European Credit Transfer System

European Credit Transfer System
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Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind. Dies ist möglich durch den Erwerb von Leistungspunkten (englisch credits), das sind Anrechnungseinheiten, die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden. Diese Art der Bewertung von Leistungen an Hochschulen findet sich vorwiegend in den Bachelor- und Master-Studiengängen an Hochschulen.

In Europa wurde die Einführung des ECTS im Rahmen eines EU-Projektes seit 1989 erprobt, doch erst mit dem Bologna-Prozess ist es zu einem wirklich europäischen System geworden. In den USA und Kanada gibt es credits schon seit Jahren, allerdings werden sie auf andere Art und Weise genutzt. Mittlerweile sollen credits nicht nur zum Transfer von Studienleistungen genutzt werden, sondern auch zur Akkumulation. Daher heißt ECTS inzwischen auch European Credit Transfer and Accumulation System.

Neben dem Ziel, internationale Vergleichbarkeit herzustellen, soll das System auch Studienabbrechern ermöglichen, ihre Studienleistung im Bewerbungsprozess zu signalisieren: Der potentielle Arbeitgeber soll mehr Informationen über die Leistungsfähigkeit eines Studenten erhalten können. Aus der Perspektive der betrieblichen Einarbeitung kann ein Leistungsnachweis mit ECTS auf verkürzte Einarbeitungszeit schließen lassen. Dies soll unter dem Aspekt zu langer Studiendauern in Deutschland und hoher Kosten für den Aufbau von Humankapital ein Kriterium für Einstellungsentscheidungen sein.

Inhaltsverzeichnis

European Credit Transfer System

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zum einen auf die Credit Points (Leistungspunkte) sowie die ECTS-Noten, die nach dem für Europa einheitlichen ECTS-Standard („European Credit Transfer and Accumulation System“) vergeben werden.

Credit Points

Credit Points nach ECTS-Grundsätzen[1] sind Leistungspunkte, mit denen der Arbeitsaufwand „gemessen“ wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule Leistungspunkte (LP) bzw. Credit Points (CP), die der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums (work load) und der einzelnen Module Rechnung tragen sollen. Grundlage für die Vergabe von Credit Points nach ECTS-Standard (ECTS credits) ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Die Annahme ist ein Aufwand von 1500–1800 Stunden pro akademischem Jahr, der sich in 60 CP ausdrückt. Ein Leistungspunkt entspricht daher 25 bis 30 Arbeitsstunden, was von der Kultusministerkonferenz inzwischen auch für Deutschland übernommen wurde.[2]

Bislang konnte über die Semesterwochenstunden hinaus nicht berücksichtigt werden, wie viel Lern-, Vor- und Nachbereitungsaufwand durchschnittlich mit einer Veranstaltung verbunden ist. Dies wird durch das CP-System möglich: Wird z. B. ein sehr arbeitsintensives Seminar innerhalb eines Moduls besucht, das sehr viel Textlektüre, Prüfungsvorbereitung und Hausarbeiten erfordert, so wird die aufzuwendende Arbeitslast nicht ausreichend durch die Präsenzzeit an der Universität dokumentiert, wohl aber durch die Zahl der erworbenen CP, indem die CP für das gesamte Modul als die Summe des Aufwandes für die einzelnen Modulteile berechnet werden sollen. Folglich ist es möglich, dass Veranstaltungen mit gleicher Präsenzzeit unter Umständen unterschiedlich viele CP zugewiesen sind. Mit diesem Verfahren soll die Anrechnung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich erleichtert werden.

Werden die Leistungspunkte nach dem ECTS vergeben, dann ist es der Regelfall, dass bei einem Nichtbestehen des Moduls für die Teilleistungen keine CP angerechnet werden.

