Energieverbrauchskennzeichnung

Energieverbrauchskennzeichnung
EU-Energieverbrauchskennzeichnung

Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von unterschiedlichen Gütern (Geräte, Gebäude, Autos) dient zur Unterstützung der Kaufentscheidung, indem Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung gegeben wird. Ein wichtiges Beispiel ist das EU-Energielabel für Elektrogeräte. Die Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung Energie-Labels auf den Geräten anzubringen.

Neben Haushaltsgeräten werden auch Kraftfahrzeuge neuerdings mit Energie-Labels ausgestattet[1]; die Angabe des Kraftstoffverbrauchs ist schon länger vorgeschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Energieeffizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energie-Label. Dieses soll den Absatz von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU fördern.

In Deutschland ist für folgende Gerätetypen laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung[2] (EnVKV) eine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben:

Das EU-Energie-Label muss deutlich sichtbar an der Vorder- oder Oberseite jedes Geräts im Verkaufs- oder Ausstellungsraum angebracht sein. Die Bewertungsskala gibt über den Energiebedarf (Strom und andere Energieträger) und über zusätzliche Gebrauchseigenschaften des Gerätes Auskunft. Die Einteilung erfolgte in Abwandlung des englischen und amerikanischen Schulnotensystems in Wertungsklassen von A bis G, wobei A die beste Klasse (niedriger Bedarf) darstellt und G die schlechteste (hoher Bedarf).[3] Zu beachten ist, dass auf dem Energieeffizienzetikett, wenn es sinnvoll ist, zwar auch der Wasserverbrauch angegeben wird, dieser jedoch keinerlei Auswirkung auf die Energieeffizienzklasse hat. Dies ist vor allem bei der Anschaffung von Waschtrocknern zu beachten, die zumeist über eine Wasserkühlung verfügen und sehr große Mengen an Wasser verbrauchen.

Für viele Gerätetypen stammt diese Klasseneinteilung aus dem Jahre 1994 und spiegelt deshalb die damalige Marktsituation wider. Durch immer effizientere Geräte kann deshalb z. B. ein Gerät der Klasse B heutzutage schon das Schlusslicht unter allen lieferbaren Geräten sein.

Mit Ausnahme von einigen Glühlampen-Typen, die vom Funktionsprinzip her einen schlechten Wirkungsgrad besitzen, sind auf dem Markt so gut wie gar keine Geräte der Klassen E-G mehr zu finden.

Erweiterung um die Klassen A+ bis A+++

Auf Grund der Beschränktheit der Bewertungsklassen wurden im Jahr 2003 für besonders stromsparende Kühl- und Gefriergeräte die Erweiterungen A+ und A++ eingeführt, die jeweils noch besser als die Energieeffizienzklasse A sind und für einen sehr niedrigen Energiebedarf stehen. Als Richtwert gilt, dass die neue Energieeffizienzklasse A+ nur ca. drei Viertel der Energie eines vergleichbaren A-Geräts (gleiche Funktion, Volumen, usw.) braucht, ein Gerät mit A++ sogar nur die Hälfte.

Die Wertung A++ aus dem Jahr 2003 war für eine aktuelle Filterung der besten Geräte bis 2008 durchaus noch ausreichend. Unter den Kühl-Gefrierkombinationen, die eine Internetpreisvergleichseite im September 2008 listete, (N=1146) erreichten 2 % A++, 28 % A+, 68 % A, 2 % B, im Juli 2009 erreichten 7 % A++, 41 % A+, 50 % A, 2 % B. Im August 2011 standen bereits 24,9% (473) von insgesamt 1751 Geräten unter dem A++ Siegel, auch standen dort bereits 1,4% bzw. 26 Geräte unter dem neuen A+++ Siegel. [4]

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace schlägt darüber hinaus dennoch ein anderes Energieeffizienzgesetz nach dem Top-Runner-Modell vor, dabei werden jährlich unter allen Geräten die besten 25 Prozent als „guter Standard“ definiert. Dies soll den Wettbewerb mehr anregen und auch auf Maschinen mit Motor (wie Rasenmäher) sowie für Warmwasserheizkessel oder Heizungspumpen angewendet werden können.[5]

