Fernfahrer

Fernfahrer

Als Fernfahrer wird herkömmlich jemand bezeichnet, der ein Kraftfahrzeug im Güterfernverkehr lenkt.

alte Fernfahrermütze

Inhaltsverzeichnis

Herkunft des Begriffs

Der Begriff Fernfahrer stammt aus einer Zeit, in welcher der Güterkraftverkehr außerhalb einer Nahzone von 50 Kilometern durch Konzessionierung und durch Kontingentierung sowie durch Preisvorschriften stark reglementiert war. Die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr zog den Fernfahrerbegriff nach sich. Mit der Liberalisierung des Güterkraftverkehrs ab 1998, wodurch die Beschränkungen für den Fernverkehr weggefallen sind, ist die Bezeichnung Fernfahrer im Grunde obsolet, dennoch ist sie noch sehr verbreitet. In dem Begriff leben die Fernfahrermythen von Freiheit und Weite fort. Neben dem Wort Fernfahrer halten sich auch die Synonyme „Kapitän der Landstraße“, Trucker, Driver, Chauffeur. Die offizielle Berufsbezeichnung für den Fernfahrer ist Berufskraftfahrer (BKF).

Besonderheiten

historischer mechanischer Tachograph mit beschriebenem Schaublatt

Ein Fernfahrer für schwere LKW benötigt eine besondere Fahrerlaubnis und, wenn er kennzeichnungspflichtige Transporte mit gefährlichen Stoffen durchführt, auch eine ADR-Bescheinigung. Er muss ferner eine Fahrerkarte mit sich führen, auf der mittels eines Kontrollgerätes (digitaler Tachograph) Geschwindigkeiten, Lenkzeiten und andere Daten erfasst werden. Der Fahrer muss die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Polizei, Gewerbeaufsicht oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrollieren in den Unternehmen oder unterwegs auf den Straßen die Aufzeichnungen und den Zustand hinsichtlich Verkehrssicherheit und Ladungssicherung (LaSi). Wegen der vielen automatisierten Arbeitsabläufe in seinem Berufsalltag durch die moderne digitale Technik benötigt der Fernfahrer eine Ausbildung.

Die großen LKW, Sattel- und Gliederzüge, die hauptsächlich von Fernfahrern gefahren werden, können bis zu 16,5 m, Gliederzüge sogar bis zu 18,75 m lang sein. In Belgien, den Niederlanden, in Schweden und Dänemark ist sogar eine maximale Länge von 26,50 m erlaubt. Das Gewicht der Fahrzeuge kann bis zu 44 t betragen, in Belgien, den Niederlanden, in Schweden und Dänemark sogar bis zu 60 t.

Von einem Fernfahrer wird erwartet, dass er sich in unbekannten Gegenden zügig zurecht findet und sein Ziel auf dem schnellsten Weg erreicht. Auch im Zeitalter moderner Navigationsgeräte ist Orientierungsfähigkeit hierbei sehr vorteilhaft, wenn die Fahrt nicht an einer zu niedrigen Brücke, einer gewichtsbeschränkten Straße oder einer zu schmalen Durchfahrt enden soll. Blindes Vertrauen in Navigationsgeräte führt häufig zu Irrfahrten und Fehlfahrten, da viele Fahrer aus Kostengründen nur Geräte benutzen, in deren Kartenmaterial keine Maß-, Gewichts- oder Gefahrstoffbeschränkungen hinterlegt sind. Die in vielen Geräten einstellbare LKW-Option ermittelt lediglich eine längere Fahrzeit, berücksichtigt aber keine besonderen Fahrstrecken. Bei seiner Routenplanung muss der Fahrer auch bedenken, ob Straßen für bestimmte LKW mit zeitlichen Fahrverboten, wie ein Nachtfahrverbot oder ein Fahrverbot in der Ferienzeit, belegt sind.

Zudem sollten Fernfahrer über ein gutes Augenmaß und über ein Gefühl für die Bewegungsabläufe des LKW verfügen, um das Fahrzeug wenn notwendig zentimetergenau rangieren zu können. Autofahrer ohne LKW-Fahrpraxis unterschätzen oft diese Anforderungen und haben deshalb für die Situation des LKW-Fahrers wenig Verständnis.

