Flugplatz Oberpfaffenhofen

Flugplatz Oberpfaffenhofen
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
BW
Flugplatz Oberpfaffenhofen (Bayern)
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Kenndaten
IATA-Code OBF
ICAO-Code EDMO
Koordinaten
48° 4′ 53″ N, 11° 16′ 59″ O48.08136388888911.283066666667581Koordinaten: 48° 4′ 53″ N, 11° 16′ 59″ O 581 m ü. MSL
Verkehrsanbindung
Entfernung vom Stadtzentrum 22 km westlich von München
Straße A 96 – Anschlussstelle Oberpfaffenhofen
Nahverkehr Bus 952
Basisdaten
Eröffnung 1936
Betreiber EDMO-Flugbetrieb GmbH
Fläche 279 ha
Flug-
bewegungen
ca. 16.000
Start- und Landebahn
04/22 2286 m × 45 m Asphalt



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Der Flugplatz Oberpfaffenhofen wurde 1936 als Werksflughafen der Dornier-Werke (später Fairchild Dornier) errichtet und unterhalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden hier u. a. so spektakuläre Flugzeuge wie die senkrechtstartende Dornier Do 31 entwickelt. Nach dem Zusammenbruch von Fairchild Dornier im Jahre 2002 übernahm die EDMO-Flugbetrieb GmbH den Betrieb des Flughafens. Da der Flughafen als Sonderflughafen klassifiziert ist, besteht keine Betriebspflicht und um dort landen zu können, muss vorher beim Flughafenbetreiber eine Erlaubnis eingeholt werden (PPR-Verfahren). Im Falle Oberpfaffenhofens ist darüber hinaus der Nutzerkreis auf die Nachfolgefirmen (und deren Kunden) von Fairchild Dornier, insbesondere die RUAG, sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Flugsportgruppe beschränkt. Mit der Genehmigung des Antrags der Flughafenbetreiberin EDMO-Flugbetrieb GmbH durch das Luftamt Südbayern vom 23. Juli 2008 wurde dieser Kreis um die Benutzer aus dem Bereich des so genannten „qualifizierten“ Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere des Taxiluftverkehrs, erweitert. Der Flughafen ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen“ (ADV).

Inhaltsverzeichnis

Lage

Der Flughafen liegt etwa 22 Kilometer westlich von München hauptsächlich auf dem Gebiet der Gemeinde Weßling, zum Teil aber auch auf dem der Gemeinden Gilching und Gauting.

Unternehmen und Institutionen

Am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sind gleich mehrere renommierte Unternehmen und Institutionen der Luft- und Raumfahrt angesiedelt. Der Flughafen gilt daher als Zentrum der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie. Aber auch Unternehmen der Automobilbranche haben hier ihren Sitz gefunden. Auch eines der drei Kontrollzentren des europäischen Satellitennavigationssystems „Galileo“ befindet sich an diesem Standort.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) betreibt in Oberpfaffenhofen das Raumfahrtkontrollzentrum sowie zahlreiche bedeutende Forschungsinstitute, wie z. B. der Atmosphären-Forschung und der Robotik. Am 8. September 2008 wurde das Bodenkontrollzentrum des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo offiziell eingeweiht. Am Standort haben auch die beiden Cluster „Luft- und Raumfahrt“ sowie „Satellitennavigation“ ihren Sitz, ebenso wie das „Anwendungszentrum für Satellitennavigation“. Die RUAG fertigt Airbus-Komponenten und wartet und lackiert Regional- und Business-Jets sowie Hubschrauber. 2009 wurde die Produktion der Do 228 wieder aufgenommen. Die 328 Support Services GmbH wartet die Dornier 328, führt aber auch Umbauten und Modernisierungen der Maschinen durch.

Ebenfalls auf dem Areal des Sonderflughafens hat 2007 die Webasto AG (ein namhafter Zulieferer der Automobilindustrie) ihr Entwicklungszentrum errichtet. Im September 2008 wurde der Sitz der Firma HS Genion eingeweiht, einem Entwicklungsspezialisten der Automobilindustrie, der zum Webasto-Konzern gehört.

Verkehrsanbindung

Die Verkehrsanbindung ist per Auto durch den Autobahnanschluss an die A 96 – Ausfahrt Oberpfaffenhofen – sehr gut. Mit dem öffentlichen Nahverkehr kann man bei den S-Bahn-Stationen (S8) Weßling oder Neugilching der S-Bahn München aussteigen und mit dem Bus 952 zum Flughafen fahren.

