Fürstentum Lüneburg

Fürstentum Lüneburg
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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Fürstentum Lüneburg
Wappen
Wappenlueneburgerfuerstentum.jpg
Karte
Karte des Fürstentums Lüneburg von Willem and Joan Blaeu, 1645
Karte des Fürstentums Lüneburg von Willem and Joan Blaeu, 1645
Entstanden aus 1269 durch Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg
Reichstag 1 Virilstimme auf der weltlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis Niedersächsisch
Hauptstädte/Residenzen Lüneburg (bis 1378), Celle
Dynastien Welfen, Askanier (1371 - 1388)
Sprache/n Niederdeutsch
Aufgegangen in 1705 Anfall an das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg

Das Fürstentum Lüneburg (später auch Fürstentum Celle genannt) war in den Jahren 1269 bis 1705 ein reichsunmittelbares Territorium im Heiligen Römischen Reich auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Niedersachsen. 1269 aus der Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervorgegangen, verlor es 1705 mit dem Anschluss an das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg seine Selbstständigkeit, seine Stimme im Reichsfürstenrat wurde weiter als „Braunschweig-Celle“ geführt.

Inhaltsverzeichnis

Territorium

Als das Fürstentum Lüneburg durch die Teilung von 1269 entstand, bestand der Besitz der Lüneburger Fürsten in einer Vielzahl an Herrschaftsrechten im Lüneburger Land, ohne dass von einer territorialen Geschlossenheit die Rede sein konnte, da zahlreiche Rechte im Besitz anderer reichsunmittelbarer Adeliger waren. Erst durch den Erwerb zahlreicher Grafschaften und Gerechtigkeiten im 13. und 14. Jahrhundert gelang die Herausbildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches. Nach der Teilung der Fürstentümer Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg zwischen Bernhard und Heinrich im Jahre 1409 war die territoriale Entwicklung des Landes weitgehend abgeschlossen.[1] Das Fürstentum Lüneburg umfasste zu dieser Zeit den Großteil der Lüneburger Heide und des Wendlandes und maß ca. 11.000 km².[1]

Geschichte

Entstehung

Entstanden ist das Fürstentum Lüneburg durch die Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, welches im Jahre 1235 aus den Eigengütern der Welfen in Sachsen gebildet und als Reichslehen an Otto das Kind, einen Enkel Heinrichs des Löwen, gegeben wurde. Namen gebend waren die beiden größten Städte des Territoriums, Braunschweig und Lüneburg. Nach dem Tode Ottos teilten seine beiden Söhne Albrecht und Johann in den Jahren 1267 bzw. 1269[2] das Herzogtum in die Teilfürstentümer Braunschweig, welches Albrecht, und Lüneburg, welches Johann übernahm. Zusammen bildeten beide Fürstentümer weiterhin das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches reichsrechtlich ungeteilt blieb, was unter anderem dadurch deutlich wird, dass alle Fürsten der verschiedenen Linien den Titel des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg führten. Zudem blieben die beiden Hauptstädte, Braunschweig bis 1671 und Lüneburg bis 1512, gemeinsamer Besitz des welfischen Gesamthauses.

Altes Haus Lüneburg

Als Johann 1277 starb, wurde eine Vormundschaftsregierung für den noch unmündigen Sohn Johanns, Otto der Strenge, eingesetzt, ehe dieser 1282 selber die Regierung übernahm. In zahlreichen Fehden setzte Otto seinen Herrschaftsanspruch gegen den niederen Adel durch und erreichte so eine Konsolidierung der Herzogsgewalt nach innen. Er setzte die seit Otto dem Kind betriebene planmäßige Erwerbspolitik im Lüneburger Fürstentum fort und erreichte durch den Erwerb zahlreicher Herrschaften und Gerechtigkeiten, so unter anderem von Bleckede und Hitzacker, der Grafschaft Dannenberg und der Grafschaft Wölpe, eine Arrondierung des Lüneburger Allodialbesitzes.[3]

Herzog Otto folgten seine Söhne Otto III. von Lüneburg und Wilhelm von Lüneburg. Die von dem Vater 1318 erlassene Bestimmung, wonach das Fürstentum nach seinem Tode unter Otto III. und seinem Bruder Wilhelm II. zu teilen wäre, wurde von den Brüdern ignoriert und sie traten 1330 gemeinsam die Regierung im ungeteilten Land an. Schwerpunkt ihrer Herrschaft in den ersten Jahren war die weitere territoriale Konsolidierung des Fürstentums. So gelang es ihnen durch den Erwerb des Dorfes Fallersleben, der Grafschaft Papenteich und Wettmarshagens, ihren Besitz im Raum Gifhorn deutlich zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt war die politische Unterstützung der wirtschaftlich aufstrebenden Städte. So profitierte insbesondere der Lüneburger Handel von der Schiffbarmachung der Ilmenau zwischen Lüneburg und Uelzen sowie von Wirtschaftsverträgen zwischen den Lüneburger Fürsten und den Herzögen von Sachsen-Lauenburg. Die beiden Brüder regierten bis zum Tode Ottos III. im Jahre 1352 gemeinsam, anschließend führte Wilhelm die Regentschaft bis zu seinem Tode im Jahre 1369.

