EU-Erweiterung

EU-Erweiterung
Flagge der Europäischen Union

Unter einer EU-Erweiterung versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-Beitrittsländer) zur Europäischen Union.

Artikel 49 des Vertrags von Amsterdam (Maastricht, Artikel O) räumt jedem europäischen Land, das die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt, das Recht ein, der EU beizutreten. „Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise Zypern, mit ein.

Die Zahl der Sterne auf der Europaflagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Flagge wurde 1955 vom Europarat eingeführt und erst 1986 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet der Erweiterungen der EU unverändert.

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Erweiterungen 1973-2007

Gründung der EWG 1957

EU-Erweiterung
Entwicklung 1957-2007 (animierte Grafik)

Die 6 Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (siehe auch: Römische Verträge) waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden auch oft als „Sechsergemeinschaft“ oder auch Gründerstaaten bezeichnet. Die Gründer des Vorläufers der heutigen Europäischen Union (EU).

Erste Erweiterung (Norderweiterung) EG 1973

Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lässt sich unter anderem damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, die es selbständig erreicht hatte, zu verlieren.

Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.

Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich - insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle - abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch des Vereinigten Königreichs lässt sich unter anderem damit erklären, dass seine globale Macht mit dem Verlust seiner Kolonien geschwunden war. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden. Außerdem zeigten sich in den sogenannten Midlands (dem Norden und Süden des Vereinigten Königreichs) große strukturelle Defizite - diese Regionen sollten schon bald von den neu eingerichteten regionalen Förderprogrammen der EU profitieren.

In der Republik Irland herrschte zum Aufnahmezeitpunkt Armut. Sie ging vor allem auf fehlende Industriezentren und das Vorherrschen von Agrarwirtschaft zurück. Daher wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.

Zweite Erweiterung (Süderweiterung, Teil I) 1981

1981 trat Griechenland der Europäischen Gemeinschaft bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die Militärdiktatur abgeschafft worden war. Generell befürchtete man, dass die EG mit Griechenland eine Art „Störenfried“ aufnehmen würde. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die zusammen mit Griechenland 1952 in die NATO aufgenommen wurde, ein Diskussionspunkt. Ferner war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenzial waren die scharfen USA-kritischen Äußerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn Türkei zu Problemen hätten führen können.

Die EG setzte sich somit aus 10 Mitgliedstaaten zusammen.

Dritte Erweiterung (Süderweiterung, Teil II) 1986

1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.

Der Beitritt war für beide Länder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus der Isolation, in die insbesondere Spanien im Laufe der letzten Jahrzehnte geraten war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu überwinden. Die Beitrittsanträge Spaniens, aber auch Portugals fanden in den zwei Parlamenten fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit für Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit.

Die EG setzte sich somit aus 12 Mitgliedstaaten zusammen.

Deutsche Wiedervereinigung 1990

Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vergrößert sich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um das Gebiet der DDR. Mit nunmehr über 80 Millionen Menschen war Deutschland nun der bei weitem größte EG-Mitgliedstaat, ein erhöhtes Stimmengewicht war jedoch erst viel später erreichbar.

Die Wiedervereinigung zählt nicht zu den „Erweiterungen“, da kein weiterer Staat in die EG aufgenommen wurde, keinerlei Verträge auf EG-Basis unterzeichnet wurden und kein Beitritt beantragt oder genehmigt werden musste. (Gesamt-)Deutschland war bereits vor 1990 Mitglied der EG, bestand jedoch bis dahin de facto nur aus der Bundesrepublik Deutschland und vergrößerte sich im Zuge der deutschen Wiedervereinigung lediglich um das Gebiet der vormaligen DDR (→ Berlin kein „neues Bundesland“ und Beitritt von Zypern 2004).

Vierte Erweiterung (EFTA-Erweiterung) EU 1995

Österreich, Schweden und Finnland hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen lassen, bei denen es in Schweden (52.3% Ja) und Finnland (57% Ja) knappe Mehrheiten für einen EU-Beitritt (bei sehr geringer Wahlbeteiligung in Finnland (40.4%) und einer sehr hohen in Schweden (83%)), in Norwegen hingegen eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt gab. In Österreich gab es eine 2/3-Mehrheit (bei ebenfalls sehr hoher Wahlbeteiligung (82.5%)) für eine Mitgliedschaft.[1]

Die EU setzte sich somit aus 15 Mitgliedstaaten zusammen.

Fünfte Erweiterung (Osterweiterung, Teil I) 2004

Hauptartikel: EU-Erweiterung 2004

Beitrittsländer 2004

Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel) der Europäischen Union bei. Diese werden auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, weil 1997 in Luxemburg der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit ihnen beschlossen wurde.

Zum 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro eingeführt, zum 1. Januar 2008 auch in Malta und im griechischen Teil Zyperns, am 1. Januar 2009 in der Slowakei. Die anderen acht Mitgliedsländer können den Euro vorläufig aber noch nicht einführen, weil die Kriterien des Stabilitätspaktes noch nicht erfüllt sind.

Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u.ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.

In vielen Städten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in Valletta (Malta) und anderen Hauptstädten erhellten große Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gebührend gefeiert.

Damit die Regionen beiderseits der ehemaligen Außengrenze der EU wirtschaftlich besser zusammenwachsen, wurde 1998 die ARGE 28 gegründet, die Arbeitsgemeinschaft der 28 Grenzlandkammern zwischen der Ostsee und der Ägäis. Dieser Vereinigung gehören alle an die Beitrittsländer grenzenden Wirtschaftskammern (IHKs, HWKs) in Deutschland, Österreich und Italien sowie eine griechische Kammer an. Die ARGE 28 hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ansprechpartner der EU entwickelt; es finden regelmäßige Besprechungen und Konsultationen statt.

Mit Zypern tritt der erste geographisch nicht in Europa liegende Staat der Europäischen Union bei.

Die EU setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen.

Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007

Am 1. Januar 2007 sind nach einem EU-Beschluss unter strikten Auflagen auch Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen worden.

Bulgariens Beitrittsverhandlungen wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch mit Rumänien die Verhandlungen abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wäre, den für den 1. Januar 2007 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr nach hinten zu verschieben.

Durch den Beitritt beider Staaten am 1. Januar 2007 ist die Einwohnerzahl der EU auf circa 490 Millionen angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.

Die EU setzt sich somit aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.

Zukünftige EU-Erweiterungen

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Mögliche Erweiterung der EU

Beitrittskandidaten und zukünftige Mitglieder

Kroatien

Hauptartikel: Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der Europäischen Union

Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Rat der Europäischen Union beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 zu beginnen. Da für viele Mitgliedstaaten der Union die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ungenügend gewesen war, war der Verhandlungsbeginn jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden, bis Besserung festzustellen war. Mit der Erklärung der Chefanklägerin des Tribunals, dass Kroatien voll kooperiere, wurden die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Die Koppelung zwischen Beitrittsverhandlungen bzw. Beitritt und Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal wurde von einigen führenden Politikern abgelehnt.

Ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Jahr 2009 gilt laut ranghoher Vertreter der europäischen Kommission als möglich.[2]

Nach der Aufnahme Kroatiens wird die EU nach Meinung der meisten Entscheidungsträger eine mehrjährige Phase der Konsolidierung brauchen. Die Frage, ob bald weitere Mitgliedschaften möglich bzw. erwünscht sind, entscheidet sich u.a. daran, ob dann die Vertiefung oder die Erweiterung Priorität haben soll.

Mazedonien

Mazedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Wichtige Voraussetzung dafür waren die erfolgreichen Bemühungen der mazedonischen Gesellschaft, die ethnischen Spannungen im Lande abzubauen. Mazedonien hatte am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Ein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt. Eine weitere Annäherung soll gebunden sein an eine generelle Debatte der EU über künftige Erweiterungsrunden. Ein Beitritt solle zudem von der Aufnahmefähigkeit der EU abhängen.

Türkei

Hauptartikel: Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union

Am 11. Dezember 1999 erhielt die Türkei offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle.

Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der Europäische Rat für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Seit dem 4. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen.

Potenzielle Beitrittskandidaten

Die EU benennt offiziell vier weitere Staaten und den unter UN-Verwaltung stehenden Kosovo als „potenzielle Beitrittskandidaten“, alle fünf Gebiete liegen auf dem Balkan. Einen Sonderstatus besitzt darüber hinaus die Ukraine, mit der im September 2008 ein Assoziierungsabkommen beschlossen wurde.

Balkanländer

Die Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien könnten der EU vor 2020 beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Ländern befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt[3].

Albanien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina haben mit der EU 2006 bzw. 2007 bzw. 2008 bereits ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, welches als erster Schritt zu einem Beitritt gesehen wird. Bei Serbien wurden diese 2006 wegen mangelnder Kooperation mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal ausgesetzt, im Mai 2008 jedoch erfolgreich abgeschlossen.[4][5] (Siehe auch: Beitrittsverhandlungen Serbiens mit der Europäischen Union.)

Kosovo hat am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit erklärt, was von zahlreichen Staaten, darunter dem bisherigen Mutterland Serbien, nicht anerkannt wird. Offiziell wird der Kosovo „gemäß UN-Resolution 1244“ von der EU zu den „potenzielle Kandidatenländer“ gezählt. Allerdings verweigern die EU-Mitglieder Slowakei, Rumänien, Spanien, Griechenland und Zypern dem Kosovo bislang die Anerkennung.

