Frankfurter Verlagsgruppe

Frankfurter Verlagsgruppe

Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe ist eine Gruppe von Zuschussverlagen bzw. Pseudoverlagen. Die Gruppe hat nach eigenen Aussagen 3.000 Autoren in Deutschland. In den Verlagen der Gruppe werden überwiegend die Werke neuer Autoren veröffentlicht. Nach eigenen Angaben hat sie 400 Neuerscheinungen pro Jahr. [1]

Die von Markus Hänsel (* 1961) gegründete Gruppe[2] ging 1987 aus dem Wissenschaftsverlag Dr. Hänsel-Hohenhausen Deutsche Hochschulschriften hervor.[3] Die Holding ist das Dach für den Frankfurter Literaturverlag GmbH, den Fouqué Literaturverlag, den August von Goethe Literaturverlag, den Cornelia Goethe Literaturverlag, die Weimarer Schiller-Presse, die Frankfurter Taschenbuchverlag GmbH[4] und die Deutsche Bibliothek der Wissenschaften[5].

Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftsdaten

Die Vorsitzende des Aufsichtsrats der Holding Frankfurter Verlagsgruppe ist seit 2010 die Schriftstellerin Barbara von Braun-Lacoste[6]. Ihre Vorgängerin war von 2003 bis zu ihrem Tod 2010 Ilse Pohl. Der Geschäftsführer ist Uwe Frank. Die Bilanzsumme der Holding Aktiengesellschaft belief sich im Jahr 2009 auf 457.000 €, im Vorjahr auf 389.000 €. Die Bilanzsumme der zur Holding gehörenden Tochtergesellschaften beliefen sich bei der Frankfurter Literaturverlag GmbH im Jahr 2009 auf 794.000 € und im Vorjahr auf 769.000 €.[7] Das Stammkapital beträgt 50.000 €.

Engagements

Die Frankfurter Verlagsgruppe sponserte die Internationalen Frankfurter Tage für Philosophie, die einmalig 2002 in der Jesuitenhochschule St. Georgen stattfanden.[8]

1999 verlegte die damalige Goethe Gesellschaft Frankfurt/Main mbH eine Anthologie zum Goethe-Jubiläum mit dem Titel Im Namen Goethes![9], an der sich unter anderem Günter Grass, Friedrich Schorlemmer, Alfred Grosser, Ralph Giordano beteiligten – allerdings im Glauben, Herausgeber sei die renommierte Goethe-Gesellschaft Weimar.[10].

Bei der Verbreitung der Neuerscheinungen und der Präsentation ihrer Autoren arbeitet die Frankfurter Verlagsgruppe mit dem von ihr geförderten Internetangebot Deutsches Literaturfernsehen zusammen, einer Internetseite, auf der Autoren 15minütige Clips kostenpflichtig einstellen können [11].

Geschäftsmodell

Die unter diesem Dach zusammengefassten Verlage arbeiten überwiegend als Druckkostenzuschussverlage bzw. Pseudoverlage[12], bei denen die Autoren für die Veröffentlichung zahlen. Das Landgericht München hat dazu festgestellt, dass es sich um "keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind" handelt.[13] Dieses Urteil wurde vom OLG München, Az: 4 6 U 2250/09, bestätigt.[14]

Die Geschäftspraxis des Unternehmens führte zu kritischen Äußerungen von Presse und Verbänden, sie wähle bewusst eine Reihe wohlklingender Namen und Bezeichnungen, die renommierten Verlagen und Vereinigungen sehr ähnlich seien, um so potenzielle Autoren zu täuschen.[15] Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung indiziert "die in der Wahl der Unternehmensbezeichnungen zum Ausdruck gebrachte Systematik ... ein Täuschungsbewusstsein.“[16]

Die Verlagsgruppe oder ihre Töchter gingen in mehreren Fällen erfolglos gegen kritische Berichterstattung gerichtlich vor.[17] So klagte sie gegen einen Artikel des Autorenhaus Verlags, der Verflechtungen der Verlagsgruppe unter anderem mit dem Bund Deutscher Schriftsteller, der World Writers Association (WWA) und der Brentano-Gesellschaft Frankfurt mbH nahelegte [18]. Auch das ZDF berichtete 2006 in seiner Sendung WISO kritisch über Aktivitäten der Verlagsgruppe, [19] ebenso der Hessische Rundfunk.[20] Die Verlagsgruppe klagte gegen Wikimedia Deutschland und unterlag im Mai 2008 vor dem Landgericht Köln.[21] Das Urteil wurde am 16. Dezember 2008 durch das Oberlandesgericht Köln bestätigt und ist rechtskräftig.[22] Über hundert Verfahren gegen Kritiker hat das Unternehmen und die zum Verlagshaus gehörenden Unternehmen des Verlagsgründers Hänsel-Hohenhausen, der sich auch "Donatus Prinz von Hohenzollern" und "Leopold von Emden" nennt, geführt. [23] Seine Einwände gegen die Bezeichnung "Pseudoverlag" und "nicht-adliger Namensträger" wurden von den Gerichten zurückgewiesen. [24]

