Enterdungsaktion

Enterdungsaktion

Als Sonderaktion 1005, Aktion 1005 oder Enterdungsaktion wurde das Exhumieren der Massengräber der zuvor exekutierten jüdischen Bevölkerung und von Kriegsgefangenen sowie die Verbrennung der exhumierten Leichen bezeichnet, die während der Aktion Reinhardt begraben worden waren. Die Aktion wurde in den Jahren 1942-1944 unter Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete vorwiegend in der Ukraine und in Polen durchgeführt. Alle an der Aktion beteiligten Einheiten erhielten die Bezeichnung „Sonderkommando 1005“ bzw. „Leichenkommando“. Die „Sonderkommandos 1005“ erhielten Unterstützung von Einheiten des Sicherheitsdiensts und der Ordnungspolizei.

Inhaltsverzeichnis

Planung

Die Planung der „Aktion 1005“ begann wahrscheinlich im Januar 1942, als Reinhard Heydrich den bislang als Kommandoführer des Einsatzkommandos 4a eingesetzten SS-Standartenführer Paul Blobel zu einem Treffen nach Berlin einbestellte. Im März oder April 1942 erhielt Blobel von Heinrich Müller im Reichssicherheitshauptamt nähere Instruktionen und wurde als Leiter eines „Sonderkommandos 1005“ eingesetzt. Die Zahl „1005“ hatte Müller in einem Schreiben an Martin Luther vom Auswärtigen Amt als Geschäftszeichen verwendet.[1]

Eine systematische Spurenbeseitigung wurde aus mehreren Gründen ratsam. Zum einen wollte man Beweismaterial vernichten, da bei den Alliierten schon entsprechende Gerüchte kursierten und Rückschläge bei der Kriegsführung nicht ausgeschlossen werden konnten. Das weitaus größere Problem war allerdings, dass in Treblinka und den Massengräbern bei Bunker I und II im KZ Auschwitz Birkenau Verwesungsgase und übelriechende Flüssigkeiten an die Oberfläche kamen. Eine Vergiftung des Grundwassers sollte ausgeschlossen werden. Vereinzelt wurde auch befürchtet, dass zukünftige Generationen die Massenmorde nicht verstehen und billigen würden.[2]

Durchführung

Paul Blobel verbrachte im Vernichtungslager Kulmhof einen Sommer damit, Möglichkeiten zur Beseitigung der Leichenmassen auszuprobieren. Er ließ die Leichen ausgraben und benutzte sie für seine Experimente. Beseitigungsversuche mittels Sprengstoff waren nicht erfolgreich, auch mehrere der errichteten Versuchsöfen, in denen Holz oder Benzin verwendet wurden, waren nicht sehr erfolgreich. Als wirksame Beseitigungsmethode entwickelte Blobel ein Verbrennungsverfahren, bei dem über einem Rost aus Eisenbahnschwellen Leichen oder Brennholz im Wechsel aufgeschichtet und dann mit einem Brandbeschleuniger wie Benzin übergossen wurden. Die Verbrennungsrückstände wurden in einer Knochenmühle zermahlen und in den umliegenden Wäldern verstreut.

Im Mai 1943 befahl der Reichsführer SS Heinrich Himmler die „Abäscherung” der gesamten Ostfront, wobei die Asche so zu zerkleinern sei, dass später niemand mehr erkennen könne, wieviele Körper verbrannt worden waren. Die Kriegsverbrechen der Deutschen, speziell die Menschenvernichtungen durch die Einsatzgruppen der SS und der Polizeibataillone sollten verwischt werden. Blobel bildete daraufhin spätestens im Juni 1943 im KZ Janowska das Sonderkommando 1005, das jüdische Arbeitskommandos befehligte, die die Arbeit ausführen mussten.[3] Die Arbeitskommandos waren in drei Gruppen aufgeteilt: Die erste Gruppe hob die Leichen mit Eisenhaken aus den Massengräbern, die zweite transportierte die Leichen zum Feuer und die dritte Gruppe fahndete nach den in den Leichen versteckten „Goldreserven” (bspw. in Zähnen und versteckten Ringen). Die bei der Verbrennung anfallenden Knochenreste wurden mit Straßenwalzen zermalmt oder mit einer Kugelmühle zerkleinert und anschließend verstreut. Neben Paul Blobel waren einsatzführende SS-Offiziere Scharführer Johann Rauch, Arthur Harder, Walter Schallock und Oberwachtmeister Kepick. Letztere waren Angehörige des SD (Sicherheitsdienst der SS). Die Überwachung der 129 eingesetzten Zwangsarbeiter übernahmen 70 Schutzpolizisten eines Polizeiregiments. Ende März 1944 rückte die Rote Armee bedrohlich nahe; die Häftlinge der Arbeitskommandos wurden als unliebsame Zeugen beseitigt.

