Freistellen

Freistellen

Freistellung ist

  • allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)
  • die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)
  • die Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer in Deutschland, siehe Freistellungsauftrag
  • in der Fotografie, der Drucktechnik und der Computergrafik: die Befreiung eines Motivs von seinem Hintergrund, siehe Freistellung (Fotografie)
  • eine Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit in der Kartografie, siehe: Freistellung (Kartografie)
  • ein Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zur Rückübertragung von Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen, siehe Verfahren
  • Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen (vgl. § 257 BGB)
  • Abgrenzung eines Subsystems (z. B. ein Konstruktionselement in der technischen Mechanik) aus einem System in einer Weise, welche die zur Beschreibung seines Systemverhaltens erforderliche Zahl der Parameter (z. B. Kräfte) minimiert

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  • freistellen — V. (Mittelstufe) jmdn. für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Zweck von seinen Pflichten, seinem Dienst befreien Beispiel: Er wurde aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt. Kollokation: einen Schüler vom Unterricht… …   Extremes Deutsch

  • freistellen — auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

  • freistellen — frei·stel·len (hat) [Vt] 1 jemandem etwas freistellen geschr; jemanden zwischen zwei oder mehreren Möglichkeiten wählen oder entscheiden lassen ≈ überlassen: Ich stelle Ihnen frei, wann Sie mit der Arbeit beginnen wollen 2 jemanden (von etwas)… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • freistellen — 1. die Entscheidung/Wahl [über]lassen, entscheiden lassen, freie Hand lassen, in jmds. Ermessen stellen, überlassen; (geh.): anheimstellen. 2. befreien, beurlauben, entbinden, suspendieren, zurückstellen; (bildungsspr.): dispensieren. 3. abbauen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • freistellen — frei|stel|len (erlauben); jemandem etwas [völlig] freistellen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • freistellen von — befreien von …   Universal-Lexikon

  • befreien von — freistellen von …   Universal-Lexikon

  • Freisteller — Originalbild freigestelltes Objekt Freistellung bedeutet in der Fotografie, in der Drucktechnik und in der Computergrafik die Befreiung eines Motivs von einem störenden Hi …   Deutsch Wikipedia

  • Freistellung (Fotografie) — Originalbild freigestelltes Objekt Freistellung bedeutet in der Fotografie, in der Drucktechnik und in der Computergrafik die Befreiung eines Motivs von einem störenden Hi …   Deutsch Wikipedia

  • Freistellung (Bild) — Originalbild freigestelltes Objekt Freistellung bedeutet in der Fotografie, in der Dru …   Deutsch Wikipedia

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