Fernfahrer-Alltag

Ein Fernfahrer verbringt naturgemäß viel Zeit fern seines Heimatortes und ist oft auch am Wochenende von seiner Familie getrennt. Seine Touren werden oft nicht so geplant, dass der Fahrer vor Beginn des Sonntagfahrverbots wieder zu Hause ist. Er muss dann das Ende des Fahrverbots auf einem Parkplatz abwarten. Auch müssen die Fahrer vielfach bereits am Sonntag ab 22 Uhr wieder fahren, damit sie am Montag Morgen bei einem weit entfernten Kunden abladen können. Das bedeutet Nachtarbeit für den Fernfahrer mit den damit verbundenen gesundheitlichen Problemen. Ein gestörter Tag-/Nachtrhythmus und Übermüdung sind häufige Ursachen von Unfällen, in die LKW verwickelt sind.

Mit der Entwicklung von Bord-Computern hielten ab etwa 1990 die elektronischen Errungenschaften in die LKW Einzug. Die Bundesregierung hatte damals einen Auftrag an Luft- und Raumfahrtindustrie für das Nutzfahrzeug Überwachungssystem 2000 „NÜS 2000“ vergeben. Die Satelliten-Überwachung (GPS) eröffnet heute ganz neue Möglichkeiten im PC der Firma mit lückenloser Echtzeit-Kontrolle der LKW und der Fahrer.

Die einschlägigen Vorschriften[1] über die Einhaltung bestimmter wöchentlicher zusammenhängender Ruhezeiten (45 oder 24 Stunden) lassen offen, ob die Ruhezeiten an einem Wochenende oder unter der Woche gewährt werden. Es ist oft nicht gewährleistet, dass die 45-stündige Ruhezeit am Wochenende genommen werden kann. Für die Fahrer und ihre Familien ist es wichtig, dass die Ruhezeit am Heimatort und nicht an anderen Orten stattfindet. In § 10 Abs. 2 Bundesmanteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr (BMT Fern.) war geregelt, dass die Fahrer mindestens zwei Sonntage am Standort bzw. am Heimatort verbringen dürfen und Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Kalenderjahr haben. Die Geltung des Tarifvertrags ist jedoch bereits 1993 durch Kündigung beendet worden. Er wirkt nur für bestimmte, langjährig beschäftigte Fernfahrer nach.

Wirtschaftliche Zwänge und ein harter Wettbewerb verleiten jedoch Transportunternehmer in der Praxis immer wieder dazu, Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten zu missachten. Kosten- und Zeitdruck im Speditionsgewerbe werden nicht selten an die angestellten Fernfahrer weitergegeben, die sich wiederum aus Sorge um ihren Arbeitsplatz dagegen nicht zur Wehr setzen[2]. Aufgrund des ständig zunehmenden Verkehrs ist die Parkplatzsuche auf Autobahn-Parkplätzen, -Rasthöfen und Autohöfen zunehmend schwierig geworden. Daraus ergibt sich eine erhöhte Unfallgefahr, wenn die Fahrer nach vergeblicher Parkplatzsuche trotz Übermüdung zum Weiterfahren gezwungen sind[3]. Ein zunehmendes Problem ist auch der Diebstahl oder der Raub von Fahrzeug oder Ladung, wobei z.B. sog. „Planenschlitzer“ versuchen, Waren aus dem Laderaum zu stehlen[4]. Bewachte LKW-Sicherheitsparkplätze sind kaum vorhanden und kosten ca. 25 Euro pro Nacht[5].

Reklame um Fernfahrer zu suchen

Der Beruf des Fernfahrers, Kraftfahrzeugführers (Berufskraftfahrer) ist in der Entwicklung bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (Berufsordnung 714) für den Zeitraum von 1999 bis 2005 rückläufig und im Jahr 2007 waren am 30. September 2007 ca. 792.000 Kraftfahrer angemeldet. Ein Drittel aller Berufskraftfahrer war 2007 älter als 50 Jahre und die Hälfte war zwischen 35 und 49 Jahre alt[6]. Während im März 2007 von der Bundesagentur für Arbeit noch 16.210 Kraftfahrer gesucht wurden, wurde ab Januar 2009 erstmals seit ca. drei Jahren wieder Fahrpersonal abgebaut.