Nachdem die Enterdungsaktion in Janowska angelaufen war, fuhr Blobel im Juli 1943 nach Kiew, um von dort aus die Massengräber im Operationsgebiet der Einsatzgruppen C und D beseitigen zu lassen. In Kiew setzte er ein „Kommando 1005 A“ ein, das aus zehn SD-Angehörigen und 60 Ordnungspolizisten bestand. In Dnjepropetrowsk stellte er ein „Kommando 1005 B“ auf. Beide begannen mit der Spurenverwischung von Babi Yar. An anderen Stellen wurden bei der Beseitigung von Massengräbern auch ein Schaufelbagger eingesetzt. Nach Abschluss der Arbeit wurden die Arbeitskommandos erschossen; in einigen Fällen verwendeten die Täter auch Gaswagen.

Als die militärische Lage die Beseitigung von Massengräbern in der Ukraine nicht mehr zuließ, wurden die beiden Kommandos 1005 A und B im April 1944 nach Riga und Salaspils verlegt.

Ein Sonderkommando „1005-Mitte“ war in Maly Trostinez tätig. Weitere Enterdungskommandos setzte Blobel in Weißrussland ein, wobei er auf Männer zurückgriff, die früher in Einsatzkommandos gedient hatten. Auch überbrachte Blobel anderen Höheren SS- und Polizeiführern und Kommandeuren der Sicherheitspolizei mündlich den Befehl zur Beseitigung der Massengräber in ihrem Befehlsgebiet. Teilweise wurden für die neu eingesetzten Kommandosführer „Schulungskurse“ in Janowska angeboten. Die Quellenlage für diesen Komplex ist schlechter; der Einsatz von 17 Enterdungskommandos ist in Teilen belegt, eine umfassende Darstellung steht aus.

Vernichtungslager

Weitere Enterdungsaktionen, bei denen Massengräber geöffnet und die Leichen auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, fanden in den Vernichtungslagern der Aktion Reinhardt statt. Hier war Blobel nicht zuständig. Der Kommandant von Auschwitz, Rudolf Höß hat sich am 17. September 1942 in Kulmhof die Verbrennungsmethoden vorführen lassen und darauf zwischen Ende September und Ende November 1942 sowie 1944 in Birkenau angewendet. Hinweise gibt es auch auf Kontakte von Blobel zu Christian Wirth.[4]

Nach dem Krieg

Blobel sagte in einem der Nürnberger Prozesse aus, dem Einsatzgruppen-Prozess, und wurde zum Tode verurteilt. In einer eidesstattlichen Erklärung bezeugte er gegenüber dem amerikanischen Militärgericht, dass sich seine Aufgabe befehlsgemäß über das ganze Gebiet der Einsatzgruppen erstrecken sollte, er jedoch wegen des deutschen Rückzuges aus Russland nicht zur Gesamtdurchführung seines Befehls gekommen sei.[5] Einige Häftlinge der Arbeitskommandos konnten entkommen und später bei Prozessen in Polen und Deutschland als Zeugen gehört werden.

Literatur

  • Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“ - „Aktion 1005“ - Wie die Nazis die Spuren ihrer Massenmorde in Osteuropa beseitigten. Hamburg 2008, ISBN 978-3-930786-53-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“ - „Aktion 1005“ - Wie die Nazis die Spuren ihrer Massenmorde in Osteuropa beseitigten. Hamburg 2008, ISBN 978-3-930786-53-4, S. 81.
  2. Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“, S. 82 mit Anm. 100 = Hinweis auf entsprechende Bemerkung Herbert Lindens von der T4 gegenüber Globcnik.
  3. Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“, S. 12.
  4. Jens Hoffmann: „Das kann man nicht erzählen“, S. 11.
  5. Richard Rhodes: Die deutschen Mörder. Die SS-Einsatzgruppen und der Holocaust, Bergisch-Gladbach 2004, ISBN 3-7857-2183-8, S. 388ff.

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