Generalgouvernement Mittelrhein

Generalgouvernement Mittelrhein

Das Generalgouvernement Mittelrhein war eine provisorische Verwaltungseinheit im Jahr 1814 innerhalb des Zentralverwaltungsdepartements, die die von den Franzosen geschaffenen linksrheinischen Départements Donnersberg, Rhein und Mosel, Saar und Wälder ablöste. Als Gouverneur wurde Justus Gruner, der ehemalige Polizeipräsident von Berlin, eingesetzt. Joseph Görres war der Leiter des Unterrichtswesens. Sitz war erst Trier, später war die Verwaltung in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt. Das Département bestand vom 2. Februar bis zum 15. Juni 1814.[1]

Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenzen vom 1. Januar 1792 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter Johann August Sack zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die Mosel. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem Generalgouvernement Niederrhein vereinigt und daraus das Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission zugeordnet, die unter der Verwaltung von Österreich und Bayern stand.[1]

Nach der Einigung zwischen Preußen, Österreich und dem Großherzogtum Hessen über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das Königreich Bayern ab. Das Großherzogtum Hessen schuf Rheinhessen und das Königreich Bayern den Rheinkreis. Preußen gründete die Provinz Großherzogtum Niederrhein und Provinz Jülich-Kleve-Berg, aus denen dann ab 1822 die Rheinprovinz entstand.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b F. W. A. Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen, Trier : Leistenschneider, 1830, S. 13 ff (Online-Ausgabe bei dilibri)

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