Die meisten der heute angebotenen Haushaltsgeräte sind nach den ursprünglich definierten Effizienzklassen der Kategorie A oder besser zuzurechnen. Deshalb verabschiedete das europäische Parlament im Mai 2010 eine ab 2011 geltende Neuregelung der Energieeffizienzklassen für Haushaltgeräte. Zusätzlich zu Klassen A+ und A++ wird auch noch die Klasse A+++ eingeführt und auf dem Energielabel dargestellt. Bei der Sitzung wurden auch neue Sparvorgaben für Gebäude und Elektrogeräte verabschiedet.[6] Neben der neuen EU-Rahmenrichtlinie[7] werden ab 2011 produktspezifische EU-Verordnungen die konkreten Kennzeichnungsverpflichtungen regeln.[8]

Ab September 2009 führte die EU-Kommission in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten eine repräsentative Marktforschung durch, um verschiedene Versionen des EU-Labels hinsichtlich der Verständlichkeit für private Verbraucher zu prüfen.[9]

Die Vorschläge der Kommission, Zusatzklassen mit den Bezeichnungen A-20 % und A-40 % einzuführen, fanden nicht die Zustimmung des Parlaments.[10]

Beleuchtung

Haushaltslampen

Grenzen der Energieeffizienzklassen für Leuchtmittel

Glühlampen sowie Leuchtstofflampen mit und ohne integriertem Vorschaltgerät werden in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Die Einteilung von Haushaltslampen erfolgt in der EU-Richtlinie 98/11/EG[11] vom 27. Januar 1998 und umfasst auch Lampen, die nicht für die Verwendung im Haushalt vermarktet werden. Ausgeschlossen sind u.a. Lichtquellen mit mehr als 6500 Lumen Lichtstrom (etwa 300 Watt Halogen bzw. 70 Watt bei Leuchtstofflampen) und solche, die nicht an Netzspannung betrieben werden. Zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse geht man wie folgt vor (Φ bezeichnet den Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) und P die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W)):

Lampen werden in die Klasse A eingestuft, wenn:

P  \leq 0,240  \cdot \sqrt{\Phi} + 0{,}0103 \cdot \Phi.

Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät werden in die Klasse A eingeordnet, wenn gilt:

P  \leq 0,150  \cdot \sqrt{\Phi} + 0{,}0097 \cdot \Phi.

Die Einstufung in die Energieeffizienzklassen B–G erfolgt nach dem Energieeffizienzindex EI:

E_\mathrm{I} =\!\ P / P_\mathrm{R}.

Dabei entspricht die Referenzleistung

P_\mathrm{R} = \begin{cases}0,88\cdot\sqrt{\Phi}+0,049\cdot\Phi&\mbox{ falls }\Phi>34\mbox{ lm}\\0,2\cdot\Phi&\mbox{ falls }\Phi\leq34\mbox{ lm}\end{cases}

etwa der Leistungsaufnahme einer Standardglühbirne mit dem gleichen Lichtstrom.

Für einen bestimmten Lampentyp berechnet man nun den Energieeffizienzindex; je kleiner er ist, desto besser ist die Energieeffizienzklasse, in die die Lampe eingeordnet wird:

Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex EI
A [Formel siehe oben]
B EI < 60 %
C EI < 80 %
D EI < 95 %
E EI < 110 %
F EI < 130 %
G EI ≥ 130 %

Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

Die meisten Leuchtstofflampen werden über die o.g. Richtlinie einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Seit April 2010 werden europaweit auch die für deren Betrieb notwendigen Vorschaltgeräte nach dem EEI (Energie-Effizienz-Index) klassifiziert. Die Einteilung wird in der EG-Verordnung 245/2009[12] geregelt. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG und beinhaltet einen Zeitplan zur Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen an Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen sowie deren Vorschaltgeräte.

Die Einteilung erfolgt gemäß dem Wirkungsgrad des Vorschaltgerätes:

\eta_\mathrm{Vorschalt} =\!\ P_\mathrm{Lampe} / P_\mathrm{Eingang}.

In der folgenden Tabelle sind die fünf Klassen für nicht dimmbare Vorschaltgeräte angegeben; für dimmbare Vorschaltgeräte gibt es die zwei Klassen A1 und A1 BAT, die nach dem Wirkungsgrad bei 100 % Lichtleistung zugeteilt werden. Angegeben sind die Wirkungsgrade und Systemleistungen von zwei weit verbreiteten Leuchtstofflampen:

