Geschichte der Straßenverkehrssicherheit

Geschichte der Straßenverkehrssicherheit
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Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Geschichte der Straßenverkehrssicherheit von etwa 1900 bis 2008, vorwiegend aus deutscher Perspektive.

Inhaltsverzeichnis

Vor 1900

Die heutige deutsche Rechtsprechung definiert "Straßenverkehrsunfall" im Zusammenhang mit einer Straftat (Unfallflucht) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden oder Personenschaden zur Folge hat, der nicht völlig belanglos ist. Diese Bagatellgrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung zurzeit bei 50 Euro.[1]

Die Regelung des Straßenverkehrs durch zahlreiche Rechtsnormen und eine umfassende Rechtsprechung, begleitet durch konkrete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, hat sich im Wesentlichen erst im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts herausgebildet; der Prozess dauert bis heute an. Zuvor herrschte auf den Straßen weitestgehende Bewegungsfreiheit, obwohl es seit Menschengedenken zu Unfällen gekommen ist. Dies beruht vor allem darauf, dass mit der zunehmenden Technisierung die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden, und die Wahrscheinlichkeit, dabei schweren Schaden zu nehmen, drastisch angestiegen sind. Waren es zunächst nur Fußgänger, die gegeneinander oder gegen Hindernisse prallen konnten, wurden später Pferde als Reit- oder Zugtiere genutzt und bildeten somit potenzielle Gefahrenquellen. Die dampfgetriebene Eisenbahn war das erste Verkehrsmittel, das die Geschwindigkeit von Fußgängern und Pferden (sogenannte "biogene Geschwindigkeit") wesentlich überschreiten konnte und so beim Überqueren der Gleise ein oft schwer zu kalkulierendes Risiko bildete. Mit der Erfindung des Automobils weitete sich die Gefahr auf einen Großteil der Verkehrswege aus.

1900

Das Automobil eröffnete die Möglichkeit für motorisierten Individualverkehr, an dem nach und nach immer größere Teile der Bevölkerung partizipieren konnten. Bereits im Jahre 1938 waren im Deutschen Reich 1,2 Millionen PKW, 1,6 Millionen Kräder und 400.000 LKW zugelassen. Durch die massenhafte Verbreitung motorisierter Fahrzeuge, die sich im selben Verkehrsraum wie Fußgänger, Radfahrer, Pferde und Fuhrwerke bewegten, stieg die Unfallwahrscheinlichkeit stark an. Auch die hohen Geschwindigkeiten der motorbetriebenen Verkehrsmittel erhöhten die Unfallwahrscheinlichkeit und zudem die Gefahr schwerer Schäden. La Jamais Contente erreichte bereits 1899 über 100 km/h.

Deshalb wurde der Straßenverkehr mit der Zielsetzung, die Unfallgefahr zu senken, nach und nach normiert und somit reguliert. Die Vielzahl der ergriffenen Maßnahmen erwies sich auf lange Sicht als erfolgreich. Im Jahr 1907 war das Risiko, bei Unfällen im Straßenverkehr zu sterben, in Relation zum Kraftfahrzeugbestand 62-mal so hoch wie hundert Jahre später.[2]

So erließ 1909 der deutsche Kaiser das erste Kraftfahrgesetz für das deutsche Reich, Vorläufer von Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung. Im Deutschen Reich galt 1910 für Fahrzeuge bis 5,5 Tonnen innerorts ein Tempolimit von 15 km/h. Die Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1923 verfügte innerorts ein Tempolimit von 30 km/h.

Bereits im Jahr 1908 hatte der Leipziger Arzt Dr. Paul Streffer im Rahmen des 1. Internationalen Kongresses für Rettungswesen in Frankfurt am Main die ärztliche Begleitung von Krankentransporten und den Einsatz von Rettungsärzten zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes gefordert.

Ein Jahr später, 1910, begann in den Vereinigten Staaten von Amerika die Entwicklung der angewandten Verkehrspsychologie, indem ein Eignungstest für Straßenbahnfahrer etabliert wurde. Nach und nach wurden in den USA weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ergriffen. So wurde 1912 das erste elektrische Verkehrssignal mit roten und grünen Lampen installiert. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland gilt als erste reguläre Verkehrsampel der Welt. 1917 wurde das erste automatische Verkehrssignal in den USA patentiert und in Detroit der erste Turm zur Verkehrsregelung an einer Kreuzung aufgestellt.

1920

Die Idee, Straßen mit Fahrbahnmarkierungen zu versehen, ist erstmals 1921 in der englischen Kleinstadt Sutton Coldfield umgesetzt worden und diente zur Entschärfung eines Unfallschwerpunktes. Die ersten dreifarbigen Ampeln (rote, gelbe und grüne Signallampen) wurden 1920 in New York City und Detroit in Betrieb genommen. Frankreich und Deutschland übernahmen die Idee nur wenig später. 1922 wurden in Paris und Hamburg die ersten europäischen Verkehrsampeln installiert.

Berühmtheit erlangte der am 21. Oktober 1924 auf dem Potsdamer Platz in Berlin in Betrieb genommene Verkehrsturm mit manuell bedienten Lichtzeichen. Er war bereits 1926 verkehrstechnisch veraltet. Ab 1926 wurden an vielen Kreuzungen zentral aufgehängte vierseitige Ampeln mit automatisch geschaltetem Rot-Gelb-Grün-Signal installiert. Das Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger wurde an Kreuzungen mit weißen Fahrbahnmarkierungen unterstützt.

Ab dem 1. März 1923 war per Reichsverordnung innerorts eine Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Allerdings konnte die höhere Verwaltungsbehörde das Limit auf 40 km/h erhöhen.[3]

1924 wurde die Deutsche Verkehrswacht gegründet, ein Verein, der sich bis heute mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Wirtschaft bemüht, die Verkehrssicherheit zu fördern. Zu diesem Zweck betreibt er Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung.

Es zeigte sich jedoch bald, dass diese ersten Entwicklungen im Bereich der Verkehrssicherheit nicht ausreichend waren. Die Zahl der Verkehrstoten stieg noch immer stark an. Waren es in Preußen im Jahre 1910 noch 223, verzeichnete man 1927 bereits 2376 Unfallopfer.

1930

Im Jahr 1930 wurde die schulische Verkehrserziehung durch den preußischen Kultusminister institutionalisiert. Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung von Regelwissen und auf der Aufklärung über Unfallgefahren. Basis der Verkehrserziehung war das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, die durch das Prinzip der Abschreckung diszipliniert werden sollten.[4]

1931 verabschiedete der Völkerbund in Genf das "Abkommen über die Vereinheitlichung der Wegezeichen". Es wurde von achtzehn Staaten ratifiziert, nicht jedoch von Deutschland. Die damaligen Regelungen waren weit von heutigen Standards entfernt, so fehlten etwa Festsetzungen über Fahrbahnmarkierungen.

