Gaskammerbrief

Gaskammerbrief

Als „Gaskammerbrief“ wird ein von Erhard Wetzel verfasster Briefentwurf bezeichnet, der mit Datum vom 25. Oktober 1941 an den Reichskommissar Hinrich Lohse nach Riga adressiert ist. Der Brief ist das erste bekannte Dokument, in dem von der beabsichtigten Vernichtung arbeitsunfähiger Juden in Gaskammern berichtet wird. Zugleich bezeugt dieses Dokument eine Verbindung zwischen der Aktion T4, die von der Kanzlei des Führers gesteuert wurde, und dem Massenmord an den Juden.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut

Anlass des Briefes waren, wie Wetzel schreibt, „sehr zahlreiche Erschießungen von Juden“ in Wilna (Südosten von Litauen, vgl. Ghetto Vilnius). Wetzel spricht deshalb vom Vorhaben einer geordneten Lösung jenseits der Öffentlichkeit:

„Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 18. Oktober 1941 teile ich Ihnen mit, dass sich Herr Oberdienstleiter Brack von der Kanzlei des Führers bereit erklärt hat, bei der Herstellung der erforderlichen Unterkünfte sowie der Vergasungsapparate mitzuwirken. Zurzeit sind die in Betracht kommenden Apparate in genügender Anzahl nicht vorhanden, sie müssen erst hergestellt werden. Da nach Auffassung Bracks die Herstellung der Apparate im Reich viel größere Schwierigkeiten bereitet als an Ort und Stelle, hält es Brack für am zweckmäßigsten, wenn er umgehend seine Leute, insbesondere seinen Chemiker Dr. Kallmeyer, nach Riga sendet, der dort alles weitere veranlassen wird. Oberdienstleiter Brack weist darauf hin, dass das … Verfahren nicht ungefährlich ist, so dass insbesondere Schutzmaßnahmen erforderlich seien. Unter diesen Umständen bitte ich Sie, sich über Ihren Höheren SS- und Polizeiführer an Oberdienstleiter Brack … zu wenden und um die Entsendung des Chemikers Dr. Kallmeyer sowie weitere Hilfskräfte zu bitten. Ich darf darauf hinweisen, dass Sturmbannführer Eichmann, der Sachbearbeiter für Judenfragen im RSHA … einverstanden ist. Nach Mitteilung von … Eichmann sollen in Riga und in Minsk Lager für Juden geschaffen werden, in die evtl. auch Juden aus dem Altreichgebiet kommen. Es werden zur Zeit aus dem Altreich Juden evakuiert, die nach Litzmannstadt (Lodz), aber auch nach anderen Lagern kommen sollen, um dann später im Osten, soweit arbeitsfähig, in Arbeitseinsatz zu kommen.“[1]

Und Wetzel fährt an dieser Stelle fort:

„Nach Sachlage bestehen keine Bedenken, wenn diejenigen Juden, die nicht arbeitsfähig sind, mit den Brackschen Hilfsmitteln beseitigt werden. Auf diese Weise dürften dann auch die Vorgänge, wie sie sich bei den Erschießungen der Juden in Wilna … ergeben haben, und die auch im Hinblick darauf, dass die Erschießungen öffentlich vorgenommen wurden, kaum gebilligt werden können, nicht mehr möglich sein. Die Arbeitsfähigen dagegen werden zum Arbeitseinsatz nach Osten abtransportiert. Dass bei den arbeitsfähigen Juden Männer und Frauen getrennt zu halten sind, dürfte selbstverständlich sein.“[1]

