Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich

Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich

Die Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich ist die gemeinsame Kirche der jeweils eigenständigen Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich.

Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich ist nach dem Augsburger Bekenntnis (A.B.) benannt, sie ist die lutherische Kirche in Österreich. Die Evangelische Kirche H.B. in Österreich hat ihre Bezeichnung nach dem Helvetischen Bekenntnis (H.B.) und ist die reformierte Kirche des Landes.

A.u.H.B. steht somit für „A.B. und H.B.“ oder „Augsburger und Helvetisches Bekenntnis“ und damit für die Union der beiden großen evangelischen Kirchen Österreichs.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

In der Evangelischen Kirche A.u.H.B. sind die A.B.- und die H.B.-Kirche zur gemeinsamen Verwaltung zusammengeschlossen.[1] Ihre Mitglieder sind keine natürliche Personen, sondern ausschließlich die beiden Mitgliedskirchen.

Die Kirchenleitung und die Vertretung der Kirche nach außen hat der Oberkirchenrat A.u.H.B. mit Sitz in Wien inne. Ihm gehören an: der Bischof, der Landeskurator und die Oberkirchenräte A.B. (für die A.B.-Kirche) sowie der Landessuperintendent und ein weltlicher Oberkirchenrat H.B. (für die H.B.-Kirche). Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Oberkirchenrats A.B. Zu den Aufgaben des Oberkirchenrats A.u.H.B. gehören Verordnungen zur Vollziehung der Kirchenverfassung und der kirchlichen Gesetze der beiden Mitgliedskirchen sowie die Regelung des Religionsunterrichts.

Generalsynode

Der Generalsynode gehören die Mitglieder der Synode A.B., sieben aus ihrer Mitte gewählte Vertreter der Synode H.B. und jeweils ein Vertreter der Evangelischen Jugend Österreichs, der Frauenarbeit, der Diakonie Österreichs, der Weltmission und eines weiteren kirchlichen Arbeitszweigs an. Die Generalsynode hat eine Arbeitsperiode von sechs Jahren. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die kirchliche Gesetzgebung (etwa die gemeinsame Kirchenverfassung), das Kirchenbeitragswesen und die Anerkennung kirchlicher Einrichtungen und Vereine. Auch die Zulassung der gemeinsamen Gesangsbücher der lutherischen und reformierten Kirche obliegt der Generalsynode.

Die Synodalausschüsse A.B. und H.B. in gemeinsamer Sitzung regeln die Ausbildung und Prüfung der Pfarrer, die kirchlichen Feiertage und den Kircheneintritt.

Evangelischer Pressedienst

Der Evangelischer Pressedienst Österreich (epd Ö) ist eine Presseagentur, die der Evangelische Kirche A.u.H.B. zuarbeitet. Die Rechtsform ist die eines unabhängigen kirchlichen Vereins mit Sitz in Wien. Chefredakteur des epd Ö ist Pfarrer Dr. Thomas Dasek.[2]

Literatur

  • Harald Zimmermann (Bearb.): Die evangelische Kirche A. und H. B. in Österreich. Herder, Wien 1968

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Verfassung der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich, beschlossen von der Generalsynode am 17. Mai 2005.
  2. epd-Nachrichten auf der Website der Evangelischen Kirche in Österreich

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