Die erste Fußgängerampel Europas wurde 1933 in Kopenhagen (Dänemark) errichtet, in Deutschland 1937 am Kleinen Stern in Berlin.

Bis etwa 1935 war die Teilung des Verkehrsraums zwischen Fußgängern einerseits und Fahrzeugen andererseits faktisch vollzogen. Die erste „Reichsstraßenverkehrsordnung" von 1934 räumte Kraftfahrzeugen erstmals eine Vorrangstellung ein und hob alle Geschwindigkeitsbeschränkungen auf. "An Kreuzungen und Einmündungen … haben Kraftfahrzeuge … die Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern." (§ 27, RGBl 1934 I, S. 463). Kraftfahrzeuge mit Motoren bis 200 cm³ durften von jedermann ab 16 Jahren führerscheinfrei gefahren werden. Bereits 1937 musste die Reichsstraßenverkehrsordnung angesichts der mangelnden Verkehrssicherheit revidiert werden. Nicht erst die Schädigung anderer, sondern schon die "Gefährdung des Verkehrs" war jetzt strafbar. Außerdem wurde festgelegt: „Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. … Fahrbahnen … sind auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung mit der nötigen Vorsicht und ohne Aufenthalt zu überschreiten.“ (§ 37 StVO, RGBl 1937 I, S. 1188.)[5] Kinderspiele auf der Fahrbahn wurden ausdrücklich verboten (§ 43). Die Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1937 blieb bis auf wenige Änderungen bis 1971 in Kraft.

Auch in der StVO von 1937 waren Fahrbahnmarkierungen nicht vorgesehen. Nur die Fahrbahnen der nichtöffentlichen (AVUS, der "Nur-Autostraße" Köln-Bonn) und der Autobahnen hatten eine durchgehende weiße Mittellinie und farblich abgesetzte Fahrbahnränder.

Nachdem zunehmend schwere Unfälle in den 1930er Jahren zu vermehrten Geschwindigkeitskontrollen führten, wurden in LKW Fahrtenschreiber bzw. Tachographen installiert, deren Funktion zunächst darin bestand, die behauptete Geschwindigkeitsüberschreitung widerlegen zu können. Am 15. Oktober 1936 kam mit der Reichstarifordnung die Entlastung des Fahrpersonals durch Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten hinzu.

1938 erließ der Reichsführer-SS Heinrich Himmler ein neues Verkehrsgesetz, das die Ausrüstung mit Pedalreflektoren für alle Fahrräder auf deutschen Straßen verpflichtend machte. Fahrradhersteller mussten Lizenzgebühren an eine SS-Firma entrichten.[6]

Die erste Ölkrise suchte Deutschland von 1939 bis 1945 heim und führte zu einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen. So wurden 1939 - um Benzin zu sparen - wieder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt, gültig auch auf den neuen Autobahnen. Private Autofahrten waren ab dem 20. September 1939 allerdings ohnehin nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Ab August 1943 war das Rad fahren auch auf den Autobahnen erlaubt.

Das allmähliche Verschwinden der tierischen Muskelkraft zugunsten des Verbrennungsmotors konzentrierte das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ zunehmend auf die Sicherheit von Kraftfahrzeugen (vgl. Verkehrssicherheit). Weitgehend unbeachtet blieb die Tatsache, dass eine große Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen keine Fahrzeuginsassen waren. Im Stadtverkehr stellten Fußgänger und Radfahrer 75 Prozent der Unfallopfer.

Schon vor dem Zweiten Weltkrieg gab es systematische Forschungen an Fahrzeugen in Unfallsituationen. Die Auto Union führte bereits um 1937 ein theoretisch fundiertes und empirisch geprägtes Programm von Crashtests durch.

1938 forderte Professor Kirschner, Chirurg in Heidelberg, analog zur Forderung Streffers aus dem Jahre 1908, der Arzt müsse zum (Notfall-)Patienten kommen und nicht umgekehrt. Aus Kostengründen blieb es bei der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-)Arzt.

1940

Die außerordentlich schnelle technische Entwicklung im Flugzeugbau vor und während des Zweiten Weltkriegs war Anlass zur Erforschung der Belastbarkeit des menschlichen Körpers bei extremer Beschleunigung (z. B. bei Katapultstarts und Landungen auf Flugzeugträgern, Rettungen durch den Schleudersitz und bei Unfällen) und zur Sicherung der Insassen mit Sicherheitsgurten. Der erste Crashtest-DummySierra Sam“ wurde 1949 in den USA für Tests an Schleudersitzen und deren Gurtsystemen entwickelt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in den USA umfangreiche militärische und wissenschaftliche Forschungen an Unfällen zuerst bei Flugzeugen, dann auch bei Kraftfahrzeugen, nachdem man festgestellt hatte, dass im Koreakrieg mehr Soldaten bei Autounfällen als durch feindliche Truppen ums Leben gekommen waren.

In Genf fand 1949 die Konferenz der Vereinten Nationen über Straßen- und Automobilverkehr statt. Sie endete mit der Unterzeichnung eines Abkommens über den Straßenverkehr und eines Protokolls über Straßenverkehrszeichen.

Der Fußgängerüberweg oder Zebrastreifen tauchte international erstmals am 19. September 1949 in dem Genfer Protokoll über Straßenverkehrszeichen auf. Die Idee kam 1947 aus England. In Deutschland wurden die ersten Zebrastreifen 1952 markiert. Erst 1964 erhielten Fußgänger Vorrang an Zebrastreifen. In der Folge wurden die ersten Zebrastreifen wieder beseitigt, um den Verkehrsfluss der Autos aufrechtzuerhalten.[7]

1950

Jahr Zahl der PKW Unfalltote[8]
1938 1.200.000 8000
1946 < 200.000 ?
1955 1.750.000 14.500
1966 20.800.000 21.000

Anfang der 1950er Jahre begann auch in der Bundesrepublik Deutschland die Massenmotorisierung.

1951 wurde die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen durch den "TÜV" eingeführt. Seit dem 1. Dezember 1951 ist in Deutschland die regelmäßige Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge Pflicht. Am 1. Januar 1961 wurde die bis heute verwendete Plakette auf dem Kennzeichen eingeführt.

Steigende Unfallzahlen führten zur Einrichtung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die auffällig gewordene Kraftfahrer auf ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr prüfen soll.

1953 wurden Straßenmarkierungen verbindlich.

In der noch jungen Bundesrepublik gab es vom 23. Januar 1953 bis zum 31. August 1957 keine Geschwindigkeitsbeschränkungen für Personenwagen und Motorräder. Erst am 1. September 1957 wurde innerorts wieder ein Limit von 50 km/h eingeführt, begleitet von einer hochemotionalen Debatte um Tempolimits, die im Grunde bis heute anhält.[9]

Nach 1950 begann an der Cornell University in den USA ein Team von Wissenschaftlern in enger Zusammenarbeit mit Unfallstationen, Automobilclubs und Polizeistellen mit der empirischen Auswertung von Autounfällen und setzte 1955 mit dem Fragebogen zum „Automotive Crash Injury Research“ (ACIR) Standards der Unfallforschung.