Erweiterung des Flugbetriebs

Die Flughafenbetreiberin, die EDMO-Flugbetrieb GmbH, plant den bisher nur als Werks- und Forschungsflughafen genutzten Sonderflughafen mit einem weiteren Segment, dem Geschäftsreiseflugverkehr, zu erweitern. Dazu sind massive Umbaumaßnahmen an der Infrastruktur erforderlich. Die Runway wird dazu High-Speed Intersections erhalten und neue Taxi-Ways. Außerdem sind neue Stellplätze und ein neuer Tower geplant. Großflächige Hallenbauten erlauben die Unterbringung einer Vielzahl von Business-Jets auf dem Flughafengelände. Über diese Umbaumaßnahmen wurde bereits am 13. April 2004 ein Planfeststellungsbeschluss herbeigeführt. Am 10. August 2006 hatte die EDMO-Flugbetrieb GmbH beim Luftamt Südbayern die Änderung der zuletzt am 2. Dezember 2002 geänderten Betriebsgenehmigung beantragt. Der Kernpunkt war dabei die Erweiterung des bisherigen, durch die Definition als Sonderflughafen stark eingeschränkten Nutzerkreises, um den so genannten qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr (als Teilsegment der Allgemeinen Luftfahrt) mit Flugzeugen mit einem Startgewicht von mindestens zwei Tonnen bis maximal 50 Tonnen. Dieser findet laut Antrag auch an den Wochenenden statt, weswegen die Betreiberin außerdem eine Erweiterung der Betriebszeiten beantragte, und zwar für die Samstage von bisher 8 bis 14 Uhr auf 8 bis 21 Uhr, sowie zusätzlich für Sonn- und Feiertage von 9 bis 21 Uhr (bisher nur Sportflugbetrieb). Darüber hinaus sollte für alle Tage eine Verspätungsregelung gelten, nach der Flugzeuge auch bis 22 Uhr starten und landen dürfen. Neben dem Geschäftsreiseflugverkehr wurde außerdem auch der Hubschrauberflugbetrieb bis fünf Tonnen beantragt. Der Geschäftsflugverkehr ist ein stark wachsendes Segment der Allgemeinen Luftfahrt. Seine zumindest teilweise Verlegung vom Hauptflughafen Münchens, dem Flughafen München II, soll dortige Kapazitätsengpässe beseitigen helfen. Der Fluglinien- und touristische Charterluftverkehr hingegen soll, ebenso wie der Nacht- und Frachtflugbetrieb, am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Das Vorhaben, den bisher ausschließlich als Werks- und Forschungsflughafen betriebenen Sonderflughafen um die zusätzliche Nutzung für den Geschäftsreiseflugverkehr zu erweitern, hauptsächlich aber wegen der massiven Ausweitung der Betriebszeiten auch auf Sonn- und Feiertage, sowie (im Extremfall) bis 22 Uhr nachts (s. o.), rief den erbitterten Widerstand der Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden hervor. Zahlreiche Bürgerinitiativen bildeten sich. Auch der Starnberger Kreistag sprach sich gegen eine Betriebserweiterung in diesem Umfang aus, nicht zuletzt auch darum, weil das so genannte Fünfseenland, an dessen nördlichen Rand sich der Flughafen befindet, das Naherholungsgebiet für die Münchner Bevölkerung darstellt. Der Tages-, Wochenend- und Urlaubstourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Es wird befürchtet, dass dieser durch den sonn- und feiertäglichen Fluglärm beeinträchtigt werden wird.

Im September 2007 stellte die EDMO GmbH aufgrund des Protestes der Anliegergemeinden eine Änderung der An- und Abflugrouten in Aussicht, um „lärmoptimierten“ Flugbetrieb zu gewährleisten. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gab diesem Ansinnen jedoch nicht statt, weil die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Öffentlichkeit nicht durchgeführt worden war.

Am 30. November 2007 nahm die Betreiberin, die EDMO-Flugbetrieb GmbH, diesen Antrag teilweise wieder zurück. Anstatt des bisher beantragten, maximalen Startgewichts von 50 Tonnen wollte sie nur noch eines von 25 Tonnen erreichen. Außerdem sollten Hubschrauberflüge für Geschäftsreisen an Sonn- und Feiertagen entfallen. Für den Geschäftsreiseflugverkehr bedeutet dies jedoch keine nennenswerte Beschränkung, da der Großteil der Jets ohnehin nur ein Maximalgewicht von unter 25 Tonnen besitzt und Geschäftsreisen mit Hubschraubern ohnehin kaum zu erwarten sind. Dazu kommt, dass die EDMO GmbH zehn gängige Flugzeugmuster im Bereich von 25 bis 50 Tonnen von dieser Begrenzung ausdrücklich ausgenommen haben wollte. Somit dürften nahezu alle gängigen Business-Jets trotz der offiziellen Beschränkung auf 25 Tonnen Maximalgewicht dennoch zugelassen sein.

