Age Verfication System

Age Verfication System

Ein Altersnachweissystem bzw. Adult/Age Verification System (auch Altersverifikationssystem, AVS) ist eine technische Lösung, um das Alter, insbesondere die Volljährigkeit, von Personen zu überprüfen. Anwendung finden diese Systeme vor allem auf pornografischen Internetseiten oder in Onlineshops, die Filme oder Computerspiele vertreiben, deren Kauf nur Volljährigen erlaubt ist, sowie neuerdings in Zigarettenautomaten, die nur von mindestens 18 Jahre alten Personen bedient werden dürfen. Die Systeme dienen vornehmlich dem Jugendschutz.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Personalausweis / Reisepass

Ein zulässiges Verifikationsverfahren im Bereich der jugendbeeinträchtigenden Inhalte.

Bei der Überprüfung des Alters mittels Personalausweis oder Reisepass wird das in der Identifikationsnummer enthaltene Alter ausgelesen und die Prüfziffern der Ausweisnummer verifiziert, um die Gültigkeit der Angabe zu gewährleisten. In Erweiterung des Verfahrens kann die ebenfalls in der Identifikationsnummer enthaltene, wohnortspezifische Behördenkennzahl mit dem angegebenem Wohnsitz abgeglichen werden.

Vorteil dieser Methode ist, dass sie schnell ist und keine Zusatzsoftware von Seiten des Kunden benötigt. Allerdings ist die Nummer zur exakten Userbestimmung ungeeignet, da die Methode zur Berechnung der Ausweisnummer allgemein bekannt ist und somit scheinbar gültige Nummern einfach reproduziert werden können. Auch die zusätzliche Überprüfung der Behördenkennzahl schützt nicht vor solchen Generatoren, da es mit neueren Versionen möglich ist, gültige Nummern mit beliebiger BKZ zu erzeugen. Dazu muss man noch nicht einmal die eigene Behördenkennzahl /Wohnortkombination benutzen (was auch möglich wäre, wenn man lediglich das Alter fälschen wollte), da größere Tabellen durch eine einfache Suche im Internet auffindbar sind.

Weiterer Schwachpunkt: Die Identifikationsnummer kann ohne Kenntnis des Ausweiseigentümers kopiert werden, was jedoch eine Straftat darstellt. Auch eine zusätzliche Überprüfung der Behördenkennziffern ist durch Kopieren gültiger Daten auszuhebeln, jedoch auch dies stellt eine Straftat dar.

Der wirkliche Vorteil dieser Variante liegt darin, dass es zu keinem Medienbruch kommt. Bei vielen anderen Prüfarten wie Postident oder andere Face-to-Face Kontrollen kommt es dazu, dass den Internetsurfern in den meisten Fällen der Aufwand zu groß ist, die Überprüfung zu fälschen. Der Internetsurfer, der etwas konsumieren möchte, will dies meist sofort und nicht erst in zwei bis drei Tagen, in denen eine Face-to-Face Kontrolle möglich wäre. Daher werden diese Hürden einfach umgangen, indem ungeschützte Seiten aus dem Ausland aufgerufen werden.

Die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist Gegenstand jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen. Bislang war die Prüfung der Personalausweisnummer das einzig von Usern und Betreibern wirklich akzeptierte Verfahren mit einigen Millionen Benutzern und einigen 100.000 Seitenbetreibern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dadurch wurde auch ein breit angelegter Jugendschutz gewährleistet. Andere – von Jugendschutz.net oder der KJM empfohlene – Systeme, die auf Basis der Face-to-Face Kontrolle funktionieren, stießen zunächst auf keine große Unterstützung, da diese Systeme bei den Benutzern kaum akzeptiert wurden.

Durch die aktuellen Urteile und das Verbot der Prüfung der Personalausweisnummer arbeiten jetzt nahezu alle AVS nach gleichen Vorgaben. Viele Erotikanbieter haben aber aus Angst vor dem wirtschaftlichen Ruin durch fehlende Userakzeptanz ihre Firmen ins Ausland verlegt.

Datenbankcheck und Einschreiben

Die Anbieter prüften erstmals die Identität des Kunden über zentrale Datenbanken und stellen das benötigte Passwort mittels persönlichem Einschreiben dem Kunden zu. Die Methode gilt als sehr sicher, ist aber zeitaufwändig und kostenintensiv und stellt auch nicht sicher, dass die übermittelten Daten nicht weitergegeben werden können.

PostIdent-Verfahren

Bei der Überprüfung mittels des PostIdent-Verfahrens muss der Kunde sein Alter in einer Postfiliale überprüfen lassen. Dem Anbieter werden die Daten des Kunden dann von der Post zugestellt. Die Methode gilt als sehr sicher, ist aber zeitaufwändig und kostenintensiv und stellt auch nicht sicher, dass die übermittelten Daten nicht weitergegeben werden können. Der große Nachteil dieser Methode ist der stattfindende Medienbruch. Dies wirkt sich zum Beispiel folgendermaßen aus:

Ein Kunde möchte etwas kaufen, um den Kaufvorgang abzuschließen muss er jedoch altersgeprüft werden, dazu muss er ein Formular ausfüllen damit über das PostIdent Verfahren sein Alter geprüft werden kann. Nach dem Absenden des Formulares kann er nicht seinen Kauf abschließen sondern muss erst zwei bis drei Tage warten und erst anschließend kann er, sofern danach noch Interesse bestehen sollte, diesen Kauf auch wirklich abschließen. Im Normalfall ist es jedoch eher so, das in diesem Moment der Kunde einfach einen Shop oder eine Webseite ohne eine derartige Prüfung aufsucht um seinen Kauf sofort abschließen zu können.

Geldkarte

Auf dem kontaktbehafteten Chip der Geldkarte lässt sich eine Information (Jugendschutzmerkmal) speichern, über die garantiert werden kann, dass der Inhaber mindestens 16 Jahre alt oder volljährig ist. Das Jugendschutzmerkmal lässt sich auslesen mittels eines einfachen Kartenlesegerätes (Klasse-1: ohne Tastatur und Display), eines Taschenkartenlesers oder durch einen Gang zum Zigarettenautomaten. Seit dem 1. Januar 2007 funktionieren Zigarettenautomaten auch für Münzzahler nur noch, wenn man sich mit Geldkarte ausweist. § 10 Abs. 2 Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Tabakwaren in Automaten nur dann angeboten werden dürfen, wenn ein Automat

1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.

Beim Einsatz der Geldkarte als Adult Verification System ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die Geldkarte mit Jugendschutzmerkmal ausschließlich von Finanzinstituten an ihre Kunden ausgegeben wird. Die Verbreitung von Kartenlesegeräten in Verbindung mit neuen Geldkarten bei Endverbrauchern bewegt sich laut Auskunft von Kartenlesengeräteherstellern derzeit im Bereich von Zehntausenden.

Gesetzliche Vorschrift

Deutschland

In Deutschland ist ein AVS für alle jugendgefährdenden Internetseiten vorgeschrieben. Welche Möglichkeit der Alterskontrolle der Anbieter dafür wählt, ist diesem selbst überlassen. Ausschlaggebend ist der § 184 StGB und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Für Zigarettenautomaten gilt § 10 Abs. 2 Jugendschutzgesetz.

Siehe auch

Weblinks


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