Nachdem er umfangreiche Forschungen zu Sicherheitsgurten in Flugzeugen vorgelegt hatte, verbunden mit einem Patent für einen 3-Punkt-Sicherheitsgurt[10] für Flugzeuginsassen, veröffentlichte der amerikanische Ingenieur Hugh De Haven 1952 einen Bericht über das Problem der „second collision” in Kraftfahrzeugen, verbunden mit dem Konzept des „packaging of car occupants” durch Sicherheitsgurte. Er stellt die Sicherheit von Autoinsassen auf dasselbe Niveau wie den Transport von losen Eiern in Stahlbehältern („The level of safety which we accept for ourselves, our wives and our children is, therefore, on a par with shipping fragile valuable objects loose inside a container").

Die Versicherungsgesellschaft Liberty Mutual Insurance Company gründete 1954 das „Research Center for Safety“.[11] In Zusammenarbeit mit der Cornell University werden 1959 und 1961 das Survival Car I und II, entwickelt. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung des Innenraums, um die Folgen des „second accident“ zu minimieren, bei dem die Insassen mit dem Fahrzeuginneren kollidieren.

1957 berichtete das Magazin "Auto, Motor und Sport“ aus den USA: "bei einer … Testserie im Laboratorium von ‚Consumers Reports’ … mussten von 190 Sicherheitsgürteln, die von 39 unterschiedlichen Firmen stammten, etwas über zwei Drittel als ‚unzureichend’ bezeichnet werden."

In Schweden entwickelte Nils Bohlin, aus der Flugzeugsicherheitsforschung kommend, 1958 den Dreipunkt-Sicherheitsgurt für Kraftfahrzeuge[12], der umgehend serienmäßig in alle schwedischen Neufahrzeuge eingebaut wurde. Volvo begann gleichzeitig ein umfangreiches Forschungsprojekt zur Unfallauswertung, um den Sicherheitsgewinn durch Gurte empirisch nachzuweisen. Die Auswertung von 28.000 Unfällen wurde 1967 publiziert und bewies eindrucksvoll den Nutzen von Sicherheitsgurten.

Unabhängig von den Forschungen in den USA arbeitete von 1939-46 und wieder ab 1948 bei Daimler-Benz in Deutschland der Ingenieur Béla Barényi an der Verbesserung des Schutzes der Insassen bei Unfällen. Er entwickelte das 1952 patentierte Konzept der „gestaltfesten Fahrgastzelle, umgeben von Knautschzonen vorn und hinten“[13]. Außerdem forderte er die Sicherheitslenksäule, die nicht wie ein Spieß in den Innenraum dringt und den Fahrer tödlich verletzt. Barényi konzipierte das Sicherheitslenkrad mit Pralltopf, das beim Aufprall einer Person nachgibt. Ein Seitenaufprallschutz und zusätzliche Polsterungen des Innenraums an kritischen Stellen rundeten seine Arbeiten ab. Ab 1955 wurden bei Daimler-Benz die Ergebnisse der Cornell-Forschungen in den USA ausgewertet.

Die Berechnung des Crashverhaltens von Fahrzeugen mittels der Finite-Elemente-Methode (FEM) begann in den 1950er Jahren. Die Methode basierte auf den Arbeiten bei Daimler-Benz in Stuttgart, die das selbst entwickelte FEM-Programm ESEM (Elektrostatik-Element-Methode) einsetzte, lange bevor die computerunterstützte Konstruktion (computer-aided design, CAD) Anfang der 1980er Jahre ihren Einzug hielt. Die Ergebnisse wurden erstmals in der Baureihe Mercedes-Benz W 111 (Typ 220S) von 1959 umgesetzt und in Crashtests erprobt.

In England forderte 1961 ein neu gegründeter Internationaler Verein für Sicherheitsgurte die Regierungen verschiedener Länder auf, Sicherheitsgurte für Personenwagen obligatorisch zu machen und wies darauf hin, dass in Schweden bereits 77 % aller neuen PKW mit Sicherheitsgurten ausgestattet waren. Seit 1959 bauten Volvo und Saab serienmäßig Dreipunktgurte in ihre schwedischen Neufahrzeuge ein.

Bereits um das Jahr 1960 waren damit die wesentlichen Grundlagen und Konzepte des Insassenschutzes in Personenkraftwagen bekannt. Der Rover P6 Modell 2000 von 1963 galt als das erste serienmäßige Sicherheitsauto.

Das „Verkehrssicherungsgesetz“ (Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs) vom 19. Dezember 1952 schrieb den Tachograph in Deutschland u. a. für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen vor. Neue LKW und Busse mussten seit 23. März 1953, alle anderen LKW und Busse seit dem 23. Dezember 1953, nach StVZO § 57a mit dem Tachograph ausgerüstet sein.

Auch in den 1950er Jahren war das Ziel der Verkehrserziehung die Anpassung der Kinder an den Straßenverkehr: „Das Kind sollte zu einem Menschen erzogen werden, „… der von sich aus die Ordnung liebt und sucht … und sich deshalb auch in ein Ordnungsgefüge, wie es die Straßenverkehrsgesetzgebung darstellt, willig eingliedert.“[14]

Auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen 1956 wurden Notrufanlagen vorgestellt, mit denen die Bevölkerung die Polizei jederzeit kostenfrei alarmieren konnte. Die hellgrüne Polizei-Rufsäule, der „Eiserne Schutzmann“, gehörte schnell zum gewohnten Straßenbild in den Städten.

In 1950er Jahren begannen vereinzelte Notärzte, den Krankentransportdienst zu unterstützen. Dies blieb jedoch auf „Freizeitaktivitäten" beschränkt und behielt bis Ende der 1960er Jahre den Charakter von lokalen Aktivitäten. Die sogenannte „Rückspiegelrettung" blieb die Regel: Der Fahrer war mit dem Patienten allein im Auto. Eine für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, um das Krankenhaus schneller zu erreichen.

Das Verkehrszentralregister in Flensburg begann 1958 mit der Erfassung aller Strafurteile in Verkehrssachen und vorläufigen Entziehungen der Fahrerlaubnis. 1961 folgten „Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtätern", das präventive „Punktesystem" erst 1974.

Das erste Verkehrsradargerät zur Geschwindigkeitsüberwachung vom Typ VRG 2 stellte die Telefunken GmbH im September 1956 auf der Internationalen Polizeiausstellung in Essen vor. Erste Tests unter Federführung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen folgten im Januar 1957. 1958 ging die Weltneuheit „Made in Germany" bei Telefunken in Serie und am 15. Februar 1959 wurde im Raum Düsseldorf die erste mobile „Radarfalle" eingesetzt.