Lüneburger Erbfolgekrieg

Hauptartikel: Lüneburger Erbfolgekrieg

Nachdem Wilhelm II. von Lüneburg 1369 ohne männliche Nachkommen starb, erlosch das ältere Haus Lüneburg. Entsprechend den welfischen Hausgesetzen und dem Wunsch Wilhelms wäre Herzog Magnus II. Torquatus von Braunschweig erbberechtigt gewesen. Kaiser Karl IV. betrachtete das Reichslehen jedoch als ans Reich zurückgefallen und belehnte Albrecht von Sachsen-Wittenberg und dessen Onkel Wenzel mit dem Fürstentum, wodurch der Lüneburger Erbfolgekrieg ausgelöst wurde[4].

Die Stadt Lüneburg unterstützte die Wittenberger, nutzte die Gelegenheit, sich dem unmittelbaren Zugriff des Herzogs zu entziehen, und zerstörte am 1. Februar 1371 die herzogliche Burg auf dem Kalkberg, wodurch dieser gezwungen wurde, seine Residenz nach Celle zu verlegen. Ein Versuch am 21. Oktober 1371, dem Ursulatag, Lüneburg militärisch niederzuwerfen und sich der alten herzoglichen Rechte zu versichern, schlug fehl.[5] In den militärischen Auseinandersetzungen in den folgenden Jahren konnten weder die Braunschweiger noch die Wittenberger ihre Ansprüche durchsetzen, und erst der Frieden von Hannover 1373 beendete, zumindest vorerst, den Krieg. Entsprechend den dort getroffenen Vereinbarungen sollten die Welfen und die Wittenberger sich in der Regentschaft abwechseln. Dieser Vertrag wurde noch zusätzlich durch die Heirat der beiden ältesten Söhne des bereits 1373 verstorbenen Magnus Torquatus, Friedrich und Bernhard I., mit den beiden Töchtern Wenzels sowie die Heirat von Magnus' Witwe mit Albrecht von Sachsen-Wittenberg abgesichert. Der jüngere Bruder von Friedrich und Bernhard, Heinrich der Milde, lehnte die Vereinbarungen jedoch ab und führte den Krieg weiter. Erst nach der Schlacht von Winsen im Jahre 1388, bei dem Wenzel sein Leben ließ, verzichteten die Wittenberger auf ihre Ansprüche, und das Fürstentum war endgültig den Welfen gesichert.

Lüneburger Sate und Satekrieg

Hauptartikel: Lüneburger Sate

Der Erbfolgekrieg hatte im Fürstentum zu einer großen Machtfülle der Landstände geführt. Um sich die Unterstützung der Städte und des niederen Adels zu sichern, waren sowohl die Welfen als auch die Askanier gezwungen, den Landständen umfassende Privilegien zuzusichern und ihnen zahlreiche Gerechtigkeiten und Burgen zu verpfänden.[6] Die Celler Herzöge Bernhard und Heinrich waren zwar siegreich aus dem Konflikt hervorgegangen, standen dadurch aber vor massiven finanziellen Problemen.[6] Als sie mit einer neuerlichen Finanzbitte an die Stadt Lüneburg herantraten, kam es im September 1392 als Gegenleistung für einen Kredit in Höhe von 50.000 Mark löt zum Abschluss eines umfangreichen Vertragswerkes, der sog. Lüneburger Sate, in dem den Ständen zahlreiche Privilegien bestätigt wurden und die Herzöge sich der Gerichtsbarkeit eines von den Ständen gebildeten Gremiums unterwarfen.

Die folgenden Jahre waren von neuerlichen Spannungen zwischen den Landesherren und den Landesständen und dem Versuch der Herzöge, die Stellung der Lüneburger Sate zu schwächen, geprägt.[7] 1396 kam es zum endgültigen Bruch. Nachdem er sich durch den Abschluss eines Schutz- und Verbrüderungsvertrages der Hilfe Schwedens und Mecklenburgs versichert hatte, nahm Herzog Heinrich, dem sich bald darauf auch sein Bruder Bernhard anschloss, Besitz von der Stadt Uelzen und zwang diese ihren Austritt aus der Sate zu erklären und einen Huldigungseid den Lüneburger Herzögen gegenüber zu leisten. Im Zuge der sich nun zwischen den Herzögen und der Stadt Lüneburg entwickelnden Auseinandersetzungen kam es im ganzen lüneburgischen Land zu zahlreichen Schlachten. Durch Unterstützung der Hansestädte Hamburg und Lübeck gelang es Lüneburg, eine militärische Überlegenheit zu erringen, sodass die Celler Herzöge der Gegenpartei Friedensverhandlungen anboten. Im Oktober 1397 kam es zu einer vertraglichen Einigung zwischen den Konfliktparteien, eine Restituierung der Lüneburger Sate, wie sie von der Stadt Lüneburg angestrebt worden war, erfolgte jedoch nicht.[8]

