Flugticket

Flugticket

Ticket, auch Flugschein genannt, wird im Luftverkehr als Beförderungsdokument (vgl. Fahrkarte) ausgestellt und dient über die Belegfunktion hinaus zu Kontrollzwecken, ob der auf dem Ticket ausgewiesene Flugpassagier einen gültigen Anspruch auf den darin genannten Transport (Flugreise, Rundflug) in einem Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr besitzt. Mit Erhalt der zum Einstieg in das für den gebuchten Flug bereit stehende Flugzeug berechtigenden Bordkarte verliert das Flugticket seine Relevanz als Nachweis der Beförderungsberechtigung. Tickets werden von unterschiedlichen Institutionen ausgestellt: Entweder von einem Reisebüro (meist im Auftrag der International Air Transport Association) oder direkt von der betreffenden Fluggesellschaft. Nicht alle Tickets müssen bezahlt werden, es gibt z. B. Freiflüge für Mitarbeiter der eigenen Fluggesellschaft oder Prämientickets aufgrund angesammelter Meilen aus Vielfliegerprogrammen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ein Ticket kann aus mehreren Flugscheinen (flight coupons) bestehen, wobei je Flugschein nur eine Flugstrecke (Flugsegment) ausgestellt ist. Beispiel: ein Ticket für Flüge von München nach Honolulu mit den Flugstrecken München - Frankfurt, Frankfurt - Los Angeles, Los Angeles - Honolulu sind somit drei Flugscheine (Flugsegemente).

Flugscheine sind grundsätzlich nur vor Antritt und nicht mehr während eines Flugs erhältlich. Ein Flugschein wird am Abfertigungsschalter gegen eine Bordkarte (boarding pass, boarding card) eingetauscht. Der einbehaltene Flugschein wird zur Abrechnung an die Fluggesellschaft übersendet.

Im Zuge der technischen Entwicklung seit den 1990er Jahren (elektronische Datenverarbeitung, Internet) ist ein Ticket als papierne Urkunde für den Nachweis einer Beförderungsberechtigung heute zumindest bei den meisten europäischen Luftverkehrsgesellschaften entbehrlich, da es mehrere alternative Möglichkeiten gibt, den Nachweis der Beförderungsberechtigung zu erbringen.

Papierticket (mit/ohne Magnetstreifen)

Vordruck ATB-Ticket mit SCN (Stock control number)
ATB-Ticket

Das Ticket enthält für jeden Reiseabschnitt einen eigenen Flugschein mit u. a. folgenden Daten:

  • den Titel, Vor- und Zunamen des Passagiers
  • die Flugstrecke
  • das gebuchte Kalenderdatum
  • die Buchungsklasse
  • Angaben zum Flugtarif sowie zu Flugtaxen (Flugsicherungsgebühren, Flughafentaxen, staatliche Gebühren)
  • das Ausgabedatum
  • die Ausgabestelle (z. B. IATA-Agentur)
  • die Nummer des Flugscheins
  • die Gültigkeitsdauer
  • Endorsement Informationen: ob dieser Flugschein nach Ausstellung noch geändert werden darf (Strecke, Datum usw.)
  • die Zahlungsart (cash, credit card, mco)
  • Felder für Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und deren Gewicht

Die International Air Transport Association (IATA) hat am 24. Mai 2006 beschlossen, dass ab 1. Januar 2008 weltweit keine Papier-Standardverkehrsdokumente mehr ausgestellt und abgerechnet werden.[1][2] Ausgenommen sind Papiertickets mit maschinenlesbaren Magnetstreifen (ATB-Tickets - Automated Ticket and Boarding Pass -), in denen sowohl Buchungs- wie auch Check-in-Informationen gespeichert werden können.

