Friedrich von Hohenzollern

Friedrich von Hohenzollern

Friedrich Viktor Prinz von Hohenzollern-Sigmaringen (vollständige Selbstbezeichnung seit 1927: Friedrich Viktor Pius Alexander Leopold Karl Theodor Ferdinand Fürst von Hohenzollern, * 30. August 1891 in Heiligendamm; † 6. Februar 1965 in Krauchenwies), königlich-preußischer Oberst, war von 1927 bis 1965 Oberhaupt des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen. Als solcher erhob er entgegen den gesetzlichen Bestimmungen der Weimarer Republik und des Freistaates Preußen seit 1927 Anspruch auf die Anrede Hoheit und den Primogenitur-Namen Fürst von Hohenzollern.

Inhaltsverzeichnis

Abstammung

Prinz Friedrich war der erstgeborene Sohn des Fürsten Wilhelm von Hohenzollern (1864–1927) und der Fürstin Maria Theresia. Friedrich hatte einen jüngeren Zwillingsbruder, Franz Joseph Prinz von Hohenzollern (1891–1964). Die ein Jahr ältere Schwester Auguste Viktoria war seit 1913 mit dem entthronten letzten König von Portugal, Emanuel II., verheiratet.

Leben

Friedrich Erbprinz von Hohenzollern studierte Forstwirtschaft und Nationalökonomie. Er nahm im Ersten Weltkrieg an den Feldzügen im Westen und Osten, in Italien und in den Karpaten teil und führte das fünfte Reserve-Gebirgsjäger-Bataillon. Er schied 1919 aus dem aktiven Militärdienst aus.[1] Nun verwaltete er bis zum Tod seines Vaters 1927 das Hohenzollernsche Gut in Umkirch bei Freiburg im Breisgau. Dieses hatte er von König Carol I. von Rumänien geerbt. Der Weimarer Republik stand Friedrich von Hohenzollern von Anfang an ablehnend gegenüber. Er war dem traditionellen Katholizismus zugeneigt sowie der Reichsideologie der katholischen Konservativen. Mit dem Tod seines Vaters 1927 nahm er entsprechend der Hausgesetze den Namen Fürst von Hohenzollern an, was von 1927 bis 1931 zu einem Namens- und Titelstreit mit den preußischen Behörden führte. Der Regierungspräsident der Hohenzollernschen Lande, Alfons Scherer, setzte in einem Rundschreiben vom 9. Juli 1928 die Behörden in Kenntnis, dass Friedrich Prinz von Hohenzollern nach dem Ableben seines Vaters weder das Prädikat Hoheit noch die Bezeichnung Fürst von Hohenzollern zustand. Weiter betonte Scherer in dem Schreiben, dass der Familienname Prinz von Hohenzollern lautet und die Bezeichnung Fürst von Hohenzollern 1927 mit dem Tode von Wilhelm Fürst von Hohenzollern erloschen war und deshalb nicht auf dessen Sohn Friedrich übergehen konnte. Besonders hob er auch hervor, dass die Bezeichnung Fürst Friedrich von Hohenzollern verboten war. Dabei wies er ausdrücklich auf Artikel 109 Absatz 3[2] der Reichsverfassung und das preußische Adelsgesetz[3] vom 23. Juni 1920 hin. Es wurde den preußischen Landes- und Kommunalbehörden ganz generell untersagt, die Wörter Fürst und Hof zu verwenden. Deshalb wurde Fürst Friedrich nun offiziell als Herr Friedrich Prinz von Hohenzollern behandelt. Daraus entstand ein jahrelanger politischer Streit des Fürstenhauses mit dem Regierungspräsidium, weil Friedrich auf die Anrede Hoheit und den Titel Fürst bestand. Er drohte der Stadt Sigmaringen mit der Verlegung seiner Verwaltung nach München. Dies bewog die Stadtväter, beim preußischen Innenministerium in Berlin auf die Ablösung des Regierungspräsidenten hinzuwirken. Der Innenminister Carl Severing (SPD) versetzte den Regierungspräsidenten Scherer am 31. August 1931 in den einstweiligen Ruhestand. Das Fürstenhaus hatte den politischen Kampf um Namen und Anrede gewonnen. Der neue Regierungspräsident Heinrich Brand leistete dem Anspruch Friedrichs, als Hoheit angeredet und als Fürst bezeichnet zu werden, keinen weiteren Widerstand.

Trotz der widrigen Verhältnisse während der Weltwirtschaftskrise gelang es Friedrich, den Besitz des Hauses und seiner Betriebe, insbesondere den umfangreichen Forstbesitz in Ostdeutschland, zu sichern. Es gelang ihm, Teile der bereits von seinem Vater veräußerten Kunstschätze wieder zu erwerben und so die Hohenzollernsche Kunstsammlung zu retten. Friedrich war Ehrenvorsitzender des Vereins schlesischer Malteser-Rechtsritter sowie Chef des Stahlhelms in Württemberg und Baden. Friedrichs Affinität zur militärischen Traditionspflege führte zur Annäherung an den Nationalsozialismus. Sein jüngerer Zwillingsbruder Franz Joseph Prinz von Hohenzollern trat der SS bei. 1935 verlieh der NS-Staat Friedrich von Hohenzollern das Prädikat Königliche Hoheit. Der von ihm gewünschte Eintritt in die Wehrmacht blieb ihm auf Grund des später sogenannten Prinzenerlasses verwehrt.