Mittleres Haus Lüneburg

Der gemeinsamen Regentschaft der Brüder Bernhard und Heinrich in den Jahren 1388 bis 1409 folgte eine erneute Teilung, bei der Heinrich Lüneburg und Bernhard Braunschweig erhielt. Nach Herzog Heinrichs Tod im Jahre 1416 folgten ihm seine beiden Söhne Wilhelm und Heinrich. Ihre Herrschaft war in erster Linie von den finanziellen Belastungen geprägt, unter denen das Land nach dem Lüneburger Erbfolgekrieg immer noch litt.

1428 kam es zwischen ihnen und ihrem in Braunschweig regierenden Onkel Bernhard zu einer erneuten Aufteilung der welfischen Güter. Die Brüder Wilhelm und Heinrich erhielten das um das Land zwischen Deister und Leine, das spätere Fürstentum Calenberg, erweiterte Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel; ihr Onkel Bernhard erhielt das Fürstentum Lüneburg und wurde damit zum Begründer des mittleren Hauses Lüneburg.

Nach Herzog Bernhards Tod im Jahre 1434 übernahm sein ältester Sohn Otto die Regentschaft. Ihm folgte 1446 sein Bruder Friedrich der Fromme, der jedoch bereits 1457 zugunsten seiner Söhne Bernhard und Otto abdankte, um in das Franziskanerkloster Celle einzutreten. Nachdem die beiden Brüder bereits 1464 bzw. 1471 starben, verließ Friedrich der Fromme das Kloster wieder, um die Regentschaft für seinen erst 3-jährigen Enkel Heinrich den Mittleren, dem Sohn des Otto von Lüneburg und der Anna von Nassau, zu übernehmen.

Als Friedrich 1478 starb, übernahm Anna von Nassau die Regentschaft für ihren Sohn, bis dieser 1486 selbst die Regierung in Celle übernahm und seine Mutter sich auf ihren Witwensitz Schloss Lüchow zurückzog. Aufgrund seiner Rolle in der Hildesheimer Stiftsfehde und der damit verbundenen politischen Gegnerschaft zu Kaiser Karl V. war Heinrich gezwungen, 1520 zugunsten seiner Söhne Otto und Ernst dem Bekenner abzudanken. Nachdem Otto 1527 aus der Regierung ausschied und mit dem Amt Harburg abgefunden wurde und auch der seit 1536 mitregierende jüngste Bruder Franz sich 1539 mit dem Amt Gifhorn abfinden ließ, regierte Ernst der Bekenner alleine.

Ernst der Bekenner und Einführung der Reformation

Herzog Ernst der Bekenner auf einem Kupferstich von P. Troscheli aus dem 17. Jahrhundert

Ein Schwerpunkt seiner Regierung war die Sanierung des völlig überschuldeten Fürstentums. So waren bei seiner Amtsübernahme, mit Ausnahme der Schlossvogtei, alle Ämter verpfändet, und seine Bestrebungen zielten vor allem auf deren Wiedereinlösung ab. Die dafür benötigten Steuererhöhungen führten zu schweren Auseinandersetzungen mit den Ständen. Es gelang Herzog Ernst jedoch, sich durchzusetzen und so den zwingend gewordenen Schuldenabbau einzuleiten. Ein zweiter Schwerpunkt in seinem Wirken war die Einführung der Reformation. Ernst der Bekenner war selbst Student in Wittenberg gewesen und dort in Kontakt mit Luthers Lehrern gekommen. Bald nach Übernahme der Regierung begann er mit der Reformierung der Kirche des Fürstentums im lutherischen Sinne. Im Jahre 1527 gab es einen Landtagsabschied, auf dem sich auch der sich bis dahin ablehnend verhaltende Adel für den neuen Glauben aussprach. 1530 gehörte Ernst zu den Unterzeichnern des Augsburger Bekenntnisses und brachte aus Augsburg den Reformator Urbanus Rhegius mit, der in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich für die Umsetzung der Reformation verantwortlich war.

Da bei Herzog Ernsts Tod seine Söhne noch minderjährig waren und die beiden Onkel, Otto und Franz, die Übernahme der Vormundschaft ablehnten, bestimmte der Kaiser den Kölner Erzbischof sowie den Grafen von Schaumburg zu Vormündern. Der älteste Sohn Franz Otto übernahm 1555 die Regierung, dankte aber bereits 1559 zugunsten seiner Brüder Heinrich und Wilhelm ab.

