Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
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Gründung 1976
Trägerschaft staatlich
Ort Gelsenkirchen (Sitz, Studienorte Gelsenkirchen, Hagen und Außenstelle Dortmund), Duisburg, Köln, Münster (Studienorte Bielefeld und Münster)
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Staat Deutschland
Präsident Dr. Ludger Schrapper
Website www.fhoev.nrw.de

Aufgabe der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) ist die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst. Die Aufnahme eines Studiums an der FHöV NRW setzt voraus, dass der Bewerber bereits als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei einer Behörde (Einstellungsbehörde) eingestellt ist. Erst seit dem Einstellungsjahrgang 2008 sind auch nicht beamtete Personen, die bei einer Einstellungsbehörde angestellt sind, zum Studium zugelassen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Abteilungen und Studienorte

Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV NRW) besteht aus den vier Abteilungen:

und der Zentrale in Gelsenkirchen.

Eine Abteilung in Soest wurde im August des Jahres 2000 aufgelöst.

Leiter bzw. Präsident der FHöV NRW

  • Dieprand von Richthofen (1981 – März 2007)
  • Ludger Schrapper (seit August 2007 M.d.W.d.G.b., seit November 2007 Präsident der FHöV)

Fachbereiche

Die Fachhochschule gliedert sich in vier Fachbereiche:[2]

  • Kommunaler Verwaltungsdienst (KVD) (mit den Studiengängen Kommunaler Verwaltungsdienst (Generalistenstudiengang) und Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (VerwBWL))
  • Staatlicher Verwaltungsdienst (SVD)
  • Polizeivollzugsdienst (PVD)
  • Rentenversicherung (RV)

Grundlage für die Gliederung der Fachbereiche sind die Studiengänge für die verschiedenen Laufbahnen. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich richtet sich also nach den Einstellungsbehörden, von denen die Studierenden entsandt werden.

Im Fachbereich Kommunaler Verwaltungsdienst kann mit juristischem Schwerpunkt oder mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (VerwBWL) studiert werden. Ausbildungsbereiche sind bei Wahl des juristischen Schwerpunktes 60 % Rechtswissenschaften, 30 % Wirtschaftswissenschaften, 10 % Sozialwissenschaften, Verhaltenstraining und Projektarbeit.

Der wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunkt (Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftlehre) umfasst die Ausbildungsbereiche 60 % Wirtschaftswissenschaften, 30 % Rechtswissenschaften, 10 % Sozialwissenschaft mit Managementtraining und Projektarbeit.

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Der Nachweis der Fachhochschulreife wird durch einen entsprechenden Abschluss erbracht.

Studienverlauf

Das Studium beginnt am 1. September eines Jahres und dauert insgesamt drei Jahre. Es gliedert sich in 18 Monate fachwissenschaftliche Studienzeit an der Fachhochschule und fachpraktische Ausbildungsabschnitte in der Verwaltung, die ebenfalls insgesamt 18 Monate betragen. Im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre beträgt der Anteil des fachwissenschaftlichen Studiums 24 Monate und der Anteil der fachpraktischen Zeit 12 Monate.

Zur Optimierung der Zusammenarbeit ist an jeder Abteilung der Fachhochschule für die Fachbereiche Kommunaler Verwaltungsdienst und Polizeivollzugsdienst je ein(e) Praxisbeauftragte(r) bestellt worden. In den Abstimmungsprozess zwischen Fachwissenschaft und Fachpraxis werden auch die Kommunalen Spitzenverbände einbezogen. Einzelheiten der Ausbildung ergeben sich aus der Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD - bzw. Ausbildungsverordnung Polizei - VAP Pol II - sowie den Bestimmungen der Studienordnungen und Studienpläne.

Das Studium, das in Kursverbänden von ca. 25 Studierenden erfolgt, endet mit dem erfolgreich bestandenen Staatsexamen, welches gleichzeitig Laufbahnprüfung ist. Die Fachhochschule verleiht nach dem bestandenen Examen den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH); im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre lautet der Abschlussgrad: Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH).

Eine „Einschreibung" des Beamten bei der FHöV NRW ist nicht erforderlich. Die Studierenden werden derjenigen Abteilung, dem Studienort, der Außenstelle der FHöV NRW zum Studium zugewiesen, in deren Einzugsbereich die Einstellungsbehörde liegt.

Seminare und Projekte

Die Studierenden müssen während ihres Studiums ein Seminar und ein Projekt erfolgreich abschließen. Durch Seminare und Projekte wird das eigenständige Arbeiten an komplexen Themenkreisen und Sachverhalten gefördert. Seminare dienen der Vertiefung des Studiums. In ihnen werden die Studierenden verstärkt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretenen Meinungen, aktiver Mitarbeit, Fragestellung und Diskussion sowie zum freien Vortrag angeregt.

Der Projektarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu, weil hier aus der Praxis stammende Sachverhalte und Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Methoden untersucht und Lösungswege entwickelt werden. Gleichzeitig wird die Teamfähigkeit gefördert, da mehrere Studierende gemeinsam arbeiten.

Verhaltenstraining

Die Studierenden aller beteiligten Fachbereiche nehmen am obligatorischen Verhaltenstraining teil. Sie lernen dadurch die in den fachtheoretischen Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse fallbezogen anzuwenden, die eigenen Verhaltensmuster zu überprüfen, das professionelle Verhaltensrepertoire zu erweitern und das berufliche Verhalten in der Folge angemessen zu gestalten. In den Bachelor-Studiengängen wird hierfür auch der Begriff des "Trainings sozialer Kompetenzen" verwandt.[3]

Einzelnachweise

  1. § 5a I, II Nr. 2 VAPgD NRW i. d. F. v. 1. September 2008
  2. Fachbereichsgliederung
  3. Studienvorschriften und Studieninhalte: Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.)

Weblinks

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