Energieeffizienzindex und Wirkungsgrad von Lampensystemen
EEI Beschreibung Beispielsystem 36 W Beispielsystem 58 W
Wirkungsgrad Eingangsleistung Wirkungsgrad Eingangsleistung
A2 BAT Elektronische Vorschaltgeräte mit minimalen Verlusten 91,4 % 35,0 W 93,0 % 53,8 W
A2 Elektronische Vorschaltgeräte mit reduzierten Verlusten 88,9 % 36,0 W 90,9 % 55,0 W
A1 BAT Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (bei 100 %)
A3 Elektronische Vorschaltgeräte 84,2 % 38,0 W 84,7 % 59,0 W
A1 Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (bei 100 %)
B1 Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr geringen Verlusten 83,4 % 43,2 W 86,1 % 67,4 W
B2 Magnetische Vorschaltgeräte mit geringen Verlusten 79,5 % 45,3 W 82,2 % 70,6 W
Anmerkungen:
Die Wirkungsgrad-Grenzwerte entstammen der Tabelle 17 der EG-Verordnung 245/2009[12], die Eingangsleistung wurde berechnet. BAT steht für Best available technology.

Bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung im April 2010 wurden durch die CELMA Energieeffizienzklassen vorgeschlagen[13], die die Anwendung der inzwischen abgelösten Richtlinie 2000/55/EG[14] ermöglichten. Damals war die Kennzeichnung mit dem Energieeffizienzindex noch freiwillig. Die CELMA-EEI unterscheiden sich teilweise wertmäßig von den aktuellen und enthalten noch die Klassen C und D für magnetische Vorschaltgeräte, die jedoch gemäß der EU-Richtlinie 2000/55/EG nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Verwirrend an der neuen EU-Verordnung für die Vorschaltgeräte ist die Verwendung von Bezeichnungen aus der 2010 ausgelaufenen EU-Richtlinie 2000/55/EG, obwohl nicht dasselbe gemeint ist. Die Richtlinie 2000/55/EG gab Grenzen für die Systemleistung (Leistungsaufnahme Lampe mit Vorschaltgerät) vor und teilte dadurch die Vorschaltgeräte in Energie-Effizienzklassen, EEI-Klassen ein. Der heute noch aktuelle Stand der Technik wurde in den Klassen A1, A2, A3 für EVG und B1, B2 für VVG-Vorschaltgeräte festgelegt.

Die neue Richtlinie 2005/32/EG führt in Tabelle 17 der Verordnung seit April 2010 in der ersten, ab 2012 und 2017 in zwei weiteren Stufen ebenfalls diese Bezeichnungen, meint aber die Wirkungsgrade der Vorschaltgeräte ohne Lampe, nicht eine vorgegebene Technik, wie VVG oder EVG.[15]

PKW

Die Bundesregierung hat am 3. August 2011 mit Zustimmung des Bundesrates ein CO2-labeling für Pkw beschlossen. Die Verordnung tritt zum 1. Dezember 2011 in Kraft. Zu diesem Termin muss jeder, der einen Pkw ausstellt oder zum Kauf oder leasing anbietet, diesen mit dem zugehörigen CO2-Label versehen, das dessen Effizienzklasse kennzeichnet (am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe).

Mit der Zuordnungsmethodik folgten die Verordnungsgeber dem Vorgehen bei der Energieverbrauchskennzeichnung für Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte, etc.

Gedanklich kann man sich das Vorgehen so vorstellen, dass bei diesen Geräten zunächst verschiedene Größenklassen gebildet werden, für die dann jeweils ein Energieverbrauchsreferenzwert festgelegt wird. Zu diesem Zweck fließt in die Berechnung des Referenzwertes die jeweilige Größenangabe (Bildschirmdiagonale für Fernseher, Rauminhalt für Kühlschränke, etc.) ein.[16] Die Zuordnung eines bestimmten Gerätes zu einer Energieeffizienzklasse ergibt sich dann durch die negative oder positive Abweichung seines tatsächlichen Energieverbrauchs vom Referenzwert seiner Größenklasse. Somit wird sichergestellt, dass nicht große mit kleinen Geräten verglichen werden. Dieses hätte zur Folge, dass eine Kennzeichnung lediglich anzeigen würde, dass große Geräte mehr und kleine Geräte weniger Energie verbrauchen und würde dem Verbraucher keinen wirklichen Informationsmehrwert bieten.