Nach dem Rückzug Heinrichs 10 Jahre später regierte Wilhelm bis zu seinem Tode 1592 formell zwar alleine, aber aufgrund seiner schweren psychischen Probleme nahm er nur noch sehr eingeschränkt am politischen Leben teil und verbrachte die letzten Jahre in geistiger Umnachtung. Seine Herrschaft war ebenso wie die seines Vaters von einer zwingend gewordenen Entschuldungspolitik bestimmt. Insbesondere die Aussöhnung mit der Stadt Lüneburg 1562 und die damit verbundene Übernahme eines Teils der Schulden der Fürstentums und der Reichssteuern durch die Stadt Lüneburg bedeuteten eine Entspannung der desolaten Haushaltslage. Darüber hinaus sind neben der 1564 erlassenen Kirchenordnung, die die Reformation im Lüneburger Land praktisch zum Abschluss brachte, vor allem die im selben Jahr erlassene Hofgerichtsordnung und die Polizeiordnung als wichtige Reformen zu nennen.

In Anbetracht der Schwierigkeiten immer neuer Teilungen schlossen die Söhne Wilhelms einen Vertrag, wonach sie nacheinander die Regentschaft ausüben, sich aber nur einer standesgemäß vermählen und damit die herzogliche Erblinie fortsetzen solle. Das Los fiel auf den zweitjüngsten, Georg von Calenberg.

Neues Haus Lüneburg

Heideherzog Georg Wilhelm auf einem Ölgemälde aus dem Jahre 1655

Nach dem Tode seines Onkels Friedrich von Lüneburg erbte Georgs ältester Sohn Christian Ludwig 1648 Lüneburg und wurde somit zum Begründer des neuen Hauses Lüneburg. Ihm folgte 1665 sein Bruder Johann, der 1665 nach dem Ableben Christians staatsstreichartig die Regierung übernahm, trotz der Ansprüche seines in Calenberg residierenden Bruders Georg Wilhelm, der älter und somit vor ihm erbberechtigt gewesen wäre. Georg Wilhelm gelang es, sich durchzusetzen und die Regierung zu erlangen, musste allerdings an seinen Bruder, der nun das Fürstentum Calenberg übernahm, das erst 1617 ans Haus Lüneburg gelangte Fürstentum Grubenhagen abtreten.[9]

Dem oft als „Heideherzog“ titulierten Georg Wilhelm gelang es, den Hof zu einer letzten Blüte zu führen. So fielen unter anderem der Bau des noch heute betriebenen Barocktheaters, die Anlage des französischen Gartens sowie die Gestaltung der Schlossfassade in seiner heutigen, barocken, Form in seine Zeit. Nach seinem Tode im Jahr 1705 erbte der mit seiner später als „Prinzessin von Ahlden“ bekannt gewordenen Tochter Sophie Dorothea verheiratete Georg von Hannover das Land Lüneburg, welches damit mit dem Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg vereinigt wurde und seine Selbstständigkeit verlor.

Welfische Nebenlinien

Im 16. Jahrhundert entstanden mehrere welfische Nebenlinien, die eigene Herrschaftsterritorien erhielten:

Harburg

Nach einer nicht-standesgemäßen Eheschließung mit der Hofdame Meta von Campe verzichtete Herzog Otto 1527 auf die Beteiligung an der Regierung des Fürstentums und wurde mit dem Amt Harburg als eigenem Herrschaftsbereich abgefunden. Harburg blieb Bestandteil des Fürstentums, für Grenz- und Hoheitsfragen war weiterhin die herzogliche Kanzlei in Celle zuständig, der ritterschaftliche Adel im Amt Harburg nahm weiterhin an der lüneburgischen Ständeversammlung teil und wurde vom Celler Herzog belehnt. Als Otto 1549 starb, sollte das Amt Harburg vertragsgemäß an die Celler Herzöge zurückgehen, es gelang jedoch dem Sohn Ottos, Otto dem II., 1560 eine Neuregelung des Abfindungsvertrages von 1527 zu erreichen. Harburg wurde als erblicher Besitz festgeschrieben und der Herrschaftsbereich um den Amtsbezirk Moisburg erweitert. Als die harburgische Linie 1642 ausstarb, fiel die Herrschaft zurück ans herzogliche Haus in Celle.[10]

Gifhorn

Hauptartikel: Herzogtum Gifhorn

Persönliche Auseinandersetzungen zwischen den Brüdern Ernst und Franz führten 1539 zur Entstehung der Herrschaft Gifhorn, dem sog. Herzogtum Gifhorn. Für den Verzicht auf seine Beteiligung an der Regierung im Fürstentum erhielt Franz als Abfindung Schloss Gifhorn sowie die Ämter Fallersleben, Gifhorn und Isenhagen. Obwohl Franz versuchte die volle Souveränität seines Herrschaftsbereiches durchzusetzen, verblieben wesentliche Hoheitsrechte beim herzoglichen Haus in Celle. So war Celle weiterhin für außenpolitische Belange zuständig, zudem blieb der Gifhorner Adel Teil des Lüneburger Landstandes. Als Herzog Franz 1559 kinderlos starb, fiel die Herrschaft Gifhorn an Celle zurück.[10]

