Entführung von Ursula Herrmann

Entführung von Ursula Herrmann

Die Entführung von Ursula Herrmann ist ein Fall der Kriminalgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Täter konnten erst 27 Jahre später ermittelt werden.

Im Mai 2007 geriet der Fall Herrmann wieder in die Schlagzeilen, als DNA-Spuren im Zusammenhang mit der Tötung der wohlhabenden 59-jährigen Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer gesichert wurden, die dem Fall Herrmann zugeordnet werden konnten. Im Mai 2008 wurde ein dringend Tatverdächtiger festgenommen und nach einem Indizienprozess im März 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Tathergang

Die zehnjährige Schülerin Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee in Bayern war am 15. September 1981 gegen 19:35 Uhr mit dem Fahrrad auf dem Heimweg von ihrer Großmutter in Schondorf am Ammersee, als sie entführt und in ein präpariertes Versteck, einer in einem Waldstück namens „Weingarten“ (zwischen Schondorf und Eching) im Waldboden vergrabenen Kiste, gebracht wurde. Die Kiste hatte die Maße 72 cm × 60 cm × 139 cm und verfügte über Beleuchtung und einen Toiletteneimer. Zur Belüftung sollte ein aus dem Waldboden ragendes Rohr dienen. Dieses war jedoch zu lang, um einen Luftaustausch zu ermöglichen, so dass das Mädchen schon nach wenigen Stunden erstickte.

Obwohl dies den Entführern bekannt gewesen sein musste, forderten sie ein Lösegeld von zwei Millionen DM. Der oder die Täter nahmen mittels Telefonanrufen, bei denen die Erkennungsmelodie von Bayern 3 abgespielt wurde, ohne dass es zu Gesprächen kam, Kontakt zu den Eltern auf. Am 18. September traf ein Brief mit der Lösegeldforderung ein. Am 21. September traf ein weiterer Brief mit Anweisungen zur Geldübergabe ein. Danach brach der Kontakt ab. Die Kiste mit der Leiche des Kindes wurde am 4. Oktober gefunden.

Die Polizei verfolgte mehrere Spuren und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, jedoch ohne Erfolg. Da die Tat juristisch gesehen nicht unbedingt den Tatbestand des Mordes, sondern möglicherweise den des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge erfüllte, drohte die Verjährung nach 30 Jahren.

Der Fall war 1982 und 2002 Thema in der ZDF-Fernsehserie Aktenzeichen XY … ungelöst, allerdings ohne Erfolg.

2005 wurde der Fall wieder aufgenommen, indem mehrere Haare, die seinerzeit in der Kiste gefunden worden waren und die nicht von Ursula Herrmann stammten, mittels DNA-Analyse untersucht wurden. Der genetische Abdruck gehörte aber zu einem Kriminaltechniker, der mit dem Fall befasst gewesen war[1].

2006 verfolgten die Ermittler einen Hinweis genauer. Er bezog sich auf einen 42-jährigen Mann aus dem Raum Amberg, der seit 2005 in Taiwan wegen Drogenhandels inhaftiert ist. Er bestritt eine Beteiligung an der Tat und gab freiwillig eine Speichelprobe ab. Ein Abgleich seiner DNA mit seinerzeit gesicherten Spuren gelang nicht[2][3].

Der Prozess gegen Werner M. vor dem Augsburger Schwurgericht

Im Mai 2008 wurde ein 58-jähriger Mann in Kappeln festgenommen. Er wohnte Anfang der 1980er Jahre im Nachbarort der Familie, betrieb dort ein Radio- und Fernsehgeschäft und war hoch verschuldet. Es war schon kurz nach der Tat gegen ihn ermittelt worden. Zeugen lieferten damals aber ein Alibi. Der Beschuldigte bestreitet die Tat bis heute. In seiner Wohnung wurde ein Tonbandgerät Fabrikat Grundig Modell TK 248 beschlagnahmt, für das im April 2008 ein aufwendiges Phonetikgutachten erstellt wurde. Dem Gutachten zufolge weist das Tonbandgerät technische Auffälligkeiten auf, die auch bei den mitgeschnittenen Telefonanrufen festgestellt wurden. Im Oktober 2008 wurde Anklage gegen den 58-jährigen Fernsehtechniker und seine Ehefrau erhoben.

Im Februar 2009 begann ein Prozess gegen den Hauptverdächtigen Werner M. und seine Frau.[4] Der mutmaßliche Tathelfer Klaus P. war inzwischen verstorben und konnte deshalb nicht mehr rechtlich belangt werden.[5] Der Münchner Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger trat in dem Verfahren als Gutachter auf.[6] Nach 55 Verhandlungstagen forderte die Augsburger Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge.[7] Am 25. März 2010 wurde Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt, womit das Landgericht Augsburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Seine Ehefrau wurde freigesprochen.[5][8] Nachdem der Bundesgerichtshof am 25. Januar 2011 dieses Urteil bestätigt hat, ist es rechtskräftig.[9]

Einzelbelege

  1. Abendzeitung vom 8. November 2005, Titel und Seite 7: Mordverdacht trieb Polizisten in den Tod
  2. Gemeinsame Pressemitteilung 41/2006 der Staatsanwaltschaft Augsburg und des Bayerischen Landeskriminalamts
  3. Deutscher Drogenschmuggler entgeht der Todesstrafe
  4. Spuren einer fast vergessenen Tat. Mordfall Herrmann: Prozessbeginn. sueddeutsche.de vom 18. Februar 2009, abgerufen am 27. August 2009
  5. a b Ursula-Herrmann-Prozess Ein letzter Zweifel bleibt sueddeutsche.de, 25. März 2010 (abgerufen am 3. August 2011)
  6. Gerichtsmediziner: "Ursula muss furchtbare Angst gehabt haben". merkur-online.de vom 28. März 2009, abgerufen am 27. August 2009
  7. Herrmann-Prozess: Der Angeklagte beharrt auf seiner Unschuld. Augsburger Allgemeine vom 18. März 2010, abgerufen am 18. März 2010
  8. *Spiegel Online: Spektakulärer Mord nach 27 Jahren aufgeklärt
  9. Urteil gegen Entführer von Ursula Herrmann rechtskräftig Meldung der Augsburger Allgemeinen vom 25. Januar 2011

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