- Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach)
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Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; † 19. Januar 1748 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin.
Leben
Ernst August I. war Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar und dessen erster Frau Sophia Augusta, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst.
1707 wurde Ernst August I. für seinen verstorbenen Vater Mitregent seines Onkels Wilhelm Ernst. So lange wie sein Onkel lebte, hielt dieser die Zügel der Regierung allerdings fest in der Hand, und beteiligte Ernst August I. kaum an der Verwaltung des Herzogtums. Erst als Wilhelm Ernst 1728 starb, begann Ernst August I. de facto die Regierung von Sachsen-Weimar auszuüben.
Ernst August I. war ein prunkliebender Barockherrscher, der sein Land durch seine Eskapaden in den finanziellen Ruin trieb. Berüchtigt war er dafür, ehemalige Vertraute des Hofes, auf deren Vermögen er ein Auge geworfen hatte, ohne jeden Grund inhaftieren und sie erst wieder frei zu lassen, wenn sie dem Herzog ihr Vermögen überschrieben oder hohe Lösegelder gezahlt hatten. Eine Reihe seiner Opfer ließen sich dieses Verhalten allerdings nicht gefallen und klagten beim Reichshofrat in Wien bzw. beim Reichskammergericht in Wetzlar gegen den Herzog. Es mag als Zeichen dienen, wie toll es Ernst August I. trieb, dass er sämtliche gegen ihn angestrengten Prozesse verlor. Die Prozesse dauerten jahrelang und trugen zum finanziellen Ruin des Herzogtums bei.
Der Herzog unterhielt eine stehende Armee, deren Größe in krassem Missverhältnis zur Einwohnerzahl des kleinen Landes und zu seinen finanziellen Möglichkeiten stand. Die Soldaten wurden an Kursachsen oder den Kaiser vermietet. Seine Bauwut, die das Land weiter in den finanziellen Abgrund stürzte, hinterließ zwar Kleinode wie Schloss Belvedere bei Weimar und das Rokokoschloss in Dornburg, viele andere Projekte hatten jedoch den Charakter Potemkinscher Dörfer und verfielen nach ihrem Bau schnell wieder. Der Jagdleidenschaft gab er sich ebenfalls im Überfluss hin, bei seinem Tod hinterließ er 1.100 Hunde und 373 Pferde. Der Herzog unterhielt einen regelrechten Harem, in dem ihm zwei adlige „Ehrenfräulein“ und drei bürgerliche „Kammerfrauen“ zu Diensten waren.
Verheiratet war Ernst August I. seit 1716 mit Eleonore Wilhelmina, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Köthen (1696–1726). Zu der in Nienburg (Saale) stattfindenden Hochzeit nahm er seine Kapelle einschließlich Johann Sebastian Bach mit, und hier war es auch, wo der Komponist den Bruder der Braut, seinen künftigen Dienstherren Leopold von Anhalt-Köthen kennen lernte.
Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratete Ernst August I. zunächst nicht wieder, sondern gab sich seinen Ehrenfräulein und Kammerfrauen hin. Erst als 1732 sein Sohn Erbprinz Johann Wilhelm verstarb, begab sich der Herzog erneut auf Brautschau, da er einen neuen Sohn zeugen musste, um die Dynastie vor dem Aussterben zu bewahren. 1734 heiratete er schließlich Sophia Charlotte Albertina, eine geborene Markgräfin von Brandenburg-Bayreuth. 1737 kam dann der Erbprinz Ernst August Constantin zur Welt.
1741 stirbt die neue Linie Sachsen-Eisenach (Tod des Herzogs Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach) aus, Eisenach fällt damit wieder, diesmal dauerhaft, an Sachsen-Weimar. Eine der wenigen positiven Entscheidungen des Herzogs war, dass er nun für Sachsen-Weimar die Primogenitur (von Kaiser Karl VI. 1724 bestätigt) fest schrieb, so dass weitere Landesteilungen in Zukunft unterblieben. Seit 1741 wurde das Land Sachsen-Weimar-Eisenach genannt und hatte die Landesgestalt erreicht, die es bis zu den napoleonischen Wirren behalten sollte. Das Land bestand aus zwei größeren Gebieten um die beiden Hauptresidenzen Weimar und Eisenach, die nicht miteinander verbunden waren, und einem Flickenteppich kleinerer Gebiete und Ämter dazwischen.
