Fabrikkasse

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Inhaltsverzeichnis

Die Kassen

Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine Krankenkasse, die zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland gehört.

Betriebskrankenkassen sind wie alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltungsorgane einer BKK sind der hauptamtliche Vorstand und der ehrenamtliche Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jede Gruppe hat die gleiche Stimmenzahl. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von 6 Jahren bestellt und führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte der BKK.

Die Betriebskrankenkassen waren ursprünglich ausschließlich für einzelne Betriebe bzw. Konzerne zuständige Krankenversicherungsträger. Als „Fabrikkassen“ bestanden sie teilweise bereits vor Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung (1883, vgl. Kaiserliche Botschaft). Im Jahre 1908 existierten 7.718 BKKs. Sie traten vor Einführung des allgemeinen Kassenwahlrechts 1996 für die beschäftigten Arbeiter der Betriebe, für die eine BKK errichtet wurde, an die Stelle der Allgemeinen Ortskrankenkasse, bei der bis 1996 alle Arbeiter versichert waren, für die keine Betriebs- oder Innungskrankenkasse zuständig war. Angestellte hatten auch vor 1996 in BKK-Betrieben ein Wahlrecht zwischen BKK oder einer Ersatzkasse.

Die Errichtung einer BKK ist zulässig für Betriebe mit regelmäßig mindestens 1000 versicherungspflichtigen Beschäftigten, wobei sich die Mehrheit der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter für die Errichtung entscheiden muss. Dies bedeutet jedoch nicht, das auch die Mehrheit der Beschäftigten Mitglied in dieser neuen BKK werden müssen.

Seit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts am 1. Januar 1996 haben sich viele BKKn durch Satzungsänderung geöffnet und sind somit für alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar. Die erste Kasse, die sich nach dem sogenannten Öffnungsmoratorium, welches vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006 bestand, öffnete, war die in Trägerschaft des ADAC stehende Autoclub BKK.

Es gibt aber auch noch die traditionellen Betriebskrankenkassen, die von der Öffnungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen. Am 1. Januar 2006 gab es 199 Betriebskrankenkassen, wovon 144 Kassen die Möglichkeit zur allgemeinen Öffnung nutzen. Zum 1. Januar 2009 gab es noch 156 Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen versichern über 14 Millionen Menschen.

Seit Einführung der Kassenwahlfreiheit 1996 ist die Anzahl der Betriebskrankenkassen jährlich stetig zurückgegangen, vor allem durch Zusammenschlüsse kleiner Kassen zu größeren Einheiten (Fusionen). Die freiwillige Vereinigung von BKKn erfolgt auf Beschluss der Verwaltungsräte und nach Genehmigung durch die staatliche Aufsichtsbehörde.

BKK Landesverbände

Bis auf die BAHN-BKK gehören alle Betriebskrankenkassen einem der folgenden BKK Landesverbände an. Die Zugehörigkeit der einzelnen Betriebskrankenkassen zu dem jeweiligen Landesverband richtet sich nach dem Hauptsitz der BKK.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen-Bremen
  • NORD (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein)
  • Nordrhein-Westfalen
  • Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • Rheinland-Pfalz und Saarland

BKK Bundesverband

Die BKK Landesverbände bilden zusammen mit der BAHN-BKK den BKK-Bundesverband. Dieser ist durch die Gesundheitsreform 2007 gemäß § 212 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) seit dem 1. Januar 2009 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Er ist die politische und fachliche Interessenvertretung der BKKn auf Bundesebene. Schon seit dem 1. Juli 2008 werden wesentliche gesetzliche Aufgaben durch den neu gebildeten GKV-Spitzenverband übernommen. Der BKK-Bundesverband ist somit vor allem zuständig für den Dialog mit Politik und Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens, für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, für die Pflege der BKK als Marke und für die Zeitschrift Die BKK. Die Abwicklung früher verantworteter Dienstleistungsfunktionen im Auftrag der jeweiligen Gesellschafter und Kunden übernehmen spezialisierte Organisationen.

Siehe auch

Weblinks


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