Anfang September 1944 musste Friedrich von Hohenzollern mit seiner Familie das Schloss in Sigmaringen verlassen, weil es für die Einquartierung des Vichy-Regimes benötigt wurde. Die mit dem rumänischen König Michael I. verwandte Fürstenfamilie wurde wegen des Abfalls Rumäniens von den Achsenmächten im Schloss Wilflingen in Langenenslingen interniert. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gingen dem Fürstenhaus Hohenzollern zwei Drittel des früheren Besitzes verloren.

Der als Fürst Friedrich allgemein bekannte Aristokrat war in den Hohenzollernschen Landen sehr beliebt. Er zeigte weit über die engere Heimat hinaus Einsatz und Hilfsbereitschaft. So unterstützte er zum Beispiel viele religiöse und kulturelle Einrichtungen. An die Klöster Beuron und Habsthal verschenkte er in größerem Umfang Grundstücke. Er engagierte sich auch für die Heimatvertriebenen und den sozialen Wohnungsbau. Auf Schloss Krauchenwies richtete er ein Malteser-Kinderheim für Flüchtlingskinder und Kriegswaisen ein.

Familie und Nachkommen

Friedrich von Hohenzollern war verheiratet mit Margarete von Sachsen (1900–1962), der Tochter von König Friedrich August III. von Sachsen (1865–1932) und der Luise von Österreich-Toskana.

Aus der Ehe gingen vier Söhne und drei Töchter hervor:

  • Maria Antonia Benedikta Mathilde Anna (* 19. Februar 1921 in Sigmaringen; † 11. Oktober 2011)
  1. ∞ 1942 Heinrich Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee (1911–1972)
  • Maria Adelgunde Alice Luise Josephine (* 19. Februar 1921, † 23. Mai 2006)
  1. ∞ 1942–1948 Konstantin Prinz von Bayern (1920–1969)
  2. ∞ 1950–1962 Werner Hess (* 1907)
  3. ∞ 1973 Hans Huber (* 1909)
  1. ∞ 1951 Margarita Ileane Viktoria Alexandra Prinzessin zu Leiningen (1932–1996)
  • Franz Josef Hubertus Maria Meinrad Michael (1926–1996)
  1. ∞ 1950–1951 Maria Ferdinande Prinzessin von Thurn und Taxis (* 1926)
  2. ∞ 1955–1961 Diane Marguerite von Bourbon-Parma (* 1932)
  1. ∞ 1961–1990 Prinzessin Birgitta von Schweden (* 1937)

Ehrungen

Friedrich war Ehrenbürger der Städte Sigmaringen und Hechingen und der Gemeinden Umkirch, Krauchenwies, Bayerisch Eisenstein und Hinterhornbach, sowie Ehrensenator der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Siehe auch

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Vera Romeu: Waffenstillstand von 1918. Nur wenig erinnert an das Kriegsende. In: Schwäbische Zeitung vom 11. November 2008
  2. Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmte, dass die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Geburt oder des Standes aufzuheben waren und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden durften. Gleichzeitig wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt.
  3. Das preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920 (PDF abrufbar) bestimmte in § 22, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also hier Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (Prinzessin statt Prinz). Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens (siehe auch: Nur eine Silbe. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1966, S. 61 (online).). Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Hohenzollern tragen seitdem alle Familienmitglieder nach deutschem Recht den Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin von Hohenzollern. Gemäß dem Adelsgesetz von 1920 sollte der durch Primogenitur erworbene ehemalige Titel Fürst offiziell nur noch von solchen Personen geführt werden, die dieses Vorrecht vor dem 14. August 1919 (dem Tag des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung) geerbt haben.

Literatur

  • Casimir Bumiller (Hrsg.): Adel im Wandel. 200 Jahre Mediatisierung in Oberschwaben. Ausstellungskatalog Sigmaringen 2006. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-0216-5, S. 264 f.
  • Hubert Krins: Das Fürstenhaus Hohenzollern. Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg 2005, ISBN 3-89870-219-7, S. 34–37.
  • Günter Schmitt: Sigmaringen. In: Günter Schmitt: Burgenführer Schwäbische Alb. Band 3: Donautal. Wandern und entdecken zwischen Sigmaringen und Tuttlingen. Biberacher Verlagsdruckerei, Biberach 1990, ISBN 3-924489-50-5, S. 41–62.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Wilhelm Oberhaupt des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen
19271965
Friedrich Wilhelm

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