Historischer Hintergrund

Der Brief wurde geschrieben, nachdem bereits das Sonderkommando Lange bis zum Sommer 1941 Anstaltspatienten im Reichsgau Wartheland mit Hilfe von Gaswagen ermordet hatte. Erste Gaswagen benutzten reines Kohlenstoffmonoxid aus Gasflaschen[2] und kopierten damit die Methode der T4-Tötungsanstalten – im „Gaskammerbrief“ als „Bracksche-Hilfsmittel“ bezeichnet. Andere Gaswagen, die zum Beispiel im Dezember 1941 in Chelmno eingesetzt wurden,[3] erstickten ihre Opfer durch Motorabgase. Der Vorschlag von Wetzel, anstelle von Gaswagen nunmehr stationäre Gaskammern (im Schreiben als „Unterkünfte“ bezeichnet) zu installieren,[4] wurde jedoch nicht in Riga,[5] sondern kurze Zeit später in den Vernichtungslagern der Aktion Reinhardt umgesetzt.[5] In Belzec wurde anfänglich Kohlenstoffmonoxid aus Gasflaschen eingesetzt[6], später wurden auf Anweisung von Christian Wirth Motorabgase benutzt,[7] um nicht auf Lieferungen von reinem Kohlenstoffmonoxidgas aus Ludwigshafen angewiesen zu sein.[8]

Die Quelle

Im Faksimile des als „Geheim“ bezeichneten Dokuments ist ein handschriftlicher Vermerk „Entwurf“ zu erkennen; am Ende des Briefes sind mit Bleistift die Buchstaben „N.d.H.M.“ eingetragen.[9] Auswerter, die das aus Rosenbergs Ostministerium stammende Dokument im Oktober 1946 als Beweismaterial analysierten, deuteten diese Abkürzung als „Nachschrift dem Herrn Minister“[10] – dies wird aber auch als „Nur durch Herrn Minister“ [zu unterschreiben] oder „Name des Herrn Ministers“ gedeutet.[11] Im Briefkopf werden als Absender „Der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete“ und darunter der „Sachbearbeiter AGR. Dr. Wetzel“ aufgeführt. Als Adressat ist der „Reichskommissar für das Ostland“ angegeben und es wird auf dessen „Bericht vom 4. 10. 1941 bezüglich Lösung der Judenfrage“ Bezug genommen.

Im Nürnberger Ärzteprozess wurde der „Gaskammerbrief“ als Beweisdokument vorgelegt. Der dort genannte Viktor Brack bestritt im Kreuzverhör, diesen und weitere ihn belastende Briefe erhalten zu haben, und gab an, sich nicht an Eichmann oder Wetzel zu erinnern.[12] Adolf Eichmann nahm in den ersten Verhören keine Stellung zum Briefentwurf, äußerte aber die Vermutung: „Vielleicht dass es so war, dass man sich in den Kreisen des Ostministeriums gesagt hat: Das muss eleganter vor sich gehen; das Schießen passte ihnen nicht mehr.“[13] Aus den Aufzeichnungen, die Eichmann während des Prozesses anfertigte, geht hervor, dass sein Verteidiger dem Gericht den Brief in vier Ausführungen vorlegte: einen handschriftlichen Entwurf, einen maschinenschriftlichen Klartext, einen weiteren mit Maschine geschriebenen Entwurf und ein Maschine geschriebenes Schreiben an eine Dienststelle des Ostministeriums (RMfdbO).[14] Alle Versionen sollen nach Eichmann weder eine Unterschrift noch ein Signum tragen. Entgegen dieser Angabe ist der von Wetzel angefertigte Entwurf jedoch tatsächlich handschriftlich mit dem Signum „Wet“ unterzeichnet worden.[15] Rosenberg, der es zeitlebens vermieden hat, öffentlich mit Gewalttaten in Verbindung gebracht zu werden, hat dieses Dokument indes nicht unterzeichnet. Im Eichmann-Prozess wurden neben dem Gaskammerbrief zwei der Briefentwürfe Wetzels behandelt, um ihre Beweiskraft würdigen zu können.[16] Erhard Wetzel, als möglicher Zeuge angefragt, verweigerte Informationen darüber, da in Deutschland Ermittlungen gegen ihn selbst im Gange seien. Richter Sussmann stellte daraufhin fest, die entscheidende Frage sei nicht, welche Brieffassung die endgültige sei und ob der Brief seinen Empfänger erreicht habe, sondern ob die dort berichtete Unterredung stattgefunden habe.[17]

