Finanzprokuratur

Finanzprokuratur

Die Finanzprokuratur ist in Österreich eine Dienststelle, die dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt ist.

Sie ist zuständig für die rechtlichen Geschäfte des Bundesvermögens. Sie ist beispielsweise Beklagtenvertreter im Falle von Klagen gegen die Republik. Rechtsvertretungen und -beratungen sind durch die Anwälte der Prokuratur aber entgegen ihrem Namen nicht auf die Finanzen beschränkt, sondern für alle Rechtsgeschäfte des Bundes durchzuführen. Im Jahr 2003 waren ungefähr 42 Juristen in der Prokuratur beschäftigt.[1] Die Aufgaben der Prokuratur sind in § 1 des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG) festgelegt.

Durch ein neues Prokuraturgesetz sollen die Aufgaben weiter ausgedehnt werden, sodass das Amt nicht nur für direkte Bundesangelegenheiten sondern auch für staatsnahe Rechtsträger und andere Körperschaften zuständig wird. Dadurch soll die Verwaltung für den Bürger durch einen gemeinsamen Ansprechpartner weiter vereinfacht werden.[2]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Finanzprokuratur in der heutigen Form besteht seit dem In-Kraft-Treten des Prokuraturgesetzes 1945 und wurde 2008 durch das Finanzprokuraturgesetz zum 1. Jänner 2009 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Wurzeln der Finanzprokuratur gehen allerdings bis in das 13. Jahrhundert zurück. Das Amt geht auf den Staufer Friedrich II. zurück, der sie in Sizilien eingerichtet hat. Von dort wurde sie von den Kaisern des Heiligen Römischen Reiches und schließlich von den Habsburgern übernommen. Die Kammerprokuratur oder das Fiskalat, wie es damals bezeichnet wurde, wahrte die Rechte des Kaisers gegenüber den Landständen.

Die Form der heutigen Amtshaftung findet man auch schon in der 1539 erlassenen Niederösterreichische Raitkammerordnung.

Eine Erweiterung des Aufgabenbereiches erfuhren die Kammerprokuraturen in der Zeit um die napoleonischen Kriege durch zahlreiche Verordnungen. Eine komplette Neuordnung erfolgte im Zuge der Revolution von 1848/49, wo dann nur mehr die Finanzprokuratur übrigblieb.

Mit der Umgestaltung der Zivilverfahrensgesetze im Jahr 1898 wurde auch die Organisation der Prokuratur neu geregelt. Bedingt durch den Ersten Weltkrieg wurden die Prokuraturen in den Bundesländern nach und nach aufgelöst, sodass nur mehr jene in Wien blieb, die bis zum Anschluss aktiv blieb, aber auch am 20. Juni 1939 aufgelöst und als einzige 1945 wieder errichtet wurde.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Finanzprokuratur des Bundes von Mag. Gregor Morawetz abgerufen am 18. Jänner 2008
  2. Finanzprokuratur soll neue Aufgaben bekommen Juridicum Journal der Universität Wien abgerufen am 18. Jänner 2009

Weblinks


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