Albrecht Höhler

Albrecht Höhler

Albrecht Höhler, genannt Ali (* 30. April 1898; † 20. September 1933 bei Berlin) wurde bekannt durch die Tötung des Berliner SA-Führers Horst Wessel.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Höhler war Mitglied des Roten Frontkämpferbundes (RFB). Von der Vermieterin Wessels, deren verstorbener Mann Kommunist gewesen war, wurde eine „Bereitschaft“ dieses Bundes am 14. Januar 1930 wegen einer Mietstreitigkeit mit Wessel alarmiert. Nach späteren Angaben vor Gericht sollte der im Viertel bekannte SA-Mann eine „proletarische Abreibung“ bekommen. Dafür waren sehr wahrscheinlich politische Motive ausschlaggebend; vor dem „Arbeitermörder“ Horst Wessel war bereits auf Steckbriefen der KPD gewarnt worden.[1] Da bekannt war, dass Wessel eine Schusswaffe besaß, nahm Höhler zu diesem Unternehmen, an dem mehrere Mitglieder des RFB beteiligt waren, seine Pistole mit. Wie er später im Prozess sagte, schoss er, als Wessel nach seiner Tasche griff.

Der schwer verletzte Wessel starb einige Wochen später an den Folgen der Schussverletzung. Höhler flüchtete zunächst nach Prag, kehrte dann aber nach Berlin zurück, wo er festgenommen wurde.

Am 26. September 1930 wurde Höhler wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt, die er in der Haftanstalt Wohlau antrat. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Höhler in ein Gefängnis der Gestapo in Berlin verlegt, angeblich um ihn wegen einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu vernehmen. Er verlangte nach Wohlau zurückverlegt zu werden.

Der Mordfall Ali Höhler

Am 20. September 1933 wurde Höhler auf Befehl des SA-Gruppenführers von Berlin Karl Ernst von drei Kriminalbeamten, darunter der SA-Angehörige Willi Schmidt, am Polizeigefängnis am Alexanderplatz auf Grundlage eines von der Gestapo unterzeichneten Aushändigungsbefehls übernommen, offiziell, um ihn in ein anderes Gefängnis zu überführen. In der Nähe des Potsdamer Platzes stießen einige weitere Fahrzeuge zu dem Gefangenentransporter. Gemeinsam fuhr die Fahrzeugkolonne in Richtung Frankfurt an der Oder. Etwa 12 km von Frankfurt entfernt machte die Kolonne Halt: Höhler wurde zum Verlassen des Transportes veranlasst und von einer mindestens acht Personen umfassenden Gruppe von der Straße weg zu einem nahen Waldstück geführt. Dort hielt der Gruppenführer Ernst als Anführer der Gruppe eine kurze Rede, in der er Höhler als Mörder von Horst Wessel zum Tode verurteilte, der daraufhin von mehreren der Anwesenden erschossen wurde. Die Leiche wurde an Ort und Stelle notdürftig vergraben. Im offiziellen Bericht zu dem Vorfall wurde wahrheitswidrig behauptet, der Transport wäre von einer sieben bis acht SA-Männern umfassenden Gruppe auf der Straße abgefangen und die Beamten unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe Höhlers gezwungen worden, der dann mit unbekanntem Ziel verschleppt worden sei.

Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft in den 1960er Jahren konnten eruieren, dass der Gruppe, die Höhler nahe der Chaussee Berlin-Frankfurt erschoss, außer Schmidt und Ernst noch dessen Adjutant Walter von Mohrenschildt, der SA-Standartenführer Richard Fiedler, der Sturmbannführer Willi Markus, der Gruppenführer August Wilhelm von Preußen[2], der Gestapo-Chef Rudolf Diels (der den Sachverhalt in seinen Memoiren verschleiernd darstellte), die Kriminalbeamten Maikowski und Pohlenz sowie eventuell der Rechtsberater der SA Gruppe Berlin-Brandenburg Gerd Voss angehört hatten. Die tödlichen Schüsse wurden nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich von Ernst und Mohrenschildt abgegeben. Ernst soll sich anschließend in Gesprächen über die Tat auf einen Befehl von Ernst Röhm berufen haben, der wiederum von Hitler die Anweisung erhalten habe, dass der Wessel-Mörder standrechtlich zu erschießen sei.

Die Ermittlungen des Jahres 1933 wurden auf politischen Druck hin schnell eingestellt. Schon der offizielle Bericht der Polizei an die Staatsanwaltschaft, in dem Diels fälschlich verbreiten ließ, Höhler wäre aus dem Polizeigewahrsam entführt worden, hielt den Tätern zu gute, dass „die Tat im Hinblick auf die Person Höhlers aus besonderen Beweggründen verübt“ worden sei. Nach der Wiederaufrollung der Ermittlungen in den 1960er Jahren konnte durch die Vernehmung von Willi Schmidt und des Chauffeurs von Karl Ernst immerhin der wahre Tathergang festgestellt werden. Die Ermittlungen gegen die damals noch lebenden Täter Schmidt, Pohlenz, Markus und Fiedler wurden schließlich 1969 eingestellt, weil ihnen nur Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden konnte, die zu dieser Zeit bereits verjährt war.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Andreas Mix (9. Oktober 2007): Er liebte eine Prostituierte. Berlinonline.de. Abgerufen am 15. September 2010.
  2. http://einestages.spiegel.de/static/document/95541/der_nazi_prinz.html

Weblinks


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