Wetzel bezeugte dies in einem – später eingestellten – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover im Jahre 1961 und gab an, er habe Viktor Brack vor Abfassung des Briefes aufgesucht, um mit dessen Auskünften den Bericht Lohses vom 4. Oktober beantworten zu können. Wetzel bestätigte bei seiner Vernehmung nicht nur die wesentlichen Angaben des Dokuments, sondern fügte hinzu: „Brack hatte mir übrigens bei seiner Erklärung gesagt, es handele sich um einen Führerbefehl oder einen Auftrag des Führers.“[18] Nach der Unterredung mit Brack habe er, Wetzel, ein kurzes Gespräch mit Eichmann geführt und anschließend Otto Bräutigam Bericht erstattet. Dieser habe ihn beauftragt, den Brief an Lohse zu schreiben. Der Historiker Christopher Browning stellt dar, dass Lohse alsbald in Berlin eintraf und „wahrscheinlich persönlich“ von Bräutigam über Bracks Vorschlag informiert wurde. Browning vertritt die Ansicht, der Gaskammerbrief sei deshalb gar nicht abgeschickt worden.[19]

Zusammenhang und Deutungen

Obwohl der Gaskammerbrief nur in Form eines Entwurfs vorliegt, werden die darin enthaltenen Angaben von keinem namhaften Historiker in Zweifel gezogen: Unübersehbar sind die engen „Zusammenhänge personeller und sachlicher Natur […], die zwischen der sogenannten Euthanasie-Aktion und der späteren Massenvernichtung von Juden bestehen.“[20]

Der langjährige Leiter der Zentralen Stelle Ludwigsburg, Adalbert Rückerl, hatte schon 1979 darauf hingewiesen, dass die Rolle der „Kanzlei des Führers“ bzw. der Organisation T4 bei der Vernichtung der Juden erheblich unterbewertet wurde.[21] Nachweisbar wurden 92 Personen, die vordem als „bewährte Euthanasiehelfer“ tätig gewesen waren, ab September 1941 in den Osten versetzt. Viele wurden dort maßgeblich bei Vernichtungslagern tätig[22] und meist weiterhin über die „Kanzlei des Führers“ betreut und bezahlt.[23] So war Christian Wirth schon bei der ersten „Probevergasungen“[24] in der NS-Tötungsanstalt Brandenburg und weiter im Rahmen der Aktion T4 tätig gewesen, bevor er als verantwortlicher Inspektor die drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka leitete. Bei den „Probevergasungen“ in diesen Vernichtungslagern wurde ein von „T4“ abgestellter Chemiker eingesetzt.[25]

In der umstrittenen Frage, wann es zur Entschlussbildung des Völkermordes an den Juden kam, griffen die Intentionalisten unter den Historikern oft auf den „Gaskammerbrief“ zurück. Der Historiker Helmut Krausnick hielt es für undenkbar, dass ein nachgeordneter Funktionär die Beseitigung arbeitsunfähiger Juden mit den „Brackschen Hilfsmitteln“ ohne Rückfrage zusagen durfte. Dies könne nur auf einer zuvor von der höchsten Stelle getroffenen Entscheidung beruht haben.[26] Uwe Dietrich Adam hinterfragte die gängigen Deutungen für den offiziellen „Stopp der Aktion T4“: Man könne auch vermuten, dass man nunmehr diese Tötungsspezialisten im Osten dringend brauchte, um den Massenmord in den Vernichtungslagern in Gang zu setzen.[27] Henry Friedlander spricht von einer „Patenschaft der Kanzlei des Führers“, da die „T4-Tötungsspezialisten“ weiter von ihrer alten Dienststelle betreut wurden, als sie schon in den Vernichtungslagern tätig waren.[28]

Geheimhaltung

Unübersehbar sind weitere Parallelen zwischen der „Aktion T4“ und der Massenvergasung von Juden: Es wurden „ein komplexes, arbeitsteiliges Verfahren entwickelt, die Täter scheinbar der Verantwortung enthoben und die Geheimhaltung“ des Ablaufs angestrebt.[29]