Dannenberg

Als Herzog Heinrich entgegen einer Absprache mit seinem Bruder Wilhelm 1569 Ursula von Sachsen-Lauenburg heiratete, musste er auf eine weitere Regierungsbeteiligung im Fürstentum verzichten und wurde stattdessen mit dem Amt Dannenberg und dem Klosteramt Scharnebeck abgefunden. Die Herrschaft Danneberg blieb Teil des Fürstentums Lüneburg, wesentliche Hoheitsrechte, wie z.B. die Außenpolitik oder die Steuerpolitik, blieben bei der Regierung in Celle. 1592 wurde die Herrschaft nach dem Tode Herzog Wilhelms um die Ämter Hitzacker, Lüchow und Warpke erweitert, Forderungen nach einer Übertragung von Hoheitsrechten konnte Heinrich jedoch nicht durchsetzen. Nachdem das Fürstentum Grubenhagen 1617 an Celle gefallen war, erhielt die Dannenberger Linie das Amt Wustrow als Entschädigung. 1671 fiel die Herrschaft Dannenberg an die welfische Linie in Celle zurück.[10]

Politik und Verwaltung

Die Zentralverwaltung des Fürstentums

Im 13. Jahrhundert finden sich neben den herzoglichen Beratern, die zu dieser Zeit aus edelfreien Vasallen bestehen, noch die im 12. Jahrhundert entstandenen Hofämter des Truchseß, des Schenk, des Kämmerers und des Marschalls. Die Ämter waren im erblichen Besitz einzelner adeliger Familien. So stellte die Familie v. Grote den Truchsess, die Familie v. Meding den Marschall, der Schenk und der Kämmerer entstammte zunächst der Familie vom Berge, nach deren Aussterben stellten die von dem Knesebeck den Kämmerer und die v. Behr den Schenken. Die genannten Ämter werden urkundlich bis ins 14. Jahrhundert genannt, hatten ihren politischen Einfluss jedoch um die Wende zum 14. Jahrhundert bereits weitgehend verloren. Zu dieser Zeit bildete sich ein fürstliches Ratsgremium heraus, welches sich primär aus Mitgliedern des lüneburgischen Ministerialenadels zusammensetzte. Die personelle Zusammensetzung war zu dieser Zeit nicht konstant, sondern hing vom jeweiligen Aufenthaltsort des Herzogs ab. Erst mit der Herausbildung Celles als Residenzstadt Mitte des 15. Jahrhunderts bildeten sich klare Ratskonturen heraus und es gehörten einzelne Räte über einen längeren Zeitraum zum Beraterkreis des Herzogs.[11][12]

An der Spitze der herzoglichen Kanzlei, der obersten Behörde, in der Urkunden ausgestellt wurden, stand der Kanzleivorsteher. Ihm unterstanden die Schreiber, die zumeist dem lüneburgischem Klerus entstammten.

Im 16. Jahrhundert traten neben die adeligen Räte, die von dieser Zeit an als Landräte bezeichnet wurden, gelehrte, oft landesfremde, Räte. An der Spitze der Kanzlei stand mit dem Kanzler ebenfalls ein Gelehrter. Die Kanzlei diente seit dieser Zeit nicht mehr nur als Schreibstube, sondern war zudem Beratungsort der Räte und Sitz des Kanzleigerichtes.[12]

Die Finanzverwaltung oblag seit 1536 der Rentkammer, an deren Spitze der Rentmeister stand.

Nach dem Tode Ernst des Bekenners 1546 wurde für seine unmündigen Söhne eine Vormundschaftsregierung gebildet. Geleitet wurde die Regierung vom so genannten Statthalter, der die Aufsicht über die Hof- und Amtsverwaltung innehatte. Weiterhin gehörten der Celler Vogt, der Kanzler und der Vizekanzler der Regierung an. Diese Institution blieb auch nach der Regierungsübernahme durch die Söhne Ernsts als oberste Landesbehörde bestehen.

1593 entstand nach Erlass einer neuen Kanzlei- und Regierungsordnung der Kammerrat, dem nun lediglich noch der Statthalter, der Celler Vogt und der Kanzler angehörten. Ihm oblagen die zentralen politischen Entscheidungen, insbesondere in finanziellen Fragen und dem Bereich der Außenpolitik, während die Aufgaben der Kanzlei auf die reine Verwaltungstätigkeit beschränkt wurden.