1960

Anfang der sechziger Jahre beauftragte die britische Regierung eine Kommission unter Vorsitz von Colin Buchanan, eine Bilanz der bisherigen Stadtverkehrsplanung aufzustellen und Vorschläge für neue Planungskonzepte zu entwickeln. Der Buchanan-Report "Traffic in towns" von 1963 benannte wegweisende Konzepte: "Sicher zu sein, sich jederzeit sicher zu fühlen, keine Angst zu haben, daß dem Ehegatten oder den Kindern ein Verkehrsunfall zustößt, sind sicher Grundvoraussetzungen eines zivilisierten Lebens. Gegenüber diesem Maßstab … lassen die vom Kraftverkehr geprägten Lebensbedingungen in unseren Städten viel zu wünschen übrig." Buchanan unterschied als einer der ersten zwischen dem notwendigen Autoverkehr (Wirtschafts- und Geschäftsverkehr) und dem beliebigem Autoverkehr. Da ein Großteil der Verkehrsprobleme seiner Meinung nach aus der extremen Zunahme des beliebigen Verkehrs resultiert, solle dieser konsequent begrenzt werden. Weiterhin machte er den Vorschlag einer umfeldabhängigen Kapazitäts- und Geschwindigkeitsbegrenzung. Für schützenswerte Bereiche ("Environment-Zonen") schlug er drastische Restriktionen vor. Die Qualität des Straßenraumes für Fußgänger und Aufenthalt solle hier absoluten Vorrang haben.[15] Zu ähnlichen Ergebnissen kam 1965 eine Sachverständigenkommission des deutschen Bundestages. Wesentlich wirksamer war aber das von Hans Bernhard Reichow 1959 entwickelte Konzept: „Die autogerechte Stadt – Ein Weg aus dem Verkehrs-Chaos“.

Ebenfalls um 1960 begann man, neue Konzepte im Straßenbau umzusetzen. Autobahnen erhielten Leitplanken auf dem Mittelstreifen. Das Rettungswesen wurde verbessert. Die gesamte Infrastruktur des Straßenverkehrs wurde unter Sicherheitsgesichtspunkten optimiert.

1961 erfand der Verkehrspsychologe Karl Peglau in der DDR die rot-grüne Fußgängerampel samt Ampelmännchen.

Hinten angeschlagene „Selbstmördertüren“ waren seit dem 1. Juli 1963 an Neufahrzeugen nicht mehr zulässig.

1964 erhielten in der Bundesrepublik Fußgänger Vorrang an den seit 1952 massenhaft verbreiteten Zebrastreifen. Umgehend begann vielerorts der Rückbau der Zebrastreifen, um den ungehemmten Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge zu sichern. Zebrastreifen wurden beim Straßenausbau zunehmend durch Ampelanlagen ersetzt. 1967 gab es in West-Berlin mehr als 700 Zebrastreifen, 1990 noch 79 (plus 85 in Ost-Berlin), 2006 waren es wieder 240 in ganz Berlin.[16]

Das Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1963 stellte mit der Zweckbindung der Mineralölsteuer die Finanzmittel zu Verfügung.

Zum Thema einer breiten öffentlichen und politischen Debatte wurde das Thema Fahrzeugsicherheit erst 1965 mit Ralph Naders Bestseller „Unsafe at any speed“.

Im bundesdeutschen Fernsehen thematisierte „Der 7. Sinn“ ab 1966 Aspekte der Verkehrssicherheit. Seit Januar 1966 ist der Verbandkasten in Kraftfahrzeugen (nicht bei Motorrädern) Pflicht.

Die USA verabschiedeten 1966 das "National Traffic and Motor Vehicle Safety Law", das die Regierung ermächtigt, Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge zu entwickeln und festzulegen, auch gegen den Widerstand der Automobilindustrie.

Seit 1967 arbeitete man in den USA und Europa an der Entwicklung serienreifer Airbag-Systeme. Der 1969 verabschiedete Plan, in den USA automatische Insassen-Schutzsysteme bis zum 1. Januar 1973 für Neuwagen vorzuschreiben, wurde wegen der technischen Probleme des Airbags auf den 1. Januar 1976 verschoben.

Die US-amerikanische Verkehrsbehörde (DOT) startete 1968 ein Programm zur Entwicklung von Experimental-Sicherheitsfahrzeugen (ESV) und initiierte die internationale „Technical Conference on the Enhanced Safety of Vehicles“ (ESV). Die Konferenz findet heute alle zwei Jahre statt, die 21. Konferenz 2009 wurde beispielsweise in Stuttgart abgehalten.

1968 wurde in Deutschland die Typprüfung von Sicherheitsgurten vorgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lagen Ergebnisse empirischer Unfallforschung aus USA, Schweden und England vor, aber nicht aus Deutschland. Auto Motor und Sport berichtete: „Daß Anschnallgurte eine erfolgreiche Vorsichtsmaßnahme sind, ist sowohl durch Statistiken als auch durch Versuche erwiesen.“

Fritz B. Busch dagegen führte aus: „Das sicherste an den Sicherheitsgurten scheint mir zweifellos das Geschäft, das im Augenblick damit gemacht wird!“ und „Ich bin dagegen, daß man dem Autofahrer noch mehr Angst macht. Er fürchtet sich schon zur Genüge.“ Er warnte zudem vor der „Anschnall-Psychose“.

Seit 1. Mai 1968 müssen PKW und LKW ein Warndreieck mitführen.

Am 3. Mai 1969 starb der achtjährige Björn Steiger, nachdem er auf dem Weg nach Hause angefahren und lebensgefährlich verletzt worden war. Seine Eltern gründen daraufhin die Björn-Steiger-Stiftung. Die Situation 1969:

  • Nur in einzelnen Großstädten gab es die Notrufnummern 110/ 112.
  • An Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gab es keine Notrufmöglichkeiten.
  • Die Telefone an den deutschen Autobahnen waren nicht für den Notruf installiert.
  • Es gab keinen flächendeckenden Notfalltransport rund um die Uhr. Er wurde weitgehend von engagierten, ehrenamtlichen, aber schlecht ausgebildeten Helfern durchgeführt.
  • Die „Rückspiegelrettung" war die Regel. Der Fahrer beobachtete im Rückspiegel den Zustand des Patienten, denn er war meist allein im Fahrzeug.
  • Es gab keine Rettungsleitstellen.
  • Es gab keine Rettungswagen.
  • Notärzte waren nur an wenigen Standorten stundenweise im Einsatz.
  • Es gab nicht einmal eine Planung eines Notrufmeldesystems.
  • Es gab keine staatlichen Zuständigkeiten.
  • Es gab keine Gesetze oder Verordnungen für die Notfallhilfe.
  • Aber es gab jedes Jahr 20.000 Verkehrstote.

Im Juni 1969 wurde der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) gegründet und startete die Langzeitkampagne „Klimawechsel im Verkehr“ für eigenverantwortliches, partnerschaftliches Verhalten. Der Mensch sollte damit in den Mittelpunkt des Verekhrsgeschehens gerückt werden. Der bekannteste Slogan des DVR lautete: „Hallo Partner – danke schön“.