Das unter der Führung des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg stehende Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO), in welchem Erhard Wetzel arbeitete, war – anders als das Reichssicherheitshauptamt der SS (RSHA) – zum Zeitpunkt der Niederschrift des Briefes äußerst darum bemüht, die Ermordung von jüdischen Menschen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Die so genannten „wilden Judenexekutionen“ wurden offenkundig als eine Gefahr für die Legitimität einer neuen Ost-Regierung auf rassenideologischer Grundlage betrachtet, wie sie Rosenberg plante. Zwei Tage nach dem Absenden des Briefes hielt Rosenberg eine Rede vor allen Schulungsleitern der NSDAP, in der er klar machte, dass es sich im Osten praktisch um eine neue Regierung handle und der „verwahrloste Raum in den Schutz des Deutschen Reiches“ gestellt worden sei. Diesen Worten fügte er die Forderung hinzu, das „Gehörte in keinen Fall in öffentlichen Vorträgen zu verwenden.“[30] Und einen Tag später, am 31. Oktober 1941, schrieb Georg Leibbrandt, Hauptabteilungsleiter der politischen Abteilung in Rosenbergs RMfdbO, einen Brief an den „Reichskommissar Ostland in Riga“, also an Hinrich Lohse. Darin ist zu lesen: „Von Seiten des Reichs- und Sicherheitshauptamtes wird Beschwerde darüber geführt, dass der Reichskommissar Ostland Judenexekutionen in Libau untersagt habe. Ich ersuche in der betreffenden Angelegenheit um umgehenden Bericht. Im Auftrag gez. Dr. Leibbrandt. (Abteilungsleiter II).“[31] Rosenberg und andere wirkungsmächtige Interessenvertreter konnten ihre Forderung nach einer möglichen Abschottung des Wissens um die Morde vor der Öffentlichkeit durchsetzen. Das Auswärtige Amt legte auf Geheiß Rosenbergs eigens eine „Sondersprachregelung Ost“ fest.[32]