Auf Grund der positiven konjunkturellen Entwicklungen in der Transportwirtschaft im Jahr 2008, gab es ein Zuwachs von rund 34.000 Kraftfahrern, so dass zum Stichtag 30. September 2008 knapp 803.000 Kraftfahrer beschäftigt waren. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise waren im Juni 2009 ca. 118.000 Kraftfahrer arbeitslos gemeldet, damit kamen gegenüber dem Jahr 2008 nur rund 30.000 Kraftfahrer neu als Arbeitslose hinzu. Es gab 2009 über 54.000 deutschen Transportunternehmer im Güterkraftverkehr, davon 21 % bzw. 11.340 selbstfahrende Einzel-Unternehmer und 57 % Kleinstbetriebe[7]. Befürchtungen, das bis zu 5.000 Transportunternehmer insolvent würden, hätte ein Verlust von über 60.000 Arbeitsplätze bedeutet[8][9]. Nach der Erholung der Konjunktur ab Mitte 2010 wurden wieder verstärkt Fernfahrer gesucht. Fahrermangel verursacht größere Probleme als Maut oder Liberalisierung und als Hauptursache nannte Herr Hensel, Vorsitzender des Ausschusses für Berufsbildung im BGL, die Überalterung des Fahrpersonals. „Wir rechnen daher auch bei verhaltener Konjunktur mit einem jährlichen Bedarf von 25.000 bis 30.000 neuen Kraftfahrern alleine für den gewerblichen Güterverkehr“ [10].

Arbeitszeit und Lohn

Nach § 21a ArbZG[11][12] darf die wöchentliche Arbeitszeit des Fahrpersonals innerhalb von vier Monaten durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ergibt eine maximale Monatsarbeitszeit von 208 Stunden. Bereitschafts- und sonstige Wartezeiten bei den Be- und Entladestellen werden oft nicht vergütet und deshalb ist der Verdienst der Fernfahrer im allgemeinen schlecht.
Aus soziologischer Sicht gehören Fernfahrer besonders oft zu den Working Poor, also zu den Personen, die trotz Arbeit in Armut leben[13]. Im Juni 2007 schwankten die Brutto-Stundenlöhne zwischen 12,58 € in Baden-Württemberg und 6,66 € in Thüringen. Oft wird ein fester pauschaler Monatslohn gezahlt. Der Stundenlohn für Berufskraftfahrer liegt nach einem Bericht in der Februar 2010-Ausgabe der Zeitschrift Fernfahrer in Schleswig-Holstein bei 9,99 €, Bayern 11,04 €, Sachsen-Anhalt 6,73 €, Thüringen 6,66 € und Niedersachsen 9,41 € [14].

Entfernungen im Fernverkehr

Fernfahrer sind in der heutigen, globalisierten Welt an keine Route mehr gebunden. Sie legen oftmals Entfernungen von tausenden Kilometern in weit entfernte Länder zurück. Die durchschnittliche Tageskilometerzahl bei voller Auslastung der Lenkzeit und einem vorgeschriebenen Tempo von 60 km/h außerorts und bis zu 80 km/h auf Autobahnen und zweispurigen Kraftstraßen mit mittiger Fahrstreifenbegrenzung für schwere LKW liegt bei legalen 600 bis 800 km.

Durch Überschreitung der Lenkzeiten sowie der Geschwindigkeiten ist im Fernverkehr allerdings eher mit 800 bis 1.200 km Tagesleistung zu rechnen, wobei die Tagesleistungen z.B. in Deutschland wegen vermehrter Staus und Norwegen wegen schlechter Straßen niedriger ausfallen als in anderen Staaten mit besseren/leereren Straßen, wie Spanien oder Frankreich.

