Frei Haus

Frei Haus
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Frei Haus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Was mit „frei Haus“ gemeint ist, muss im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für die Abnahme von erworbenen Waren gesehen werden.

Die deutsche Vereinbarung regelt, dass ohne weitere Absprache eine Schickschuld (und nicht eine Hol- oder Bringschuld) zugrunde liegt. Demnach sind, in Abweichung von gesetzlichen Regelungen, die Kosten des Versandes (und der Verpackung) vom Verkäufer der Ware zu tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht jedoch vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Der Frachtführer oder Spediteur hat zwar die Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 407-450 HGB) zu versichern, jedoch nur zu den genannten Haftungsgrenzen (i.d.R. 8,33 SZR pro kg Warengewicht). Geht demnach die Ware während des Transportes unter, so haftet zwar der Frachtführer, den darüber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Käufer (oder dessen Versicherung) tragen.

Der Versendungskauf ist in den §§ 447 und 448 des BGB geregelt.

Eindeutig regelt die Vereinbarung „frei Haus“ letztlich nur, wer die Kosten des Transports trägt; nämlich der Verkäufer. Ist beispielsweise auf einem Lieferschein „frei Haus“ als Lieferbedingung vermerkt, kann abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Versendungskaufs zwischen den Vertragspartnern dennoch vereinbart sein, dass die so genannte Preisgefahr erst dann auf den Käufer übergeht, wenn die Ware am „Zielort“ übergeben wurde.

Im Unterschied zur Lieferung frei Haus kann die Lieferung auch unfrei Haus erfolgen.

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  • frei Haus — frei Haus,   Handelsklauseln …   Universal-Lexikon

  • frei Haus — Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen. Vgl. auch ⇡ Incoterms …   Lexikon der Economics

  • frei — • frei – Bahn frei!; ich bin so frei!; frei nach Goethe In kaufmannssprachlichem Gebrauch mit Akkusativ: – frei Haus, frei deutschen Ausfuhrhafen, frei deutsche Grenze liefern (Abkürzung fr.) I. Kleinschreibung {{link}}K 89{{/link}}: – der freie… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Haus — das; es, Häu·ser; 1 ein Gebäude, in dem Menschen wohnen <ein einstöckiges, mehrstöckiges, baufälliges, modernes, ruhiges Haus; ein Haus bauen, einrichten, beziehen, bewohnen, besitzen; ein Haus renovieren, umbauen, abreißen; ein Haus… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Haus — • Haus das; es, Häuser – Haus halten oder haushalten; vgl. haushalten – Lieferung frei Haus – außer [dem] Hause; außer Haus; im Hause, auch Haus (Abk. i. H.) – von Hause; von Haus, auch Hause aus; von Haus zu Haus – D✓nach Haus[e] oder… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • frei — leer stehend; leer; unausgefüllt; frei heraus; offen; offenherzig; unverblümt; gerade heraus; direkt; freimütig; zwanglos; ungehindert; …   Universal-Lexikon

  • Haus Stockum (Werne) — Haus Stockum ist die gemeinsame Bezeichnung für zwei ehemalige Burganlagen im heute zu Werne gehörenden Stadtteil Stockum, die in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander lagen, jedoch auf unterschiedlichen Seiten der Lippe. Auf der Nordseite lag… …   Deutsch Wikipedia

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