Fleischvieh

Fleischvieh

Als Schlachttier (auch Schlachtvieh) wird ein zum Schlachten bestimmtes Haustier bezeichnet.

Laut deutschem Recht zählen hierzu Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sowie Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden. Ebenso zählt hierzu Haarwild, das auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird.[1] Bis 1986 wurde auch Hund nach dem Fleischbeschaugesetz als Schlachttier definiert. Seitdem ist die Gewinnung von Fleisch von Hunden und Hundeartigen (Caniden) verboten.

International werden auch Rinderartige wie Büffel, Bisons und Yaks; Kamele wie Lama und Alpaka; Rentiere und Karibus dazu gezählt. Geflügel und Fische gehören nicht zu den Schlachttieren.

Die Methoden der Tötung von Schlachttieren sind kulturell verschieden. In westlichen, christlich geprägten Staaten, werden Tiere mit Bolzenschuss oder Elektrobetäubung betäubt, bevor die eigentliche Tötung durch Blutentzug erfolgt. Die religiösen Vorschriften von Islam und Judentum verlangen eine andere Tötungsmethode, das Schächten. Dabei werden große Blutgefäße am Hals des Tieres ohne vorherige Betäubung durchschnitten.

Quellen

  1. Deutsches Fleischhygienegesetz

Weblinks

Siehe auch


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