Literatur

  • Henry Friedlander: Der Weg zum Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin-Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-8270-0265-6 (Bes. Kapitel 14 zur Personalverwendung bei der Endlösung).
  • Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 2. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-596-10612-5 (Kapitel IX.: Die Vernichtungszentren).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Zitiert in: Gerald Reitlinger: Die Endlösung. Hitlers Versuch der Ausrottung der Juden Europas 1939-1945, 7. Aufl., Berlin 1992, S. 144 f., vgl. auch S. 226 f. (Das Zitat wurde nachträglich der reformierten deutschen Rechtschreibung angepasst.); vgl. Helmut Heiber: Der Generalplan Ost. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Dokumentation 6 (1958), S. 305. (Angegebene Quellen: Nbg. Dok. NO-365, NO-996/97.) Ein vollständiger Abdruck des Dokuments findet sich auch in: Anatomie des SS-Staates: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 2, dtv, München 1967, S. 337. DNB
  2. Mathias Beer: Die Entwicklung der Gaswagen beim Mord an den Juden. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 35 (1987), S. 405 f. Online verfügbar: Archiv
  3. Peter Longerich: Der ungeschriebene Befehl. Hitler und der Weg zur »Endlösung«. München 2001, S. 76, ISBN 3-492-04295-3.
  4. Diese Deutung bei Peter Longerich: Politik der Vernichtung. München 1998, S. 443, ISBN 3-492-03755-0.
  5. a b In Riga wurden Gaswagen eingesetzt. Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939-1945. Die »Euthanasie«-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. 2., erw. Aufl., Berlin 1989, S. 201, ISBN 3-926175-66-4.
  6. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden; die Jahre der Verfolgung 1933 - 1939; die Jahre der Vernichtung 1939 - 1945. München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 739
  7. Eugen Kogon et al. (Hrsg.): Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Frankfurt a.M. 1983, S. 154, ISBN 3-10-040402-5.
  8. Henry Friedlander: Der Weg zum Genozid - Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 1997, S. 473, ISBN 3-8270-0265-6.
  9. Der Gaskammerbrief im Faksimile beim Nuremberg Trial Project
  10. Havard Law School Library: Staff Evidence Analysis NO-365 (Abruf 8. Oktober 2008)
  11. Helmut Krausnick: Judenverfolgung. In: Anatomie des SS-Staates. dtv, München 1967, S. 338.
  12. Mazal Library, NMT01-T886ff (Abruf 8. Oktober 2008)
  13. Jochen von Lang: Das Eichmann-Protokoll - Tonbandaufzeichnungen der israelischen Verhöre. Berlin 1982, S. 178, ISBN 3-88680-036-9.
  14. nizkor.org: Eichmann Notizen 215f = AE: 174f (Abruf 8. Oktober 2008) sowie schoah: Eichmanns Aufzeichnungen „Götzen”, S. 215f.
  15. Einer kam durch. In: Der Spiegel. Nr. 34, 1961, S. 23 (16. August 1961, online).
  16. Dokumente NO-996 und NO-997. Online verfügbar: nizkor.org: Session-04-06 (Abruf 21. Oktober 2008). Zum Inhalt siehe Christopher Browning: The Final Solution and the German Foreign Office, Washington 2000, Fußnote 83. Online verfügbar: Browning (Abruf 21. Oktober 2008)
  17. nizkor.org: Session-04-07 „The question is not whether the letters were sent, or which letter was sent, but rather the question is whether the conversation referred to in the letters actually took place.“
  18. Zitiert nach Helmut Krausnick: Diskussion. In: Eberhard Jäckel / Jürgen Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1987, S. 85, ISBN 3-596-24380-7.
  19. Christopher Browning: Die Entfesselung der 'Endlösung'. München 2003, S. 528, ISBN 3-549-07187-6.
  20. Diskussion. In: Eberhard Jäckel / Jürgen Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1987, S. 84.
  21. Adalbert Rückerl: NS-Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. München 1979, S. 72.
  22. Ernst Klee: Euthanasie im NS-Staat. Frankfurt a.M. 1985, S. 374, ISBN 3-596-24326-9 (formal falsche ISBN)
  23. Raul Hilberg: Die Aktion Reinhard. In: Eberhard Jäckel, Jürgen Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1987, S. 130, ISBN 3-596-24380-7.
  24. Astrid Ley: Der Beginn des NS-Krankenmords in Brandenburg an der Havel. Zur Bedeutung der 'Brandenburger Probetötung' für die 'Aktion T4'. In: Zeitschrift für Geschichtsforschung 58(2010), S. 321-331
  25. Ernst Klee: Von der ‚T4’ zur Judenvernichtung. In: Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939-1945. Die »Euthanasie«-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. 2., erw. Aufl., Berlin 1989, S. 147 f.
  26. Helmut Krausnick: Diskussion. In: Eberhard Jäckel / Jürgen Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1987, S. 86.
  27. Uwe Dietrich Adam: Diskussionsbeitrag. In: Eberhard Jäckel, Jürgen Rohwer: Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1987, S. 87, ISBN 3-596-24380-7.
  28. Henry Friedlander: Der Weg zum Genozid - Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 1997, S. 467.
  29. Peter Longerich: Der ungeschriebene Befehl. Hitler und der Weg zur »Endlösung«. München 2001, S. 76.
  30. Kurt Pätzold / Manfred Weißbecker (Hrsg.): Stufen zum Galgen. Lebenswege vor den Nürnberger Urteilen, Leipzig 1999, S. 176. (Angegebene Quelle: BAK, NS 8/64, Bl. 103 f.)
  31. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg 14. November 1945 – 1. Oktober 1946. Bd. XI, München / Zürich 1984. S. 609.
  32. Martin Vogt: Herbst 1941 im „Führerhauptquartier“ . Berichte Werner Koeppens an seinen Minister Alfred Rosenberg, Koblenz 2002, S. 75. (Angegebene Quelle: PA, Pol. Abt. XIII, Allgem. Akten 9.-11.41 = Bd. 14.)

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