In den 1960er und 1970er Jahren wiesen die Unfallstatistiken in Deutschland die höchsten Kinderunfallzahlen in ganz Europa aus. Die verkehrspädagogische Forschung begann zu erkennen, dass Kinder je nach Alter nur begrenzt in der Lage sind, sich autogerecht und damit „verkehrssicher“ zu verhalten.

Am 1. April 1969 wurde mit der VO (EWG) 543/69 zum ersten Mal in der EWG eine gemeinsame Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten erlassen.

1970

Von 1953 bis 1982 starben insgesamt 442.669 Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland – ein großer Teil davon Fußgänger und Radfahrer. Der Höhepunkt war im Jahr 1970 erreicht: 21.332 Verkehrstote wurden gezählt, mehr als 9000 davon innerorts. Der Kraftfahrzeugbestand hatte auf 20,8 Millionen zugenommen.[17])

1970 wurde als europäisches Pendant zum US-amerikanischen ESV das "European Enhanced Vehicle-safety Committee" (EEVC) gegründet, um alle nationalen Europäischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten abzustimmen, und den besten Nutzen aus den vorhandenen Ressourcen bei der Teilnahme an dem ESV-Programm zu ziehen.

Von 1970 bis 1973 wurden weltweit eine große Zahl von „Experimental Safety Vehicles“ (ESV) vorgestellt und auf internationalen Kongressen diskutiert. Alle ESV waren zu groß, zu schwer und zu teuer für die Serienproduktion, lieferten aber wichtige neue Konzepte und Elemente.

In der Praxis wurde der Unterschied zwischen Schlummerrolle und Sicherheitskopfstütze erkannt. Bei Auffahrunfällen (40 % der Unfälle auf Autobahnen) soll die Kopfstütze den Genickbruch verhindern. Ein ADAC-Test von Kopfstützen aus Serienautos und dem Zubehörhandel stieß 1970 auf ein unerwartetes Problem: "Bei Vorversuchen … brachen die meisten serienmäßigen Autositze zusammen. Weder die Bodenverankerung, noch die Lehnenverriegelung hielten einer Aufprallgeschwindigkeit von 28 km/h stand." Man musste den stabilsten Sitz verwenden und die Aufprallgeschwindigkeit um ein Drittel reduzieren. Trotzdem versagten die meisten Kopfstützen.[18] In den USA sind Kopfstützen auf den Vordersitzen seit 1969 vorgeschrieben.

Der ADAC unternahm ab 1967 erste Versuche mit gecharterten Hubschraubern und stellte am 1. November 1970 in München „Christoph 1“, den ersten deutschen Rettungshubschrauber, in Dienst. 2008 gab es in Deutschland etwa 100 Rettungshubschrauber.

Ab dem 1. Oktober 1972 galt außerorts generell Tempo 100, außer auf Autobahnen und Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen. Nach der Bundestagswahl 1972, bei der die SPD erstmals stärkste Fraktion wurde, verkündete die Bundesregierung eine Kehrtwende in der Verkehrspolitik. Der Städtebauminister Hans-Jochen Vogel erklärte: „Das Auto mordet die Großstadt. Mit jeder Milliarde, die wir in den Straßenbau investieren, bringen wir die Stadt ihrem Tod näher“. Im Juni 1973 stellte Bundesverkehrsminister Lauritzen ein Kursbuch vor mit dem Titel „Der Mensch hat Vorfahrt“. Das Programm wandte sich vor allem gegen die weitere Verbreitung des Autos in Ballungsgebieten.

Im Juli 1973 wurde die 0,8-Promille-Grenze eingeführt. Zum 23. September 1973 beschloss man das Konzept „Notruf 73" und setzte es bis 1980 in Bund und Ländern um.

Der zunehmende Druck aus Hilfsorganisationen, Kliniken und der Björn-Steiger-Stiftung führte zu den ersten Innovationen im Rettungswesen (siehe Geschichte des Rettungswagens und Notarztwagen):

  • Einführung von Fahrzeugfunk,
  • Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung,
  • Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle,
  • die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit.

Die erste Ölkrise von November 1973 bis März 1974 drückte auf Tempo und Fahrleistung. Ab dem 24. November 1973 galt für vier Monate Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 80 außerorts. An vier Sonntagen vom 26. November bis 16. Dezember 1973 galten Fahrverbote, abwechselnd für gerade und ungerade Kennzeichen. Es folgte eine erregte öffentliche Debatte, um ein dauerhaftes Tempolimit auf Autobahnen zu verhindern. Das vom damaligen Bundesverkehrsminister Lauritz Lauritzen vorgesehene Tempolimit von 130 km/h ließ sich trotz eines Kabinettsbeschlusses nicht durchsetzen. Mit einer Stimme Mehrheit lehnte der Bundesrat den Vorschlag ab. Stattdessen trat im März 1974 durch Verordnung eine "versuchsweise" Einführung einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h in Kraft. Es sollte zudem ein Großversuch mit einem Tempolimit von 130 km/h durchgeführt werden.

Mit Ölkrise und Sonntagsfahrverboten begann die Renaissance des Fahrrads als Verkehrsmittel. Mit der Energiemenge von einem Liter Benzin in Nahrungsmitteln kam ein Radfahrer 500 km weit. 1974 wurden in der Bundesrepublik erstmals mehr Fahrräder als Autos verkauft.

Im November 1973 hatte Bundesverkehrsminister Lauritzen ein umfassendes Sicherheitsprogramm angekündigt. Die wichtigsten Punkte:

  • Dreipunktgurte auf den Vordersitzen aller neuen PKW, verbunden mit dem Appell, ältere Autos nachzurüsten;
  • einheitliche Gurtschlösser;
  • Anschnallpflicht, wenn Gurte vorhanden sind;
  • Erschwerte Führerscheinprüfung.
  • Punktesystem im Verkehrsstrafenregister;
  • einheitlicher Notruf 110;
  • Neuordnung des Unfallrettungswesens;
  • Ausbau älterer Autobahnen mit Stand-, Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren.

In den 1970ern entwickelte sich aus (Anti-)Schleuderkursen zunehmend das Fahrsicherheitstraining.[19] In Österreich und der Schweiz ist die Bezeichnung "Schleuderkurs" bis heute üblich.

In den USA wurde 1975 das druckluftgetriebene Airbag-System ACRS ausgeliefert, musste wegen technischer Unzulänglichkeit aber zurückgezogen werden.

Crashtests sind in Deutschland ab etwa 1976 nicht nur von den Herstellern, sondern auch von unabhängigen Prüfinstitutionen wie Fachzeitschriften und Automobilclubs durchgeführt worden. Damit wurden die Ergebnisse der Versuche erstmals öffentlich zugänglich. Die Zeitschrift auto motor und sport veröffentlichte im Februar 1976 die Ergebnisse eines in Eigenregie durchgeführten vergleichenden Crashtests mit den sieben meistverkauften Kleinwagen in Europa, deren Konstruktion teilweise bis in die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zurückreichte. Die ältesten Konstruktionen (VW Käfer 1200 und Citroen 2 CV) boten den schlechtesten Insassenschutz. Wesentlich besser waren zum Testzeitpunkt moderne Konstruktionen (Fiat 127 und VW Polo). Bei zwei Autos versagten die Gurtsysteme.

