F.C.I.

F.C.I.
Offizielles Logo

Die Fédération Cynologique Internationale, kurz FCI, ist der mit Abstand größte kynologische Dachverband. Ihr Sitz ist Thuin (Belgien)[1].

Ursprünglich gegründet am 22. Mai 1911 in Paris (Gründungsmitglieder waren Verbände aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Österreich) und 1921 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wiederbelebt, umfasst sie per Februar 2009 83 Mitglieds- und Partnerländer[2].

Die FCI legt in Ihrem Statut fest, die Zucht und Verwendung von Rassehunden, sowie die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern. Die FCI veröffentlicht Rassebeschreibungen in ihren offiziellen Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch. Ihre Reglements sehen die ausschliessliche gegenseitige Anerkennung der Zuchtbücher ihrer Mitglieds- und Partnerverbände vor.

Die beiden anderen großen Dachverbände neben der FCI sind der britische Kennel Club (KC) sowie der American Kennel Club (AKC). Diese drei Verbände erkennen ihre Registrierungen gegenseitig an, soweit die entsprechenden Rassen anerkannt sind.

Inhaltsverzeichnis

Übertragung von Aufgaben

Auf nationaler Ebene delegiert die FCI die Aufzeichnung der Zuchtbücher und die Erstellung der Zuchtrichtlinien an die angeschlossenen Vereine. Die Zuchtbücher für die jeweiligen Rassen werden von einem oder zwei angeschlossenen Ländern (Patronat) geführt. So führt zum Beispiel Deutschland für den Deutschen Schäferhund das Zuchtbuch. Belgien und Frankreich sind z.B. für den Bichon Frisé gemeinsam verantwortlich. Bei Herkunftsländern, die nicht der FCI angeschlossen sind, wird das Zuchtbuch stellvertretend entweder von einem anderen Land oder der FCI selbst geführt. Beispielsweise ist für den Tibet-Spaniel und die meisten anderen Rassen dieser Region Großbritannien stellvertretend verantwortlich. Die FCI unterscheidet zwischen Herkunft und Patronat, also dem Land, das das Zuchtbuch führt.

Die Mitgliedsländer der FCI führen internationale Hundeausstellungen und Arbeitsprüfungen durch, bilden Richter aus (Zuchtrichter und Leistungsrichter) und erstellen Ahnentafeln (Pedigrees). Die FCI-Verbände erkennen die Ahnentafeln und Richter gegenseitig an.[3]

Aktivitäten der FCI

Der FCI obliegt[2] unter anderem

  • die datenbankmäßige Erfassung der Ergebnisse von internationalen Hundeausstellungen, an denen das CACIB (Certificat d'Aptitude au Championnat International de Beauté) ausgeschrieben ist,
  • die Datenbankerfassung der Ergebnisse verschiedener Arbeitsprüfungen
    • mit Vergabe des CACIT, Certificat d'Aptitude au Championnat International de Travail
    • mit Vergabe des CACIL, Certificat d'Aptitude au Championnat International des Courses de Lévriers
    • mit Vergabe des CACIOB, Certificat d'Aptitude au Championnat International d'Obéissance
    • mit Vergabe des CACIAG, Certificat d'Aptitude au Championnat International d'Agility
  • der internationale Zuchtnamenschutz sowie
  • die Verleihung der Titel:
    • Internationaler Schönheits-Champion,
    • Internationaler Arbeits-Champion,
    • Internationaler Renn-Champion,
    • Internationaler Obedience-Champion und
    • Internationaler Agility-Champion.

Die internationalen Ausstellungen sowie die internationalen Prüfungen und Wettbewerbe für diese Titel finden in den jeweiligen Mitgliedsländern statt. Es sind nur von der FCI anerkannte Rassen teilnahmeberechtigt.

Rassestandards und Nomenklatur

Die FCI bezeichnet die kynologische Idealbeschreibung einer Rasse als Rassestandard.[4] Sie genehmigt internationale Rassestandards auf der Basis des jeweiligen Rassestandards des Herkunftslandes oder des Patronatslandes. In ihrem Statut hat die FCI festgelegt, dabei dem Wohl der Hunde oberste Priorität einzuräumen.[5] Die Anerkennung von Rassestandards geschieht in zwei Etappen. Erst nach einer vorläufigen Anerkennung erfolgt die endgültige Anerkennung durch die Generalversammlung der FCI und die Veröffentlichung des Standards. Im Rahmen des Verfahrens gibt es auch Standards, die auf eine vorläufige Anerkennung warten.[6] Die FCI nummeriert die Rassestandards und gliedert die Rassen in Gruppen und Sektionen.

Hauptartikel: Hunderassen in der Systematik der FCI

Mitglieder der FCI

Die FCI nimmt nur einen Mitgliedsverband pro Staat auf. Dieser muss alle von der FCI anerkannten Rassen vertreten.[7] Eine Liste aller Mitglieder wurde von der FCI in ihrem Rundschreiben 16/2009 veröffentlicht. Diese Liste enthält sowohl die Vollmitglieder und assoziierten Mitglieder nach Artikel 5 des FCI-Statuts als auch die Vertragspartner nach Artikel 6 des FCI-Status.[8] Demnach unterteilen sich die 83 FCI-Mitglieder per 16. Februar 2009 wie folgt:

Mitglieder assoziierte Mitglieder Vertragspartner
Europa 33 10 3
Lateinamerika/Karibik 16 3 1
Asien und Pazifik 6 7 2
Naher Osten 1
Afrika 1
Gesamt 56 21 6

Die FCI-Mitglieder im deutschsprachigen Raum sind:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statut der FCI, Art. 1
  2. a b Eigendarstellung der FCI
  3. Selbstdarstellung der FCI
  4. Statut der FCI, S. 1
  5. Statut der FCI, Art. 2 Abs. 3 g
  6. Geschäftsordnung der FCI, Art. 7
  7. Statut der FCI, Art. 7
  8. Rundschreiben 16/2009 der FCI: Mitglieder der FCI

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”