FHöV

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Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind in Deutschland interne Fachhochschulen des Bundes und eines großen Teils der Länder. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Praktische und theoretische Ausbildung

Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen als Dienstbezeichnung entweder die Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. „Regierungsinspektoranwärter“) oder eine Bezeichnung des Fachbereiches mit dem Zusatz (z.B. „Finanzanwärter“)

Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst den größten Teil der nicht-technischen Laufbahnen im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung. So gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Finanzen (Steuern und Zoll), Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft und Rechtspflege (Rechtspfleger, Justizvollzug, Justizverwaltung und Württembergisches Amtsnotariat).

Zugang zum Studium

Grundvoraussetzung ist die Fachhochschulreife. Die Studiengänge an nahezu allen dieser Fachhochschulen, bis auf die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin bei einigen Studiengängen, stehen nur Verwaltungsangehörigen offen. Daher ist eine Voraussetzung die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf durch eine Ausbildungsbehörde einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Wer Ausbildungsbehörde ist, ist je nach Land und Verwaltungsrichtung unterschiedlich. Die Laufbahnausbildung findet an in Form der Abordnung an die Fachhochschule statt. Für die Einstellung kommen u.a. noch andere Voraussetzungen hinzu, wie z.B. die gesundheitliche Eignung.

Aufteilung des Studiums

Das Studium ist meist in die zwei oder drei Abschnitte Grund- und Hauptstudium und an einigen Fachhochschulen zusätzlich Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte voneinander getrennt sind. Es dauert je nach Land drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Justiz „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ oder „Württembergischer Bezirksnotar“ (wobei letzteres kein akademischer Grad sondern eine staatliche Abschlußbezeichnung ist) sowie der Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.

Studienreform

Die Studiengänge werden nach den Bologna-Verträgen auf die Abschlüsse Bachelor und Master ausgerichtet. Der erste Studienabschluss wird dann zum „Bachelor of Arts (B.A.)“, „Bachelor of Laws (LL.B.)" (Fachhochschule für Verwaltung Berlin), „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst/Police Service“ (Hochschule Villingen-Schwenningen) oder „Bachelor of Public Administration" (B.P.A.) führen. An der Fachhochschule Nordhausen wurde ebenfalls seit 2003 ein Bachelorstudiengang für den gehobenen nichttechnischen Dienst (Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management, 7 Semester) zum Wintersemester eingeführt und zum Sommersemester 2007 um einen Masterstudiengang mit Zugang zum höheren Dienst (Public Management & Governance, 3 Semester) erweitert. In Baden-Württemberg begann der erste Bachelor-Studiengang zum Wintersemester 2007.

Hochschulen des Bundes

Hochschulen der Länder

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

  • Technische Fachhochschule Wildau - Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht (nur externe Ausbildung, kein Beamtenstatus der Studenten)
  • Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen
  • Fachhochschule der Polizei in Oranienburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Die staatliche Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wurde zum 30. September 2007 aufgelöst. Nachfolgeeinrichtungen sind:

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung ist eine Hochschule mit Standorten in Altenholz (Fachbereiche Steuerverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Polizei) und in Reinfeld (Holstein) (Fachbereich Rentenversicherung).

Thüringen

Siehe auch

Weblinks


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