Noten

Die ECTS-Note ist keine absolute, sondern eine relative Note. Die ECTS-Noten unterscheiden sich grundsätzlich von traditionellen Schulnoten, indem sie eine Reihung der an einer Prüfung erfolgreich teilnehmenden Studierenden statt eine absolute Qualität der Leistung wiedergeben. Die ECTS-Bewertungsskala gliedert die Leistung der Studierenden nach statistischen Gesichtspunkten. Daher setzt die Anwendung des ECTS-Bewertungssystems statistische Daten über die Leistung der Studierenden voraus.[3]

Vorgehen: Zuerst werden die geprüften Studenten in 2 Gruppen unterteilt: Eine Gruppe, welche bestanden hat, und eine Gruppe welche nicht bestanden hat. Dies geschieht aufgrund einer vorher festgelegten Mindestpunktzahl. Falls einem Studenten nur eine geringe Punktzahl zum Bestehen gefehlt hat, wird anstatt F, die Note FX vergeben. Die Gruppe, welche bestanden hat, wird anschließend aufgrund ihrer Punktzahl geordnet und verschiedenen Notengruppen zugewiesen, wobei A, die Bestnote, die besten 10 Prozent der Studenten erhalten. Die nächsten 25% besten Studenten erhalten B. Eine vollständige Aufstellung ist in der Tabelle enthalten.

Note Bestanden (%) Beschreibung
A 10 Die Benutzung von Wörtern wie „ausgezeichnet“ oder „gut“ wird nicht mehr empfohlen, weil sie für das prozent-basierte Bewertungssystem der ECTS-Skala nicht angebracht sind.
B 25
C 30
D 25
E 10
FX nicht bestanden Es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können.
F nicht bestanden Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich.

Ein Vorteil des ECTS ist, dass es das in Deutschland verbreitete Problem der „Notenentwertung“ vermeidet.[4][5]

Ein Nachteil ist die Nichtvergleichbarkeit von Prüfungsleistungen an verschiedenen Orten oder zu verschiedenen Zeiten. Objektiv gute Leistungen können bei starker Konkurrenz abgewertet, objektiv schlechte bei schwacher Konkurrenz aufgewertet werden.

Umrechnungen

Internationale Notenäquivalente
ECTS A B C D E FX F
US A A−/B+ B C+ C F F

Im Juli 2000 hatte die Hochschulrektorenkonferenz noch empfohlen, die ECTS-Noten durch eine feste Umrechnungstabelle zu bestimmen, jedoch kurz darauf diese Empfehlung zurückgenommen und seitdem wie auch die Kultusministerkonferenz die relative Notengebung unterstützt. [6] Die Herleitung aus absoluten Noten widerspricht dem Grundgedanken der relativen Noten. [7]

Notenumrechnungsverfahren absolut → relativ (Beispiele)
ECTS A B C D E FX F
Beispiel 1 1,0; 1,3 1,7; 2,0 2,3; 2,7 3,0; 3,3 3,7; 4,0 4,3; 4,7 5,0
Beispiel 2[8] 1,0–1,5 1,6–2,0 2,1–3,0 3,1–3,5 3,6–4,0 4,1–5,0
Beispiel 3[9] 1,0–1,5 >1,5–2,0 >2,0–2,5 >2,5–3,5 >3,5–4,0 >4,0
Beispiel 4[10] 1,0–1,2 1,3–1,5 1,6–2,5 2,6–3,5 3,6–4,0 4,1
Schulnoten 1; 1− 2+; 2 2−; 3+ 3; 3− 4+; 4 4−; 5+; 5 6

Modul

Ein Modul ist eine Lehreinheit bei Bachelor- und Master-Studiengängen, die fachlich sinnvoll aus ein bis mehreren Lehrveranstaltungen an einer Hochschule zusammengesetzt sein sollte. Ein Modul kann sich über ein oder mehrere Semester erstrecken. In der Regel sollte es möglich sein, Modul 2 auch besuchen zu können, wenn Modul 1 nicht besucht wurde. Dies soll den Austausch mit anderen Institutionen ermöglichen.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. ECTS-Grundsätze (PDF)
  2. Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (PDF) – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010
  3. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), Europäische Kommission
  4. Prüfungsnoten an Hochschulen 1996, 1998 und 2000 nach ausgewählten Studienbereichen und Studienfächern, Arbeitsbericht des Wissenschaftsrats, 2002
  5. Prüfungsnoten an Hochschulen 2005 nach ausgewählten Studienbereichen und Studienfächern, Arbeitsbericht des Wissenschaftsrats, 2007
  6. Hochschulrektorenkonferenz: European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
  7. ECTS-Beratergruppe Deutschland [1], 23. Januar 2003
  8. Beispielsweise Universität Göttingen, [2]
  9. Beispielsweise Technische Fachhochschule Berlin, [3]
  10. Beispielsweise LMU München, [4]

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