Vom 21. Januar bis zum 20. Februar 2008 wurde der geänderte Antrag zusammen mit den neuen und geänderten Flugrouten, einer von der EDMO GmbH selbst in Auftrag gegebenen „Lärmtechnischen Stellungnahme“ des TÜV Süd sowie einer Studie über das von dem Flughafenausbau bedrohte Flora-Fauna-Habitat (FFH) öffentlich in den am meisten betroffenen Gemeinden ausgelegt, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Bürger und Gemeinden konnten beim Luftamt Südbayern schriftlich Einwendungen dazu erheben, etwa 3500 Einwendungen wurden eingereicht.

Eine der neu beantragten Flugrouten, die Abflugroute „MAH 04 1D“, führt zweimal über den Ammersee. Eine Vielzahl von Gemeinden rund um den Ammersee, die am Wochenend- und Urlaubstourismus verdienen, versetzte dies so in Aufregung, dass spontan eine „Schutzgemeinschaft Ammersee“ gebildet wurde, die den Ausbau des Sonderflughafens vehement ablehnt. Nach teilweise anfänglichem Zögern vertreten inzwischen die Kommunalpolitiker aller politischen Parteien die Auffassung, dass der geplante Geschäftsreiseflugbetrieb am Sonderflughafen dem Umland Schaden zufügen würde.

Von offizieller Seite wird das Vorhaben damit begründet, den Flughafen langfristig wirtschaftlich betreiben zu müssen um den Betrieb – und damit den Forschungs- und Technologiestandort Oberpfaffenhofen – aufrechterhalten zu können. Dazu wurde im so genannten Landes-Entwicklungs-Programm (LEP) 2006 [1] des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ein Ziel B V 1.6.5 definiert. Satz 2 dieser Zielformulierung: „Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden“ stellt somit eine wesentliche Legitimationsgrundlage für das Ausbauvorhaben dar. Aus diesem Grund erhoben mehrere Gemeinden Normenkontrollklagen gegen dieses LEP-Ziel. Ebenso wurden von mehreren Anliegergemeinden Klagen gegen die Änderungsgenehmigung durch das Luftamt eingereicht.

Mit der Entscheidung über den Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH vom 10. August 2006 war zunächst im Frühjahr 2008 gerechnet worden. Aufgrund der Abänderung des ursprünglichen Antrags und der damit verbundenen Vielzahl an Einwendungen verzögerte sich der Genehmigungsbescheid durch das zuständige Luftamt Südbayern jedoch bis zum 23. Juli 2008 (offizielle Bekanntgabe am 25. Juli 2008). In dieser Genehmigung wurde der Antragstellerin in allen Punkten entsprochen, mit Ausnahme des ebenfalls beantragten Flugbetriebs an Sonn- und Feiertagen, der auf 200 Flugbewegungen pro Jahr begrenzt wurde, sowie einer Begrenzung der Flugbewegungen von Geschäftsreiseflugzeugen wochentags auf insgesamt 9725 pro Jahr [2].

Nach den Landtagswahlen im Herbst 2008 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP unter der Überschrift „Verkehr“ vereinbart: „Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens Oberpfaffenhofen; im Übrigen wird im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Satz 2 im Ziel 1.6.5 gestrichen.“ Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen also sowohl der bedarfsgerechte Ausbau als auch die Nutzung des Flughafens durch den Geschäftsreiseflugverkehr künftig kein Ziel im Landesentwicklungsprogramm mehr sein. Der bisherige Status des Sonderflughafens als Werks- und Forschungsflughafen soll dagegen gesichert und erhalten bleiben.[3] Der entsprechende Beschluss des Ministerrats erfolgte Anfang Dezember 2008. [4]

Urteil zur Betriebserweiterung

In einem Urteil des Verwaltungsgericht München vom 23. September 2009 wurden sämtliche Klagen der Gemeinden, Landkreise sowie der zusammengeschlossenen Flugplatzgegner abgewiesen. In der 76-seitigen Urteilsbegründung[5]) widersprechen die Verwaltungsrichter detailliert allen unter "Erweiterung des Flugbetriebs" geschilderten Argumente. Gegen das Urteil wurde keine Berufung zugelassen.

Einzelnachweise

  1. Landes-Entwicklungs-Programm (LEP) 2006
  2. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/P/P_presse/pm2008/pm0708/pm08388.htm Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern Nr. 388 vom 25. Juli 2008
  3. http://lv.fdp-bayern.de/files/downloads/pdf/Dokumente_Landes-FDP/2008/Koalitionsvertrag.pdf Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 zwischen CSU und FDP
  4. http://www.bayern.de/Aktuell-.204.10125201/index.htm#02 Pressemitteilung Nr. 682 vom 9. Dezember 2008: Bericht aus der Kabinettssitzung
  5. Beispiel für die Gemeinde Gilching

Weblinks


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