Bei Pkw erfolgt die Größeneinteilung über das Fahrzeuggewicht. Dieses determiniert einen CO2-Referenzwert. Der Referenzwert R in Gramm CO2 pro km wird durch folgende Zahlenwertgleichung mit der Masse M des fahrbereiten Fahrzeugs in Kilogramm, ausgedrückt als:

R = 36{,}59079 + 0{,}08987 \cdot M

Durch die prozentuale Abweichung vom Referenzwert (<= -37% bis > +17,01%) wird das Fahrzeug einer der 8 Effizienzklassen von A+ bis G zugeordnet.[17]

Sowohl der Auto Club Europa (ACE) als auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Verbraucherzentrale Baden Württemberg kritisieren die Einteilung als irreführend, da der absolute CO2-Ausstoß zu gering bewertet werde.[18] Befürworter des jetzigen CO2-labelings machen demgegenüber geltend, dass man andererseits mit einer Berücksichtigung des absoluten CO2-Ausstoßes die bisherige Methodik zur Energieverbrauchskennzeichnung durchbrochen und zudem dem Verbraucher keinen wirklichen Informationsmehrwert geboten hätte (s.o.).

Kritik

Obwohl seit 1998 Haushaltsgroßgeräte mit dem Energieverbrauchsetikett ausgezeichnet werden müssen, ist das Etikett selbst veraltet. Bei Geräten, die die Energieeffizienzklasse A erreicht haben, wird eine effiziente und kaum verbesserbare Nutzung der eingesetzten Energie suggeriert, da die Skala in beiden Richtungen geschlossen (A–G) ist, was für Hersteller bei Erreichen der Klasse A keinen Anlass zu Verbesserungen darstellt. Die mögliche Erweiterung und die Energieeinsparung mittels der Stufen A+ bis A+++ bei manchen Geräteklassen ist dem Verbraucher aber nicht sofort ersichtlich.

Die Stiftung Warentest äußerte im Oktober 2011, dass man sich beim Kauf von Fernsehgeräten nicht "vom Energielabel in die Irre führen" lassen solle. Das Label helfe nicht beim Vergleich der Effizienz von Fernsehgeräten, da die Messbedingungen im entscheidenden Punkt Bildhelligkeit den Herstellern überlassen sind. Die Hersteller könnten Einfluss darauf nehmen, welches Label ihr Gerät bekommt, indem sie die über die Vorein­stellungen den Energieverbrauch des Gerätes zulasten der Bildqualität senken.[19]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Energy efficiency labels – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Österreichische Energieagentur (Hrsg.): Car Labelling Saves Energy (CLASE). Energieausweis fürs Auto - Unterstützung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbraucherinformation beim Neuwagenkauf. 2005
  2. Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV (Anlage I)
  3. Offizielle EU-Label Seite, abgerufen 8. Oktober 2009
  4. Idealo.de
  5. Greenpeace e. V. (Hrsg.): Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz beim Einsatz energiebetriebener Geräte und Maschinen (Energieeffizienzgesetz, „Top Runner“). Greenpeace-Entwurf vom 30. Mai 2005
  6. rp-online vom 18. Mai 2010
  7. Richtlinie 2010/30/EU (…) über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 19. Mai 2010 (veröffentlicht), abgerufen am 1. Juli 2010 (deutsch).
  8. Bundesministerium für Wirtschaft, abgerufen 1. Juli 2010
  9. forsa: Verständlichkeit und Einflussfaktoren für verschiedene Optionen der grafischen Neugestaltung der EU-einheitlichen Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label)
  10. Klimaretter.info - EU-Label: A+++ für den schnellen Durchblick
  11. Richtlinie 98/11/EG (…) zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Haushaltslampen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 27. Januar 1998, abgerufen am 2. März 2010 (deutsch).
  12. a b VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 (…) umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb (...). In: Amtsblatt der Europäischen Union. 24. März 2009 (veröffentlicht), abgerufen am 16. Juli 2009 (deutsch).
  13. Celma_Brochure_german_5-5-03.pdf CELMA - Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2000/55/EG
  14. Richtlinie 2000/55/EG (…) über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 18. September 2000, abgerufen am 2. März 2010 (deutsch).
  15. Verordnung (EG) Nr. 245/2009, 18. März 2009
  16. www.umweltbundesamt.de/energie/kennzeichnung/fernsehgeraete.htm; www.umweltbundesamt.de/energie/kennzeichnung/kuehl_und_gefriergeraete.htm
  17. Verordnung unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieeffizienz-und-Energieeinsparung/energieeinsparung,did=354752.html
  18. http://www.konsumo.de/news/112220-Energieeffizienzklassen%20f%C3%BCr%20Pkw%20Die%20geplante%20Kennzeichnung%20in%20der%20Kritik
  19. http://www.test.de/themen/bild-ton/meldung/Stromverbrauch-Fernseher-Hersteller-tricksen-Energielabel-aus-4287310-4287312/

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