Erweiterter Katastrophenschutz

Erweiterter Katastrophenschutz

Der erweiterte Katastrophenschutz war in Deutschland bis 1997 eine durch Bundesmittel finanzierte Erweiterung des allgemeinen Katastrophenschutzes. Er war Nachfolger des letztendlich nicht aufgestellten Zivilschutzkorps und des Luftschutzhilfsdienstes und diente dem Zivilschutz im Verteidigungsfall. Vom Bund wurden spezielle Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände finanziert, die hauptsächlich für die besonderen Einsätze im Verteidigungsfall konzipiert waren. Dieses Material wurde den Ländern zur Verteilung an die am Katastrophenschutz beteiligten Organisationen zur Verfügung gestellt. Ferner bestand die Möglichkeit Wehrpflichtige die sich für mindestens sechs Jahre (seit 1997, zunächst zehn Jahre, später acht Jahre), durch die zuständige Behörde (Hauptverwaltungsbeamter) vom Wehrdienst freizustellen.

Die Mittel des erweiterten Katastrophenschutzes durften auch im Frieden im Katastrophenfall eingesetzt werden. Zum erweiterten Katastrophenschutz gehörten aufgrund des öffentlich-rechtlichen Charakters das Technische Hilfswerk, die Feuerwehr und das Bayerische Rote Kreuz, sowie die Hilfsorganisationen die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkten. Ferner konnten von den Behörden Regieeinheiten gebildet werden.

Der erweiterte Katastrophenschutz gliederte sich in Fachdienste:

  • Brandschutzdienst
  • Bergungsdienst
  • Instandsetzungsdienst
  • ABC-Dienst
  • Fernmeldedienst
  • Versorgungsdienst
  • Betreuungsdienst
  • Veterinärdienst
  • Sanitätsdienst

Die später entstandenen Schnelleinsatzgruppen wie auch der Hilfszug des Deutschen Roten Kreuzes gehörten nicht planmäßig zum erweiterten Katastrophenschutz.

Der erweiterte Katastrophenschutz wurde durch Aufhebung des entsprechenden Gesetzes 1997 aufgelöst. Lediglich die Vorschriften über die Freistellung der Helfer haben noch Fortgeltung bis dieser Bereich jeweils landesrechtlich geregelt ist.

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