1618 wurden nach Erlass einer neuen Regimentsordnung mehrere Ratsstuben eingerichtet, die nun jeweils nur für bestimmte Bereiche zuständig waren. Für kirchliche Fragen war das Konsistorium zuständig, dem Kriegsrat oblag das Militärwesen, die Finanzverwaltung dem Haushaltsrat. An die Stelle des alten Kammerrates trat nun der Geheime Rat, der primär für Fragen der Außenpolitik zuständig war.[12]

Ämter, Vogteien und Gogerichte als Träger der Lokalverwaltung

Im 13. und 14. Jahrhundert dienten Gogerichte der lokalen Verwaltung des Landes. Neben der Rechtsprechung waren sie unter anderem für das Aufgebot der folgepflichtigen Hintersassen, Verteidigungsorganisation bis hin zur Sorge für die Landwehren zuständig.[13]

Beginnend im 13. Jahrhundert entstanden im Fürstentum Lüneburg, teilweise parallel zu den bestehenden Gogerichten, teilweise gründeten sie sich auf diese, Vogteien als Träger der Lokalverwaltung, über den genauen Entstehungsprozess liegen jedoch nur geringe Kenntnisse vor.[14] Seit dem 16. Jahrhundert setzte sich die Bezeichnung Amt durch, die Unterbezirke der Ämter wurden seit dieser Zeit als Vogteien bezeichnet.[15] Der Ämterbildungsprozess war im 16. Jahrhundert mit der Entstehung der Klosterämter nach der Reformation in ihren Grundzügen abgeschlossen.[13]

An der Spitze der Ämter stand ein Amtmann, der vom Herzog eingesetzt wurden. Dem Amt zugehörig war der so genannte Amtshof, der ursprünglich vom Amtmann selber verwaltet, seit dem 17. Jahrhundert jedoch meist verpachtet wurde. Unterstellt waren die Ämter der herzoglichen Finanzverwaltung, der Rentkammer, in Celle.

Die Ämter nahmen die herzoglichen Herrschaftsrechte wahr und waren an der Erhebung landesherrlicher Steuern beteiligt. Insbesondere waren sie erstinstanzlicher Gerichtsstandort für alle Zivilstreitigkeiten und niederen Strafgerichtsfälle. Zudem waren sie Verwaltungsmittelpunkt für den herzoglichen Grundbesitz, d. h., sie erhoben die dem Herzog zustehenden grundherrschaftlichen Abgaben.[15]

Sonderfälle stellten die so genannten geschlossenen adeligen Gerichte in Gartow und in Wathlingen dar. Hier waren die ansässigen Familien v. Bernstorff bzw. v. Lüneburg im Besitz nicht nur der niederen und höheren Gerichtsbarkeit, sondern hatten auch die herzoglichen Verwaltungsaufgaben inne. Die Städte Celle, Harburg, Lüchow, Dannenberg, Hitzacker und Soltau waren eigenständige Verwaltungskörper und ebenfalls nicht in das Ämtersystem eingebunden. Neben einer eigenen Verwaltung besaßen sie die Niedergerichtsbarkeit, lediglich für die Hochgerichtsbarkeit war das Kanzleigericht in Celle zuständig. Lüneburg erreichte eine noch weitergehende Unabhängigkeit und besaß neben der Nieder- auch die Hochgerichtsbarkeit.[16]

Gerichtswesen

Im 13. und 14. Jahrhundert waren Gogerichte zuständig für die Rechtsprechung. Die Go-Richter wurden im lüneburgischen größtenteils von der Gerichtsgemeinde frei gewählt, teilweise bestand jedoch ein Einsetzungsrecht des niederen Adels oder des Herzogs.[13]

Die Gerichtskompetenzen gingen seit der Herausbildung der Ämter auf diese über. Für den Großteil der Einwohner des Fürstentums waren seitdem in zivilrechtlichen Fragen in erster Instanz die Ämter zuständig, in höheren Strafgerichtsprozessen wurde die Untersuchung von den Ämtern geleitet und das Urteil, nach Fällung durch das Kanzleigericht in Celle, von diesen umgesetzt.[15] Für die Einwohner der Städte, die über die niedere. bzw. höhere Gerichtsbarkeit verfügten, waren die städtischen Gerichte zuständig, für die Einwohner der geschlossenen adeligen Gerichte in Wathlingen und Gartow die jeweiligen Gutsherren.[15] Für den Adel sowie die meisten höheren Beamten war grundsätzlich das Kanzleigericht erste Instanz in allen Zivil- und Strafrechtsfällen.

Als Berufungsgerichte dienten das Kanzleigericht und, seit 1536, das ständisch besetzte Hofgericht in Celle. Eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten existierte nicht, die Wahl des Gerichts war dem Kläger überlassen. In letzter Instanz bestand die Möglichkeit, das Reichskammergericht in Wetzlar anzurufen.[12]

Im Fürstentum Lüneburg existierten neben den Gerichten auf Ämterebene und dem Kanzleigericht zahlreiche adelige Patrimonialgerichte, deren Zuständigkeiten sich jedoch auf einzelne Einwohner und einzelne Bereiche der Gerichtsbarkeit beschränkten. So gab es die Binnen-, Pfahl-, Zaun-, Dorf-, Straßen- und Feldgerichte.[16]