Vergleicht man die Tagesleistungen von LKW im Fernverkehr in Europa z. B. mit denen in den USA, stellt man fest, dass dort das Doppelte an durchschnittlichen Tagesleistungen üblich ist. Das liegt jedoch nicht vor allem an den höheren Reisegeschwindigkeiten der LKW (üblich sind dort 65 mph ≈ 105 km/h, statt den in Europa üblicherweise gefahrenen 90 km/h), sondern an dem Umstand, dass in Europa die Ruhezeit nur dann gilt, wenn der LKW parkt. In den USA, in denen es ebenfalls Lenk-und-Ruhezeitregelungen gibt, gilt es auch als Ruhezeit, wenn ein Fahrer schläft, während der andere den LKW weiterfährt. Außerdem erlauben die europäischen Sozialvorschiften keine echte Verdopplung der Wochenlenkzeit eines LKW beim Einsatz eines zweiten Fahrers. Obwohl sich die Lohnkosten verdoppeln, kann ein Lkw in Europa in einem Zweimannbetrieb legal nur etwa 60-70 % länger bewegt werden, als im Einmannbetrieb. Daher lohnt sich in Europa der Zweimannbetrieb eines LKW oder Busses kaufmännisch nur noch in Billiglohnländern oder bei einer sehr ausgefeilten Fahrzeug- und Personaldisposition. Das hat für das Personal den Nachteil, dass sich zwei Fernfahrer im Fahrerhaus ca. 20 Stunden gemeinsam aufhalten müssen.

Arbeitsplatz des Fernfahrers

Fahrerhaus-Konstruktion Typ Scania

LKW für den Fernverkehr sind im Fahrerhaus üblicherweise mit Ruheliegen ausgestattet. Bei den häufig großen und hohen Fahrerhaus-Ausführungen sind relativ viele Stauschränke vorhanden. In modernen Kraftfahrzeugen findet man zudem vermehrt Geschwindigkeitsregelanlagen, (Stand-)Klimaanlagen und Standheizungen, kleine Kühlschränke etc. Trotz dieses bescheidenen Komforts hat der Fahrer lediglich 4 m³ zur Verfügung.

Im typischen Fernverkehr ist der Fernfahrer meist jedes Wochenende zu Hause, im internationalen Fernverkehr können dagegen zwischen den Heimatbesuchen auch Wochen liegen.

Zur Steigerung der Effizienz werden zunehmend roulierende Systeme eingeführt und die Fahrer flexibel auf wechselnde Tages-Routen bei variablen Einsatzzeiten eingeteilt[15]. Das bedeutet eine Abkehr von der langjährigen Tradition, bei der jeder Fahrer einen festen LKW hatte, in dem er sich wohnlich eingerichtet hatte. Diese Entwicklung führte zu einer bedeutenden Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lenk- und Ruhezeiten Art. 8 VO (EG) Nr. 561/2006 (siehe: Wöchentliche Ruhezeit)
  2. Authentischer negativ Bericht von einem Fernfahrer am 26. Oktober 2003 in „Süddeutsche Tageszeitung“
  3. RP vom 9. Juni 2008: Lkw-Fahrer in Not - es fehlen Parkplätze
  4. mdr Sendung vom 21. März 2010
  5. Die Situation auf Europas Autobahn-Rastplätzen spitzt sich zu - 18. Mai 2010
  6. Arbeitsbedingungen der Kraftfahrzeugführer (714) in BAG - Marktbeobachtung Masterplan Güterverkehr und Logistik 2009, ab Seite 36
  7. a.a.O. Seite 36
  8. VerkehrsRundschau vom 17. März 2009 Geschäftsführer des BGL Karlheinz Schmidt wörtlich:
  9. VerkehrsRundschau vom 23. März 2009 wobei Wissmann auch die Aussetzen der LKW-Mauterhöhung fordert
  10. Bericht: Fahrermangel verursacht größere Probleme als Maut oder Liberalisierung Zeitschrift VerkehrsRundschau vom 19. Mai 2011 fahren
  11. § 21a Beschäftigung im Straßentransport vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
  12. Bundesrat - Beschluß des § 21a ArbZG für Kraftfahrer
  13. laut dem Mikrozensus: Armut trotz Erwerbstätigkeit Download am 24. Januar 2008. + Arbeitsbedingungen der Kraftfahrzeugführer (714) in BAG - Marktbeobachtung Masterplan Güterverkehr und Logistik 2009, Seite 45
  14. Gehalt von Lkw Fahrern und die Forderung von 8,- € Mindestlohn + Fachzeitschrift: Fernfahrer Nr. 2-2010, Seite 19
  15. Arbeitsbedingungen der Kraftfahrzeugführer (714) in BAG - Marktbeobachtung Masterplan Güterverkehr und Logistik 2009, Seite 41

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