Staaten mit Sonderstatus

Ukraine

Hauptartikel: Ukraine und die Europäische Union

Einen Sonderstatus besitzt die Ukraine, mit der vor dem Hintergrund der Kaukasus-Krise am 9. September 2008 ein Assoziierungsabkommen beschlossen wurde, das bis Ende 2009 unterschrieben sein soll. Im Gegensatz zum SAA gilt das Abkommen offiziell nicht als erster Schritt zu einem EU-Beitritt.[6] Der Name wurde aber nicht zufällig gewählt. Mit ihm, schreibt die Süddeutsche Zeitung, „soll an frühere Assoziierungsabkommen erinnert werden, die später zu einem EU-Beitritt führten“.[7]

Während sich die Europäische Union eine Entscheidung offen hält, nennt die ukrainische Regierung das Jahr 2015 als Wunschdatum für ihren Beitritt zur EU.

Gründe für die Erweiterung der Europäischen Union

Für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen – die neuen Staaten sind für die alten Mitgliedsländer Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze – noch weitere Argumente. Die EU kann so ihre internationale Bedeutung ausbauen und mit den USA oder anderen Staaten wie der Volksrepublik China konkurrieren. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Hoffnung, durch ein politisch vereintes Europa die Gefahr von Krieg für absehbare Zeit auszuschließen und eine dauerhafte Friedensordnung zu erreichen.

Neben den aktuellen Beitrittsgründen beziehungsweise den Vergrößerungsgründen, die oben erwähnt werden, gibt es historische Gründe, die EU immer mehr zu erweitern. Winston Churchill benannte 1946 fünf Gründe:

  • Wunsch nach einem Selbstverständnis: ein demokratisches Europa als Alternative zu den Nationalstaaten
  • Wunsch nach Sicherheit und Frieden: Die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern.
  • Wunsch nach Freiheit und Mobilität: freier Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr
  • Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand: größere wirtschaftliche Stabilität und Prosperität
  • Gemeinsame Macht: größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europas als Gegengewicht zur USA, Volksrepublik China und Indien.

Siehe auch

Literatur

  • Roland Sturm, Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union: Die Osterweiterung und ihre Folgen. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-004-6
  • Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0864-1
  • Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung: Chancen und Perspektiven. Wochenschau-Verlag, Schwalbach im Taunus 2005, ISBN 3-89974-121-8

Quellen und Bemerkungen

  1. [www.demokratiezentrum.org/8bcb3c4869e2290d93f8e3dea03fa830/de/startseite/themen/europa/europawahlen_-_wahlen_in_europa/oesterreich_2004/index.html Österreich und die Europäische Union]
  2. Kroatien soll Ende 2009 EU-Mitglied werden
  3. EU-Western Balkans Summit - Declaration
  4. tagesschau.de: EU setzt Verhandlungen mit Serbien aus. 3. Mai 2006.
  5. tagesschau.de: Serbien und Brüssel wieder am Verhandlungstisch. 13. Juni 2007.
  6. tagesschau.de: EU und Ukraine nähern sich an. 9.September 2008.
  7. SZ online: Viel Hoffnung, viel Perspektive. 9.September 2008.

Weblinks

Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erweiterung — steht für Add on, Computermodul Galois Erweiterung, in der Mathematik Wesentliche Erweiterung, in der Mathematik Siehe auch Erweitern eines Bruchs in der Mathematik Extension …   Deutsch Wikipedia

  • Erweiterung — Erweiterung, 1) (Rhet.), so v.w. Amplification; 2) Erweiterung des Thema (Mus.), s.u. Fuge …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erweiterung — Erweiterung,die:1.⇨Vergrößerung(1),Ausdehnung(1)–2.⇨Ergänzung(1)–3.⇨Ausbau(1u.2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Erweiterung — ↑Amplifikation, ↑Dilatation, ↑Ektasie …   Das große Fremdwörterbuch

  • Erweiterung — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • Ausbau …   Deutsch Wörterbuch

  • Erweiterung der Europäischen Union — Erweiterungsrunden 1973 bis 2007 Unter der Erweiterung der Europäischen Union (EU Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU Beitrittsländer) zur Europäischen Union. Art. 49 des …   Deutsch Wikipedia

  • Erweiterung — Zusatz; Entfaltung; Ausbau; Ausdehnung; Dilatation * * * Er|wei|te|rung 〈f. 20〉 das Erweitern * * * Er|wei|te|rung Phon. * * * Er|wei|te|rung, die; , en: das Erweitern; das Erweitertwerden: die E. der Fahrbahn, der Anlagen …   Universal-Lexikon

  • Erweiterung (unzulässige) — Durch die ⇡ Patentanmeldung (§ 35 PatG, Art. 78 EPÜ) wird der Gegenstand des Erteilungsverfahrens festgelegt, Änderungen der eingereichten Unterlagen sind im Rahmen von § 38 PatG, Art. 123 EPÜ zulässig, sie dürfen aber den Gegenstand der… …   Lexikon der Economics

  • Erweiterung — praplėtimas statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. augmenting; expansion; extension vok. Erweiterung, f rus. расширение, n pranc. extension, f …   Automatikos terminų žodynas

  • Erweiterung — См. ampliamento …   Пятиязычный словарь лингвистических терминов

  • Erweiterung verengter Bronchien — Bronchodilatation (fachsprachlich) …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”