Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger für ambulante Pflege

Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger für ambulante Pflege

Pflegekräfte, im ambulanten Pflegedienst, frühere Bezeichnung Gemeindeschwester, beziehungsweise nach der Fachweiterbildung als Pflegefachkräfte in der ambulanten Pflege oder Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger oder Fachkinderkrankenschwester/Fachkinderkrankenpfleger für ambulante Pflege bezeichnet werden, sind Pflegerinnen, die hauptsächlich in der Haus- und Familienpflege arbeiten, die Patienten und Pflegebedürftige aller Altersstufen betreuen. Haupteinsatzgebiet ist überwiegend die Betreuung alter und/oder behinderte Menschen und chronisch Kranker in deren Wohnung.

Ambulanzbus in der DDR 1965

Sie führen dabei alle erforderlichen Pflegemaßnahmen nach Absprache mit dem Arzt durch. Sie sorgen für die Grundpflege und übernehmen die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Dazu gehört, dass sie Verbände wechseln und Medikamente und Injektionen verabreichen. Aber auch hauswirtschaftliche Arbeiten, soweit diese zur persönlichen Versorgung des zu Betreuenden erforderlich sind, sowie das Anleiten und Beraten von Angehörigen in Krankenpflege, Beschaffung und Gebrauch von Hilfsmitteln und Inanspruchnahme von Therapieleistungen gehören zu ihren Aufgaben.

In der Regel arbeiten Gemeindeschwestern und -pfleger im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Sozialstation.

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit als Gemeindeschwester bzw. Gemeindepfleger für Haus- und Familienpflege der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Weiterbildung mit staatlicher Anerkennung auf der Grundlage einer Qualifikation als Krankenschwester oder -pfleger vorausgesetzt, hier für das Gebiet ambulante Krankenpflege, Gemeindekrankenpflege, Haus- und Gemeindekrankenpflege, ambulante Pflege (weitere Bezeichnungen des Fachgebietes denkbar). Je nach Aufgabengebiet ist auch die Beschäftigung von Fachkräften der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege für dieses pflegerische Fachgebiet möglich, teilweise - alternativ - auch die von erfahrenen Pflegekräften.

Gehört keine Behandlungspflege zum Tätigkeitsprofil, sondern in erster Linie Aufgaben der Grundpflege und sozial-hauswirtschaftlichen Betreuung von Familien mit Kindern, haben Haus- und Familienpfleger oder Dorfhelfer Zugang zur Tätigkeit.


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