Für alle zivilen und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Forstnutzung standen, waren die Holzungsgerichte zuständig, die ein- bis zweimal jährlich tagten und deren Grenzen unabhängig von den Ämtern waren. Seit dem 16. Jahrhundert verloren diese Gerichte an Einfluss, Forststreitigkeiten wurden seitdem auch von anderen Gerichten entschieden.[17]

Seit 1562 existierte als oberstes geistliches Gericht das Konsistorium in Celle. Es war für alle für Ehesachen, Prozesse zwischen Kirchen und Prozesse zwischen Laien und Geistlichen zuständig.[12]

Landschaft des Fürstentums Lüneburg

Im 17. Jahrhundert entstand als institutionelle Vertretung der Landstände des Fürstentums Lüneburg die Lüneburger Landschaft. Neben der Mitwirkung an der Gesetzgebung und Steuerbewilligung hatte sie ein Präsentationsrecht für verschiedene Verwaltungsstellen und war dadurch in die Verwaltung des Fürstentums eingebunden.[18]

Militärwesen

Bis ins 16. Jahrhundert bestand das militärische Aufgebot aus der Lehnsmiliz, also der zum militärischen Dienst verpflichteten Ritterschaft, und dem Heerbann, d. h. Teilen der Landbevölkerung. Die Dienstpflicht der Lehnsmiliz resultierte auf den lehnrechtlichen Bindungen den Celler Herzögen gegenüber, die des Heerbann aus der Verpflichtung ihrem Grundherrn gegenüber.[19]

Seit dem Aufkommen der Feuerwaffen im 15. Jahrhundert wurden zunehmend Söldnerheere eingesetzt, die jeweils für einzelne Kriege verpflichtet und anschließend wieder aus dem Dienst entlassen wurden. Ergänzten sie anfangs lediglich die Ritterheere, ersetzten sie diese aufgrund ihrer militärischen Überlegenheit im 17. Jahrhundert größtenteils.[19]

Stehende Truppen existierten bis ins 17. Jahrhundert nur in sehr geringem Umfang. Lediglich die herzoglichen Leibwachen und Soldaten zur Sicherung der Celler Residenz standen permanent im Dienst der Herzöge.[19]

In den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges bestanden die Truppen noch aus Söldnerherren, bis 1631 unter dem Calenberger Herzog Georg Truppen für das welfische Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg aufgestellt wurden, die erstmals als stehendes Heer dauerhaft im Dienst der Herzöge blieben. Nach dem Ende des gemeinschaftlichen Heeres des Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1644 kamen ein Teil der Regimenter an das Fürstentum Lüneburg und bildeten das lüneburgische Heer.[20]

1650 wurde die Truppenstärke auf Verlangen der Landsstände zunächst reduziert, bereits 1651 und 1665 nach dem Regierungsantritt Georg Wilhelms wieder deutlich ausgebaut. Eingesetzt wurden die Truppen in dieser Zeit vor allem in mehreren europäischen Kriegen, unter anderem in Venedig, in Spanien und in den Niederlanden, in den das Fürstentum Lüneburg zwar nicht selbst involviert war, die Celler Herzöge die Truppen aber gegen Bezahlung in den Dienst auswärtiger Kriegsmächte stellten.[20]

Nach dem Anfall des Fürstentums Lüneburg an das Kurfürstentum Hannover wurde die lüneburgische Armee mit der hannoverschen Armee vereinigt.

Wirtschafts- und Sozialgeschichte

In der Landwirtschaft kamen dem Roggen, der auf den sandigen Böden der Lüneburger Geestlandschaft die besten Ergebnisse einbrachte, sowie dem Buchweizen, ein Knöterichgewächs, große Bedeutung zu.

Neben dem Ackerbau spielte zum einen die Imkerei und zum anderen die Heidschnuckenzucht eine wichtige Rolle, sowohl als Fleisch- und Wolllieferant, aber vor allem zur Erzeugung von Dünger, der auf den wenig fruchtbaren Böden im Lüneburger Land dringend benötigt wurde.

Neben den Vollerwerbslandwirten gab es jedoch eine große Zahl Kleinbauern und besitzloser Landarbeiter, die zum einen auf die landwirtschaftliche Tagelöhnerei sowie − da es in dieser nur begrenzte Erwerbsmöglichkeiten gab – auf die Ausübung eines Handwerkes, zumeist der Tuchweberei, angewiesen waren. Daneben spielte für die unteren bäuerlichen Schichten auch die so genannte „Hollandgängerei“ eine große Rolle, d. h., die Menschen verließen ihre Heimat, um sich in Holland ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

In den Städten gab es die dort ansässigen Handwerksbetriebe. Darüber hinaus spielte insbesondere in der Stadt Lüneburg die Salzgewinnung eine große Rolle, durch die Lüneburg im ausgehenden Spätmittelalter zu großem Reichtum und politischem Einfluss gelangte.

