Einung

Einung

Der Begriff Einung (mhd. die einunge, im alemannischen Raum auch der Einig) bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache zunächst die auf Eid gegründete vertragliche Übereinkunft (coniuratio). Auch die durch die Übereinkunft begründete Gemeinschaft selbst wird Einung genannt, so zum Beispiel die städtischen Schwurgemeinschaften der Bürger oder die Zusammenschlüsse der Handwerker und Kaufleute in Zünften und Gilden. Schließlich heißt die durch die eidliche Übereinkunft entstandene Rechtssatzung ebenfalls Einung.

Nachgewiesen ist die Verwendung des Begriffs Einung seit dem frühen 11. Jahrhundert.

Die Rechtsform der Einung umfasst sowohl Bereiche des subjektiven Rechts, in Form der individuellen Selbstbindung durch den Eid, als auch Bereiche des objektiven Rechts, als Rechtsetzung zur sozialen Regulation.

In der Geschichtswissenschaft wird Einung als historischer Oberbegriff für alle Arten korporativer Zusammenschlüsse gebraucht. Das weitgehende Verständnis von Einung umfasst daher neben städtischen Einungen und Landfriedensbünden auch die Erbeinungen der dynastischen Häuser. Grundsätzlich lassen sich bei Erbeinungen zwei Vertragsformen unterscheiden: 1. Verträge zur Landfriedenswahrung, die auch die Nachfolger, Erben, der Vertragspartner binden sollten. Erbeinungen dienten somit zur Schaffung möglichst dauerhafter politischer Beziehungen. 2. Auf dieser Grundlage banden sich zwei Fürstenhäuser durch noch weitergehende Erbeinungen, auch Erbverbrüderungen genannt, aneinander, indem für den Fall des Aussterbens eines Hauses wechselseitiges Erbrecht verfügt wurde. Der Erbeinungs- und der Erbverbrüderungsvertrag wurden meistens in zwei getrennten Vertragsinstrumenten ausgefertigt, ihre Entstehung stand in der Regel jedoch in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Ein Grund für die getrennten Ausfertigungen mag sein, dass Erbverbrüderungen wegen ihrer erb- und lehnsrechtlichen Bestimmungen der Bestätigung des Kaisers bedurften, die Erbeinungen im engeren Sinne jedoch nicht.

Literatur

  • Hagen Rahnenführer, Artikel Einung, in: Deutsches Wörterbuch von Jakob und Wilhelm Grimm, Bd. 7, Stuttgart/Leipzig 1993, Sp. 1118-1120.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einung — Einung, 1) (Rechtsw.), so v.w. Einigung; 2) so v.w. Innung; 3) (Chem.), so v.w. Synthesis …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einung — Ei|nung 〈f. 20; veraltet; poet.〉 Einigung * * * Einung,   in der Rechtssprache des Mittelalters: 1) Übereinkunft, Vertrag, Bündnis; 2) die durch die beschworene Übereinkunft begründete Gemeinschaft (Genossenschaft); 3) die Rechtssatzung, die… …   Universal-Lexikon

  • Einung, die — Die Einung, plur. die en, S. Vereinigung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Einung — Ei|nung (veraltet für Einigung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Große Einung — Große Einung, schwäbischer Ritter u. Städtebund 1384 in Heidelberg geschlossen, s.u. Schwaben …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grafschaft Hauenstein — Geografische Lage Land: Baden Württemberg Landkreis …   Deutsch Wikipedia

  • Heinrich I. (Ostfrankenreich) — Bild Heinrichs I. in der anonymen Kaiserchronik für Kaiser Heinrich V., um 1112/14 Heinrich I. (* um 876; † 2. Juli 936 in der Pfalz Memleben bei Memleben an der Unstrut) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger war ab 912 Herzog von …   Deutsch Wikipedia

  • Hanss Scheffer — Wappen des Rittergeschlechts Schaffer Hanss Scheffer (* um 1499 in Birkingen; † vor 1586 in Birkingen; gebürtig/eigentlich Hans Schäfer) gehörte zum Rittergeschlecht Schäfer und war Einungsmeister der Einung Birndorf in der ehemaligen Graf …   Deutsch Wikipedia

  • Hotzenwald — Geografische Lage Land: Baden Württemberg Landkreise …   Deutsch Wikipedia

  • Schäfer (Rittergeschlecht) — Wappen derer von Schäfer Das Ministerialadelsgeschlecht Schäfer, auch Schaffer, Schäffer, Schäffrer und Scheffer genannt, war ein Vorderösterreichisches Geschlecht aus der Gegend um Strassburg im Elsass. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”