Ab 1. Januar 1970 war für neu zugelassene mehrspurige Kraftfahrzeuge eine Warnblinkanlage Pflicht. Ältere Wagen mussten bis 1973 entsprechend nachgerüstet werden.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer, seit Mitte 1978 auch für Moped- und Mokickfahrer. Sie kann seit dem 1. August 1980 durch die Verhängung von Bußgeld durchgesetzt werden. Mofafahrer müssen seit dem 1. Oktober 1985 einen Helm tragen.[20]

Die Ausrüstung von PKW mit Dreipunktgurten auf den Vordersitzen dauerte in der Bundesrepublik Deutschland bis 1978. Ebenfalls 1978 ging bei Daimler-Benz das Antiblockiersystem ABS in Serie.

1979 startete die US-Verkehrsbehörde "National Highway Traffic Safety Administration" (NHTSA) das "New Car Assessment Programme" (NCAP). Das Programm schrieb einen Crashtest mit Dummies bei einem Frontalaufprall mit zunächst 35 mph (56 km/h) auf eine Betonwand vor.

Am 18. April 1979 gründete der Verkehrsberater Jan Tebbe in Bremen den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

1980

Seit der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen ab 1. Januar 1974 werden die meisten Autos auch mit Kopfstützen ausgestattet. Die Nachrüstung von Sicherheitsgurten bei älteren Autos mit Erstzulassung nach dem 1. April 1970 wurde am 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist (TÜV-Termin) vorgeschrieben.

Die Kopfstützen wiesen aber auch 1982 noch technische Probleme auf: "die Vorderlehnen sind häufig zu weich und knicken bei einem Heckaufprall nach hinten durch." Der gesamtwirtschaftliche Nutzen schien nicht erwiesen, deshalb blieb eine verbindliche gesetzliche Vorschrift aus.[21] Auch 1988 waren viele Kopfstützen noch mangelhaft, auch dank einer antiquierten, aber seit 1973 unverändert gültigen ECE Regelung.[22]

Der Fahrer-Airbag wurde ab 1980 von Daimler-Benz angeboten, der Beifahrerairbag folgte 1985. In den USA wurde die Installation eines Airbags als allein wirkendes passives Rückhaltesystem in Neufahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Eine entsprechende Vorschrift wurde in Europa nicht erlassen, weil hier anders als in den USA bereits 1980 die Anschnallpflicht eingeführt worden ist. Der Airbag gilt daher lediglich als zusätzliches, unterstützendes System (SRS). In den USA folgte die Anschnallpflicht der USA erst wesentlich später, gilt aber heute in allen Bundesstaaten, ausgenommen New Hampshire. Trotzdem muss der Airbag in den USA Schutz garantieren, wenn die Insassen nicht angeschnallt sind. Der amerikanische Full-Size Airbag hat etwa das doppelte Volumen und die doppelten Kosten des Euro-Size-Airbag.[23]

1980 trat in Deutschland eine neu gefasste StVO in Kraft. Wichtigste Neuerung ist § 3 Absatz 2a: "Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Mit §42 Abs. 4a StVO wurden 1980 auch die Verkehrsberuhigten Bereiche eingeführt. Erstmals galt wieder: „Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.“

Die Erprobung von Tempo-30-Zonen erfolgte ab 1983 im Modellversuch. Seit 2001 enthält § 45 StVO Regelungen zu Tempo-30-Zonen, Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h, verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerbereichen und Regelungen zum Bewohnerparken.

Auch 1990 hieß es jedoch: „Insgesamt ereignen sich jeweils 70-80 Prozent aller schweren und tödliche Innerortsunfälle an Hauptverkehrsstraßen, wobei überhöhte Geschwindigkeiten hier 80 Prozent aller Unfallursachen ausmachen.“

Am 16. Januar 1985 begann auf ausgewählten Autobahnstrecken in der Bundesrepublik Deutschland ein Großversuch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 100.[24] Er war bis zum 31. Oktober befristet. Es sollte getestet werden, wie sich der Schadstoffausstoß verändert. Nach Ablauf der Versuchsphase entschied sich das Bundeskabinett am 19. November, keine Einschränkungen zur Geschwindigkeit auf Autobahnen vorzunehmen.[25]

Am 23. Februar 1985 wurde in Berlin der FUSS e.V. als »Fußgängerschutzverein« mit dem Anliegen gegründet, die Stimme der Fußgänger in die öffentliche Diskussion einzubringen.

Seit 1985 ist die Mofa-Prüfbescheinigung vorgeschrieben; vorher war keinerlei Ausbildung erforderlich. Für Motorräder wurde 1986 der Stufenführerschein eingeführt. Am 1. November 1986 erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland die Einführung des Führerscheins auf Probe für Fahranfänger.

Allein in Nordrhein-Westfalen wurden von 1980–1990 zwei Milliarden DM in über 10.000 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung und Verkehrsberuhigung investiert. Seit 1987 führt der ADAC eigene Crashtests durch und veröffentlicht die Ergebnisse auf seiner Webseite.

Zwischen 1980 und 1990 wurden an Fahrrädern immer mehr Reflektoren vorgeschrieben, nachdem bis 1980 lediglich Reflektoren an den Pedalen und ein kleiner roter Reflektor (Katzenauge) hinten vorgeschrieben waren. 1992 waren bereits insgesamt elf Reflektoren verpflichtend vorgeschrieben, vorn, hinten und an den Seiten. Auch wurden unzureichende Bremswerte bei Nässe als Sicherheitsproblem an Fahrrädern erkannt und entsprechende Mindestwerte normiert. Die deutsche Sicherheitsnorm für Fahrräder DIN 79100-2 erschien 1978, wurde stetig dem technischen Fortschritt angepasst und schließlich durch europäische Normen ersetzt.

1990

Nach 1985 wurden Autositz, Sicherheitsgurt, Gurtstraffer und Airbag zu einem integrierten fahrzeugspezifischen Rückhaltesystem weiterentwickelt. Neben Fahrer- und Beifahrerairbag entstanden Seiten-, Kopf-, Thorax-, Knie-, Fuß- und Fondairbags. Moderne Fahrzeuge sind mit bis zu zehn Airbags ausgestattet.

Nach dem ABS wurden eine Vielzahl weiterer Fahrerassistenzsysteme als Systeme zur Fahrerunterstützung, Unfallvermeidung oder zur Minderung von Unfallfolgen hergestellt. Dazu gehörten Reifendruckkontrolle, Fahrdynamiksysteme (ESP), Bremsassistenten, Abstandsregelung, Kurvenlicht, Spurassistenten, Nachtsichtgeräte, Navigationssysteme oder Einparkhilfen. Die verschiedenen Systeme bauten teilweise aufeinander auf und wurden zunehmend elektronisch vernetzt. Damit wurde das Fahrzeug zu einem integrierten Sicherheitssystem.