Nach dem Anfall von Sachsen-Eisenach hielt sich der jagdbesessene Herzog zum großen Teil im Eisenacher Landesteil auf, da ihm dieser für die Jagd besser geeignet schien. Den Erbprinzen hinterließ er in Weimar im Schloß Belvedere in der Obhut eines Hofmarschalls. Er kümmerte sich nur selten um seinen Sohn, schickte höchstens, meistens unsinnige, schriftliche Anweisungen dessen Erziehung betreffend aus Eisenach. Der Erbprinz sah seinen Vater zum letzten Mal 1743 und danach bis zu dessen Tod 1748 nicht mehr.
Ernst August I. versuchte im Herzogtum Sachsen-Weimar den Absolutismus durchzusetzen. Das geheime Ratskollegium als Beratungsorgan des Landesherren (die bisherige Regierung) wurde aufgelöst. Politische Entscheidungen fielen nach französischen Vorbild „im Kabinett“, d.h. der Herzog fällte seine Entscheidung nach Vortrag der leitenden Beamten in seinen Privatgemächern. 1746 überreichen die Landesstände Eisenachs dem Herzog eine Denkschrift, in dem die ständigen Verstöße des Herzogs gegen die althergebrachten Rechte der Stände angeprangert werden. Der Vorgang zeigte, dass die Einführung des Absolutismus auf Widerstände stieß, der absolutistische, im Falle Ernst August I. sogar despotistische Regierungsstil ließ sich nicht vollständig verwirklichen. Der Tod des Herzogs verhinderte eine Zuspitzung des Streites zwischen Landesherrn und Eisenacher Ständen.
Ernst August I. hinterließ bei seinem Tod ein finanziell ruiniertes Land und einen minderjährigen Thronfolger.
Nachkommen
Aus seiner ersten Ehe mit Prinzessin Eleonore Wilhelmine (1696–1726), Tochter des Fürsten Emanuel Lebrecht von Anhalt-Köthen hatte er folgende Kinder:
- Wilhelm Ernst (1717–1719)
- Wilhelmine Auguste (1717–1752)
- Johann Wilhelm (1719–1732)
- Charlotte Agnesa (1720–1724)
- Johanna Eleonora (1721–1722)
- Ernestine Albertine (1722–1769)
- ∞ 1756 Graf Philipp II. Ernst zu Schaumburg-Lippe (1723–1787)
- Bernhardine Christiane Sophie (1724–1757)
- ∞ 1744 Fürst Johann Friedrich von Schwarzburg-Rudolstadt (1721–1767)
- Emanuel Friedrich (1725–1729)
Seine zweite Gemahlin Prinzessin Sophie Charlotte (1713–1747), Tochter des Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg-Bayreuth heiratete er am 7. April 1734 in Bayreuth. Mit ihr hatte er folgende Kinder:
- Karl August (1735–1736)
- Ernst August II. Konstantin (1737–1758), Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
- ∞ 1756 Prinzessin Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel (1739–1807)
- Ernestine Auguste Sophie (1740–1786)
- ∞ 1758 Herzog Ernst Friedrich III. Carl von Sachsen-Hildburghausen (1727–1780)
- Ernst Adolf (1742–1743)
aus seiner Beziehung mit Friederike von Marschall hatte er einen weiteren außerehelich geborenen Sohn:
- Ernst Friedrich (1731–1810), Freiherr von Brenn
Literatur
- Karl von Beaulieu-Marconnay: Ernst August, Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 6, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 317 f.
Vorgänger Amt Nachfolger Johann Ernst III.
Wilhelm ErnstHerzog von Sachsen-Weimar
1707–1741--- Vorgänger Amt Nachfolger Wilhelm Heinrich Herzog von Sachsen-Eisenach
1741--- Vorgänger Amt Nachfolger --- Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
1741–1748Ernst August II. Kategorien:- Herzog (Sachsen-Weimar)
- Herzog (Sachsen-Eisenach)
- Herzog (Sachsen-Weimar-Eisenach)
- Ernestiner
- Deutscher
- Geboren 1688
- Gestorben 1748
- Mann
- Träger des Weißen Adlerordens
- Kaiserlicher General (Heiliges Römisches Reich)
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