Albert Armin Ehrenzweig

Albert Armin Ehrenzweig

Albert Armin Ehrenzweig (* 1906 in Herzogenburg, Niederösterreich; † 1974 in Berkeley, Kalifornien) war ein österreichisch-amerikanischer Rechtswissenschaftler, der nach seiner Emigration 1938 in den USA zu einem der bekanntesten Rechtsgelehrten auf dem Gebiet des Privatrechts und des interlokalen Kollisionsrechts der Vereinigten Staaten wurde. Sein Lehrbuch Treatise on the Conflict of Laws von 1962 wurde zum Standardwerk.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Albert Armin Ehrenzweig entstammte einer angesehenen Juristenfamilie; Vater Albert Ehrenzweig (1875-1955) war ein bedeutender Fachmann im Versicherungsrecht, sein Onkel, Armin Ehrenzweig (1864-1935), war Verfasser eines Standardwerks zum österreichischen allgemeinen Privatrecht.

Nach seinem Studium in Wien, Paris und Heidelberg war er kurze Zeit als Praktikant bei der Wiener Versicherungsgesellschaft Phönix tätig. Anschließend trat er in den Staatsdienst ein, promovierte sich 1928 an der Universität Wien, wo er sich 1937 auch im Fach Bürgerliches Recht habilitierte und als Konsulent ausgezeichnet wurde.

Ehrenzweig war verheiratet und hatte zwei Töchter. Über seine Heirat wurde er verwandt mit Carl Grünberg, dem ersten Direktor des Frankfurter Institutes für Sozialforschung.[1]

Emigration

Die Verfolgung von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus traf Juristen mehr als viele andere Berufsgruppen, da sie nicht nur dem physischen Terror des Regimes ausgesetzt waren, sondern aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen aus ihren Berufen verdrängt wurden. Dazu gehörten das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ sowie das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933, das für viele „Nichtarier“ den Entzug der Gerichtszulassung zur Folge hatte, gefolgt von einem Entzug der Anwaltszulassung zum 30. November 1938.[2]

1938 emigrierte der als “nicht-arisch” eingestufte bekennende Katholik Ehrenzweig zunächst nach Großbritannien, wo er an der Universität von Bristol einen weiteren juristischen Abschluss mit Auszeichnung erwarb. Mit finanzieller Unterstützung der englischen Hilfsorganisation „Society for the Protection of Science and Learning“ kam er 1939 in die USA. Er erhielt ein Stipendium des von Carl Joachim Friedrich und David Riesman gegründeten „American Committee for the Guidance of Professional Personnel“, mit dem er an der Universität von Chicago, unter anderem bei Friedrich Kessler, studieren und 1941 einen Abschluss als Doctor of Law erreichen konnte.[3]

1948 wurde Ehrenzweig an die University of California, Berkeley berufen, wo er mit Stefan Riesenfeld die rechtsvergleichenden Studien ausbaute und bis zu seinem Tod 1974 lehrte.

Literatur

  • Johannes Feichtinger: Wissenschaft zwischen den Kulturen. Biografie Albert Armin Ehrenzweig S. 276-280. Campus 2001. ISBN 3593365847
  • Ernst C. Stiefel, Frank Mecklenburg: Deutsche Juristen im amerikanischen Exil (1933-1950). Mohr Siebeck 1991. ISBN 3161456882

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Albert Ehrenzweig und das internationale Privatrecht, S. 169
  2. Horst Göppinger: Juristen jüdischer Abstammung im ‚Dritten Reich‘. Entrechtung und Verfolgung. C.H. Beck 1990. ISBN 978-3-406-33902-8.
  3. „Re-Training Refugee Layyers“, Bericht des „American Committee for the Guidance of Professional Personnel“ vom 16. Mai 1940, S. 7 f.

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