Bis Anfang der 1990er entwickelte das EEVC Crashtests mit Dummies für den Insassenschutz beim Front- und Seitenaufprall und ein Prüfpaket für den Fußgängerschutz an der Fahrzeugfront. Gesetzlich vorgeschrieben war in Europa bis dahin lediglich ein Crashtest mit frontalem Aufprall auf eine Betonwand, der einzig und allein prüfen sollte, ob die Lenksäule in den Innenraum eindringt. Der Test wurde mit Hilfe eines leeren Wagens ohne Dummieinsassen durchgeführt.

1992 hatten fast alle Autos Kopfstützen an den Vordersitzen, die Hälfte war allerdings zu niedrig eingestellt. Als Maßstab galt noch immer die Augenhöhe. Viele Kopfstützen ließen sich deshalb gar nicht hoch genug einstellen.[26]

1992 wurde in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW" (AGFS)[27] gegründet.

Die Bestrebungen, die vom EEVC entwickelten Crashtests in europäische Gesetzgebung umzusetzen, wurden von der Automobilindustrie vehement abgelehnt. Im Juni 1994 schlug das Transport Research Laboratory (TRL) dem Verkehrsministerium vor, auf Basis der EEVC Tests ein NCAP Programm in Großbritannien zu starten, das später auf Europa ausgedehnt werden sollte. Von vornherein war vorgesehen, die Testergebnisse zur Information der Verbraucher öffentlich zu machen. Die versammelte Autoindustrie lehnte das Vorhaben strikt ab ("manufacturers’ response was very negative"). 1995 wurde das NCAP Programm in Großbritannien beschlossen. Es begannen Gespräche mit der EU, um weitere Partner zu finden. 1996 wurden die ersten Tests durchgeführt und auf der "International Technical Conference on the Enhanced Safety of Vehicles" (ESV) in Melbourne präsentiert. Europäische Verbraucherorganisationen unterstützten das Projekt.

Im November 1996 wurde mit internationaler Beteiligung "Euro NCAP" gegründet. Im Februar 1997 konnten die ersten bewerteten Ergebnisse veröffentlicht werden. Die Autoindustrie reagierte mit scharfer Ablehnung. Die Kriterien seien so streng, dass kein Auto beim Insassenschutz auch nur vier Sterne erreichen könne. Fünf Monate später bekam der Volvo S40 als erstes Auto eine 4-Sterne-Wertung.

Im Gegensatz zu großen Fortschritten im Insassenschutz blieb der Fußgängerschutz unbefriedigend.[28] Deshalb wurde 1995 die Arbeitsgruppe Fußverkehr[29] als gemeinsame Arbeitsgruppe des FUSS e. V., dem Fachverband für Fußverkehr in Deutschland, und der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL) gegründet.

1996 veröffentlichte der ADAC den ersten PKW-PKW-Crashtest. 1997 folgten Versuche zum Partnerschutz.

Crashtests mit zwei Fahrzeugen sehr unterschiedlicher Größe oder Bauart rückten den „Partnerschutz“ in den Focus der Aufmerksamkeit. Das Unfallgeschehen in der Realität und die Ergebnisse aus PKW-PKW-Tests zeigten, dass die alleinige Erfüllung des Selbstschutzes nicht ausreichend ist. Etwa 20 % der getöteten PKW-Insassen kommen bei PKW-PKW-Kollisionen ums Leben. Allerdings sind etwa 50 % dieser Unfälle Front-Seiten-Kollisionen.[30]

1995 wurde von der schwedischen Straßenverwaltung das Konzept „Vision Zero" entwickelt. 1997 erklärte das schwedische Parlament „Vision Zero" zur Richtlinie der Verkehrssicherheit. Die Grundphilosophie lautet: Die Sicherheit aller Elemente des Verkehrssystems wird soweit gesteigert, bis das gesamte System fehlertolerant ist und niemand mehr getötet oder schwer verletzt wird. Das Verkehrssystem muss auf den Menschen abgestimmt werden, nicht umgekehrt.

Seit dem 1. Juni 1998 sind in Deutschland Kopfstützen auf den äußeren Vordersitzen bei neuen Fahrzeugtypen, seit dem 1. Oktober 1999 für alle neuen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t vorgeschrieben.

Die Einführung der 0,5-Promille-Grenze (ohne Fahrverbot) am 1. Mai 1998 führte zu einem starken Rückgang der alkoholbedingten Unfälle und der Zahl der dabei Getöteten.

1999 waren sichere Kopfstützen immer noch nicht selbstverständlich. Etwa 70 % der Autoinsassen stellten ihre Kopfstütze zu niedrig ein. Allerdings galt 1999 die Oberkante des Kopfes als Maßstab und nicht mehr die Augenhöhe, wie es noch 1992 der Fall war. Der Heckaufprall war mittlerweile als häufigster Kollisionstyp bei Unfällen zwischen PKW erkannt worden (54 % der Unfälle).[31]

2000

Seit dem 1. April 2001 drohen schon ab 0,5 Promille Alkoholpegel Fahrverbote. Die 0,8-Promille-Grenze entfiel damit. Seit dem 1. Januar 2002 gibt es strenge Einsatzkriterien für Zebrastreifen[32], die deutlich machen, dass ggf. die Straße an den Fußgänger angepasst werden muss und nicht umgekehrt.

2004 stellte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) den Masterplan „Vision Zero - Null Verkehrstote" vor.[33]

Noch 2005 kam die Stiftung Warentest bei einer Überprüfung von Kinderfahrrädern[34] zu dem Ergebnis: "Lieblos gebaut, schlampig verarbeitet, schnell kaputt." Ihr Fazit lautete: "Gute Kinderfahrräder gibt es nicht. Zumindest nicht in diesem Test."

