Finanzaktiva

Finanzaktiva

Finanzaktiva ist ein Begriff aus der (HGB-)Bankbilanzierung. Es bezeichnet die Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Finanzaktiva ist Kernbereich des Bankgeschäfts.

Finanzaktiva werden nach folgenden Merkmalen unterschieden:

  • Refinanzierbarkeit bei Zentralnotenbanken
  • Börsenfähigkeit
  • Rechtsstellung des Finanztitelinhabers

Anhand der Rechtstellung des Finanztitelinhabers lässt sich zwischen Eigentumsrechten und Forderungsrechten unterscheiden.

Bilanzierung von Forderungstiteln

Es werden drei Gruppen unterschieden:

  • Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel (Voraussetzungen) [A2]


Es wird entsprechend der Laufzeit zwischen

  • Geldmarktpapieren (bis zu einem Jahr): Certificate of Deposit, Euronotes und
  • Kapitalmarktpapieren: Anleihen und Schuldverschreibungen

getrennt.

Certificates of Deposit sind handelbare, nur von Kreditinstituten emittierte Zertifikate. Euronotes dienen zu Absicherung der Mittelbeschaffung des Schuldners durch die Bank.

  • Sonstige Forderungstitel gegenüber Kreditinstituten und Kunden

Hier wird eine Negativdefinition von Forderungen vorgenommen.

    • an Kreditinstitute: Forderungen gegen Kreditinistute (§1 KWG) und aus Bankgeschäften (materiell unbedeutend), beinhaltet täglich fällige Forderungen, womit Auskunft über die Liquiditätslage gegeben wird.

Bilanzierung von Anteilstiteln

Anteilstitel sind alle Finanzaktiva, die Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte besitzen.

  • Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere [A6]: Aktien, sofern sie nicht unter A7/A8 fallen, aktienähnliche Titel, Investmentantiele, börsenfähige Genussscheine, Bezugsrechte
  • Beteiligungen [A7]: Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen.
  • Anteile an verbundenen Unternehmen [A8]: Mutter- und Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.

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