Gerechtsame

Gerechtsame

Gerechtsame, auch Gerechtigkeit, im Plural „die Gerechtsame“ (seltener „die Gerechtsamen“) ist das bis in das 19. Jahrhundert gebräuchlich gewesene Wort für das Recht oder Vorrecht, die „Gerechtigkeit“, mit der man etwas tat, besaß oder nutzte. Nach Adelung ist die Gerechtsame (plur. die -n), "die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß".[1]

Das Wort tauchte meist in Wortfügungen auf: Eine Stadt konnte eine bestimmte Gerechtsame einrichten – etwa eine Buchhandelsgerechtsame, die dem Inhaber der Gerechtsamen den Betrieb einer Druckerpresse und den Verkauf von Büchern gestattet. Es gibt die Schankgerechtigkeit, Schmiedegerechtigkeit, Waagegerechtigkeit, Wassergerechtigkeit, Wegegerechtigkeit, Brau-, Mühl-, Brot-, Fleischbankgerechtigkeit (die gegen Zins weiterverliehen werden konnten). „Auf dieser Mühle lagen die Gerechtsame des Bier- und Branntweinschankes, des Tanzhaltens, sowie des Schwarz- und Weißbackens“, so die typischen Formulierungen, die in der Regel mit Erlaubnis, Konzession oder Lizenz zu übersetzen sind. Die Gerechtsame konnte sich auch auf das Nutzungsrecht an einem Grundstück beziehen.

Die „Gerechtsame der väterlichen Gewalt“ lautete der deutsche Begriff für das „ius patriae potestatis“.

Gerechtsame sind wie Grundstücks-, Eigentums- und andere Nutzungsrechte vererbbar. Viele Gerechtsame standen in Zusammenhang mit den Regalien, den königlichen Rechten, und wurden von den Herrschern bzw. ihren Lehensmännern oder den Bischöfen verliehen. Dafür hoben diese dann den Zehent oder eine Pacht ein.

Der Betrieb eines Bergwerkes erforderte eine diesbezügliche Berechtsame, sie umschloss die zu einem Bergwerk gehörenden Nutzungsrechte an einem Grubenfeld. Der heute in Deutschland gültige Begriff ist Bergwerkseigentum, siehe Bundesberggesetz.

Inhaltsverzeichnis

Quellen

  • Ihrer Kaiserl. Königl. Apostolischen Majestät Gerechtsamen und Maßregeln in Absicht auf die Bayerische Erbfolge in der wahren Gestalt vorgeleget, und gegen die Widersprüche des Berliner Hofes vertheidiget, Wien: Johann Thomas Edlen von Trattnern 1778.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siehe Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, 1811.

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