Siehe auch

Literatur

  • Matthias Blazek: Hexenprozesse – Galgenberge – Hinrichtungen – Kriminaljustiz im Fürstentum Lüneburg und im Königreich Hannover. ibidem, Stuttgart 2006, ISBN 3-89821-587-3
  • Matthias Blazek: Das Löschwesen im Bereich des ehemaligen Fürstentums Lüneburg von den Anfängen bis 1900. Adelheidsdorf 2006, ISBN 978-3-00-019837-3
  • Wilhelm Havemann: Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, 3 Bde., Nachdruck. Hirschheydt, Hannover 1974/75, ISBN 3-7777-0843-7 (Originalausgabe: Verlag der Dietrich'schen Buchhandlung, Göttingen 1853–1857)
  • Hans Patze (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens, 7 Bde. Hahnsche Buchhandlung, Hildesheim und Hannover 1977 ff. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 36) (Übersicht des Verlags)
  • Gudrun Pischke: Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter. Lax, Hildesheim 1987, ISBN 3-7848-3654-2
  • Michael Reinbold: Die Lüneburger Sate. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte Niedersachsens im späten Mittelalter. Lax, Hildesheim 1987, ISBN 3-7848-3656-9
  • Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen: Die Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3

Einzelnachweise

  1. a b Schmidt-Salzen, Wolf-Nikolaus, Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band 1: 1500-1806, hg. v. Brage bei der Wieden, Hannover 2004, S. 135.
  2. Der Teilungsvertrag datiert aus dem Jahr 1267, vollzogen wurde die Teilung jedoch erst im Jahr 1269. In der Literatur werden oft beide Jahreszahlen genannt.
  3. Schubert, Ernst (Hg.), in: Geschichte Niedersachsens, Band 2, in: Niedersachsen – Politische Landeskunde, hg. von der Landeszentrale für Politische Bildung, S. 728 ff.
  4. Rudi Fischer: 800 Jahre Calvörde – Eine Chronik bis 1991
  5. Peter, Elmar, Lüneburg – Geschichte einer 1000jährigen Stadt, S. 153 ff.
  6. a b Reinbold, Michael, Die Lüneburger Sate, Hildesheim 1987, S. 15 ff.
  7. Reinbold, Die Lüneburger Sate, S. 144 ff.
  8. Reinbold, Die Lüneburger Sate, S. 182 ff.
  9. Heuvel, Gert van den, in: Geschichte Niedersachsens, Band 3, S. 156 ff.
  10. a b c Boetticher, Manfred von, in: Geschichte Niedersachsens, Band 3, S. 72 ff.
  11. Schubert, Ernst, Geschichte Niedersachsens, Band 2, S. 656 ff.
  12. a b c d e Franz, Günther, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, Bremen 1955, S. 13 ff.
  13. a b c Schubert, Ernst, in: Geschichte Niedersachsens, Band 2, S. 593 ff.
  14. Krieg, Martin, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, Göttingen 1922, S. 91 ff.
  15. a b c d Krieg, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, S. 103 ff.
  16. a b Krieg, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg, S. 108 ff.
  17. Franz, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, S. 35 ff.
  18. Franz, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg.
  19. a b c Sichart, Louis v., Geschichte der königlich-hannoverschen Armee, Hannover 1866, S. 1 ff.
  20. a b Sichart, Geschichte der königlich-hannoverschen Armee, S. 119 ff.



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  • Lüneburg — Lüneburg,   1) Hauptstadt des Regierungsbezirks Lüneburg und Verwaltungssitz des Landkreises Lüneburg in Niedersachsen, an der Ilmenau im Norden der Lüneburger Heide, 17 m über dem Meeresspiegel, 64 600 Einwohner; Niedersächsisches… …   Universal-Lexikon

  • Lüneburg (Begriffsklärung) — Lüneburg bezeichnet: Lüneburg, die Hansestadt Landkreis Lüneburg Regierungsbezirk Lüneburg, einen ehemaligen Regierungsbezirk Fürstentum Lüneburg Lüneburg (teilweise auch Luneberg), eine Gemeinde nördlich von Vryheid, in KwaZulu Natal, Südafrika… …   Deutsch Wikipedia

  • Fürstentum Calenberg-Göttingen — Territorium im Heiligen Römischen Reich Fürstentum Calenberg Wappen Reichstag 1 …   Deutsch Wikipedia

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  • Lüneburg (Adelsgeschlecht) — Wappen der lübecker Familie von Lüneburg …   Deutsch Wikipedia

  • Lüneburg [1] — Lüneburg, ehemaliges Fürstentum im niedersächs. Kreis, gehörte seit Heinrich dem Stolzen dem welfischen Hause, bildete seit 1235 einen Teil des Herzogtums Braunschweig L. und gab mehreren Linien dieses Hauses den Namen: Alt L. 1235–1369, Mittel L …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lüneburg [2] — Lüneburg, Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks in der preuß. Provinz Hannover sowie des ehemaligen Fürstentums Lüneburg und Stadtkreis, an der schiffbaren Ilmenau, 17 m ü. M., hat im Innern zahlreiche altertümliche Häuser, während die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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