Entbehrlichkeit eines Papiertickets

Im Zuge der technischen Entwicklung seit den 1990er Jahren (elektronische Datenverarbeitung, Internet) ist ein Ticket als papierne Urkunde für den Nachweis einer Beförderungsberechtigung heute zumindest bei den meisten europäischen Luftverkehrsgesellschaften entbehrlich, da dieser Nachweis vom Passagier auch durch die Nennung einer an ihn vergebenen persönlichen Buchungsnummer (Buchungscode) in Kombination mit der Vorlage seines Personalausweises bzw. Reisepasses oder seiner für die Buchung benutzten Kreditkarte erfolgen kann. Auf Grund der elektronischen Datenspeicherung der Fluggastdaten reicht vielen Fluggesellschaften sogar die Vorlage seines Personalausweises bzw. Reisepasses oder seiner für die Buchung benutzten Kreditkarte aus, um die Beförderungsberechtigung im Zentralrechner der jeweiligen Fluggesellschaft abzurufen. Vielerorts kann der Passagier diese Überprüfung selbst an einem Schalterautomaten der jeweiligen Fluggesellschaft durchführen, um die zum Einstieg in das Flugzeug berechtigende Bordkarte (boarding pass) zu erhalten. Seit Kurzem kann der Passagier diesen Vorgang sogar am heimischen PC online durchführen und sich die Bordkarte bereits zu Hause ausdrucken.

Anlass und Grund für das erstmals Ende 2004 im Charterflugbereich eingeführte Verfahren des ticketlosen Erwerbs der Bordkarte war insbesondere die Kosteneinsparung auf Grund des geringeren Verfahrensaufwands für das Reisebüro- und Bodenpersonal. Um in diesem Bereich die generell hohen Personalkosten zu reduzieren oder gänzlich einzusparen, gewähren viele Fluggesellschaften den Passagieren Preisnachlässe als Anreiz zur Benutzung des ticketlosen Verfahrens. Das Verfahren ist derzeit noch - je nach Charter- oder Linienfluggegesellschaft - unterschiedlich ausgestaltet. Der Anteil der E-Tickets bei Buchungen ist von Juni 2004, mit 16 %, bis zum Jahr 2007, mit 84 %, gestiegen.[3]

Elektronisches Ticket (Etix)

Check-In-Automaten

Im Linienflugbereich wird am Check-In-Schalter die Bordkarte ausgedruckt. Teilweise kann auch an einem Check-In-Automaten eingecheckt werden. Dazu benötigt der Kunde eine Debit-, Kreditkarte oder Vielfliegerkarte der jeweiligen Fluggesellschaft oder bei Fluglinienallianzen eben eine Karte einer der Mitgliedsfluggesellschaften. Manche Fluggesellschaften setzen auch Check-In-Automaten ein, die Personalausweise oder Pässe mit einem maschinenlesbaren Bereich lesen können.

Diese Karte steckt man in den Check-In-Automaten und kann hier, ohne langes Anstehen am Check-In-Schalter, eigenständig seine Sitzplätze reservieren, checkt auch das Gepäck bereits ein und erhält die Bordkarte. Das Gepäck wird dann nur mehr an einem eigenen Schalter abgegeben.

Das Verfahren des elektronischen Tickets ist von der entscheidend an der technischen Entwicklung beteiligten Deutschen Lufthansa AG unter der Marke „Etix“ markenrechtlich geschützt. Bei anderen Airlines heißt das Verfahren beispielsweise AB-TIX (Air Berlin/Niki) oder schlicht „Elektronisches Ticket“.

Buchungsbestätigung als Ticketersatz

Insbesondere im Charterbereich und bei vielen Billigfluggesellschaften gilt in der Regel die Buchungsbestätigung als Ticket. Zusätzlich sind hier Reservierungscode, Filekey und Vorgangsnummer aufgeführt. Gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie der Buchungsbestätigung wird am Check-In-Schalter eingecheckt.

Einzelnachweise

  1. Fact Sheet: Electronic Ticketing
  2. Vgl. BSP Manual for Agents
  3. Spiegel: Letzte Runde für das Papierticket 27. August 2007

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