Auf der Startseite des zu dem Unternehmen gehörigen August von Goethe Verlages wirbt das Unternehmen mit dem Begriff „Fairlag“. Das Aktionsbündnis für faire Verlage wurde gegründet, um Transparenz für Autoren zu schaffen. Mit Formulierungen auf der Startseite erweckt der August von Goethe Verlag einen genau gegensätzlichen Eindruck: Zitat der Startseite: "Das erfolgreiche Wirken des AUGUST VON GOETHE LITERATURVERLAGS zu Gunsten der neuen, noch nicht etablierten Autoren regte die Schriftstellergewerkschaft sogar zur Schöpfung des Begriffs „Fairlag“ an."[25] Jedes Wort in diesem Satz ist korrekt, und doch wird der Eindruck erweckt, dieses Unternehmen wäre positiv ausgezeichnet worden.

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung, 2008
  2. http://vs.verdi.de/urheberrecht/zuschussverlage/wer_soll_das_bezahlen/data/Presseinfo_080315
  3. Deutsche Hochschulschriften
  4. Frankfurter Verlagsgruppe
  5. Erfolgreicher Buchmessenfrühling für die Frankfurter Verlagsgruppe. Pressemitteilung, Mai 2007 (online)
  6. Barbara von Braun-Lacoste ist neue Aufsichtsratsvorsitzende der Frankfurter Verlagsgruppe. In: openPR. 31. Mai 2010, abgerufen am 5. Oktober 2010.
  7. https://www.unternehmensregister.de/ureg/docs/pdf-1001465.pdf
  8. Philo.at: Frankfurter Tage für Philosophie
  9. Markus von Hänsel-Hohenhausen (Hrsg.): Im Namen Goethes! Frankfurter Literaturverlag, 1999, ISBN 9783865489982
  10. Schriftsteller verwahren sich gegen Täuschung durch Druckkostenzuschussverlagsgruppe, http://vs.verdi.de/urheberrecht/zuschussverlage/wer_soll_das_bezahlen
  11. Süddeutsche Zeitung, Im Land der Dichter und Täuscher, vom 6. Juli 2010 ([1])
  12. vgl. Landgericht Berlin (Az 96 O 168/06); Landgericht München I (Az 4 HK O 19361/06), Oberlandesgericht München (Az 6 U 3140/07), Landgericht München I (Az 9 HK O 12295/07), Landgericht Hamburg (Az 324 O 102/07)
  13. Landgericht München I, Urteil vom 5. Februar 2009, Az: 4 HK O 4090/08 -
  14. Buchmarkt: Oberlandesgericht München definiert Pseudoverlag. - http://www.buchmarkt.de/content/38924-oberlandesgericht-muenchen-definiert-pseudoverlag-.htm -
  15. Presse-Info des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen und des Verbands deutscher Schriftsteller, 14. März 2008
  16. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16. Dezember 2008, Az: 15 U 116/08
  17. Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe auf der Buchmesse 2006. In: Autoren-Magazin.de, 6. Oktober 2006 (online)
  18. Das weltweite Netz. Schafe im Wolfspelz - oder umgekehrt?, erstmals erschienen in: Deutsches Jahrbuch für Autoren, Autorinnen 2005/2006. Verlag Autorenhaus, Berlin (online)
  19. WISO ermittelt: Teure Veröffentlichung. In: ZDF, 19. Dezember 2006 (Beitrag online)
  20. HR, Beitrag am 1. Juni 2008 (Beitrag online), Beitrag vom 19. Oktober 2008 (Beitrag online)
  21. Gericht: Wikimedia Deutschland haftet nicht für Wikipedia. In: Heise.de, 16. Mai 2008 (online)
  22. Verlagsgruppe verliert auch vor OLG Köln. In: Heise.de, 28. Januar 2009 (online) - OLG Köln (Az. 15 U 116/08)
  23. Süddeutsche Zeitung, Im Land der Dichter und Täuscher, vom 6. Juli 2010 ([2])
  24. Süddeutsche Zeitung, Im Land der Dichter und Täuscher, vom 6. Juli 2010 ([3])
  25. http://www.august-goethe-verlag.de/index.html

Weblinks


Wikimedia Foundation.

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