Am 1. Oktober 2005 trat erstmals eine europäische Richtlinie über die Gestaltung der Frontpartie von Fahrzeugen zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern (2003/102/EG) in Kraft. Die Richtlinie legt für die EU-Typprüfung von neuen Fahrzeugtypen bis 2,5 t Grenzwerte fest, die bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Fußgänger nicht überschritten werden dürfen.[35]

Am Beispiel des Fußgängerschutzes verdeutlichte die Automobilindustrie ihre Forderung nach einem integrierten Sicherheitsansatz aus aktiver und passiver Sicherheit. Nur mit der Kombination aus aktiven Elementen wie dem Bremsassistenten und passiven Elementen wie der „fußgängerfreundlichen“ Fahrzeugfront könne eine wirksame Optimierung des Fußgängerschutzes erreicht werden.[36]

2007 zeigte ein ADAC-Crashtest[37] mit zwei Autos, deren Baujahre 20 Jahre auseinander liegen, den Fortschritt der letzten 20 Jahre: „Obwohl die Mittelklasse-Limousine Sierra deutlich größer ist, fällt das Verletzungsrisiko drastisch höher aus als beim modernen Kleinwagen Fiesta.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärte am 16. Oktober 2007 „Vision Zero“ zum neuen Leitbild der Verkehrssicherheitsarbeit im DVR.[38]

Die Sicherheit für Fahrzeuginsassen endet auch bei den modernsten Serienfahrzeugen spätestens beim Aufprall mit 80 km/h gegen ein festes Hindernis.[39] [40] Das 1971 für das Experimental Safety Vehicle formulierte Ziel "Das ESV "muß bei eine Geschwindigkeit von ca. 80 km/h gegen eine Betonbarriere knallen können, ohne daß die Insassen ernsthaften Schaden erleiden." hatte sich bereits 1974 als praktisch nicht erreichbar erwiesen. Die Sicherheit für Fußgänger endet bei Tempo 30. Doch war auch im Jahre 2008 Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten in Deutschland nicht selbstverständlich.[41]

Im Jahr 2006 wurden 5091 Personen im Straßenverkehr getötet, 1384 davon innerorts, 645 auf Autobahnen und 3062 auf anderen Straßen. 23 % aller Getöteten waren Fußgänger oder Radfahrer.[42]

2009 erreichte die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland mit 4152 einen erneuten Tiefstand. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der Getöteten um 7,3 % ab. In drei Bundesländern nahm die Zahl der Getöteten jedoch zu (Mecklenburg-Vorpommern 17 %, Bremen 8,3 % und im Saarland 4,7 %). Außerdem stieg die Zahl der Getöteten bei Fahrradfahrern um 1,3 % und bei Fußgängern über 65 Jahren um 3,1 %.[43]

Literatur

  • Heiner Monheim, Rita Monheim-Dandorfer: Straßen für alle. Rasch und Röhring , Hamburg 1990, ISBN 3-89136-368-0.
  • Kurt Möser: Geschichte des Autos. Campus-Verlag, Frankfurt/Main 2002, ISBN 3-593-36575-8.
  • Harry Niemann, Armin Herrmann (Hrsg.): Geschichte der Verkehrssicherheit im Wechselspiel zwischen Fahrzeug, Fahrbahn und Mensch. Delius Klasing, Bielefeld 1999, ISBN 3-89880-672-3.
  • auto motor und sport. (zuerst: Das Auto, Motor und Sport.) Jahrgang 1957ff
  • Erhard Schütz, Eckhard Gruber: Mythos Reichsautobahn - Bau und Inszenierung der Straßen des Führers. Weltbild, Augsburg 2006, ISBN 3-8289-0582-X. (zuerst Berlin 1996)
  • Dorothee Hochstetter: Motorisierung und "Volksgemeinschaft": Das nationalsozialistische Kraftfahrkorps (nskk) 1931-1945. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2005, ISBN 3-486-57570-8. (Dissertation Berlin 2003)
  • Deutsches Reichsgesetzblatt - Teil 1 - Inneres, 1934 und 1937.[44] (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  • Statistisches Bundesamt Deutschland Startseite → Weitere Themen → Verkehr → Verkehrsunfälle (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  • ADAC Startseite → Verkehr → Statistiken (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  • Helmut Engel: Das Auto, Geburt eines Phänomens - eine Berliner Geschichte. Jovis, Berlin 2000, ISBN 3-931321-99-1.
  • Maria Limbourg: Von der Verkehrserziehung zur Mobilitätserziehung. In: Institut Wohnen und Umwelt: Mit dem Fahrrad durchs Netz. Konzepte und Grundlagen einer zeitgemäßen Mobilitätserziehung. Darmstadt 2004, ISBN 3-932074-68-8, zitiert nach Pdf (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  • Heinrich Praxenthaler: Sicherheit im Straßenverkehr 1950 - 2000, Initiativen und Maßnahmen in Deutschland. Unfallverlauf und Erfolgsbilanz. Archiv für die Geschichte des Straßen- und Verkehrswesens, Bonn 2001, ISBN 3-7812-1534-2.

Einzelnachweise

  1. Beschluss des OLG Nürnberg vom 24. Januar 2007, AZ. 2 St OLG Ss 300/06
  2. Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle (abgerufen am 19. Oktober 2008)
  3. Reichsgesetzblatt 1923 I, S. 180 (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  4. Von der Verkehrserziehung zur Mobilitätserziehung, S. 3 (PDF; abgerufen 19. Oktober 2008)
  5. Vgl. § 25.
  6. Querfinanzierung historisch betrachtet (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  7. Berlin → Zebrastreifen → Geschichte (Abgerufen am 19. Oktober 2008.)
  8. Statistisches Bundesamt: Entwicklung der Zahl der im Straßenverkehr Getöteten 1953-2007 (abgerufen am 19. Oktober 2008)
  9. FAZ 6. Juli 2007: 50 Jahre Tempo 50 (abgerufen am 19. Oktober 2008)
  10. Patent US2710649: (Patent für einen 3-Punkt-Sicherheitsgurt).
  11. Research Center for Safety
  12. Deutsches Patent von 1961
  13. Patent DE854157.
  14. W. Vonolfen: Der Verkehrsunterricht – Handbuch für Erzieher. Dortmund 1954, S.16.
  15. ILS Vorlesung Stadtentwicklung, Exkurs: Der Buchanan-Report "Traffic in towns" (abgerufen 19. Oktober 2008)
  16. Zebrastreifen / Geschichte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (abgerufen 19. Oktober 2008)
  17. Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle (abgerufen 19. Oktober 2008)
  18. auto motor und sport 1970, Heft 17, S. 26
  19. Rhein-Zeitung 21. Januar 1997 (abgerufen am 19. Oktober 2008)
  20. Institut für Zweiradsicherheit, Helmtragepflicht (abgerufen am 22. Oktober 2008
  21. auto, motor und sport 1982, Heft 16, S. 31ff
  22. auto, motor und sport 1988, Heft 2, S. 110ff
  23. Jörg Böhm, Passive Sicherheit von Kraftfahrzeugen durch moderne Rückhaltesysteme (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  24. Augsburger Allgemeine vom 16. Januar 2010, Rubrik Das Datum
  25. Chroniknet: Verkehr 1985, abgefragt am 11. Februar 2010
  26. auto, motor und sport 1992, Heft 16, S. 146ff
  27. AGFS
  28. Euro NCAP history (englisch) (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  29. Arbeitsgruppe Fußverkehr
  30. Bundesanstalt für Straßenwesen, Partnerschutz im Pkw-Pkw-Unfall, 2005 (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
  31. auto, motor und sport 1999, Heft 16, S. 146ff
  32. R-FGÜ 2001
  33. Masterplan Vision Zero (Abgerufen am 21. Oktober 2008)
  34. Test von Kinderfahrrädern
  35. EUROPA > Zusammenfassungen der Gesetzgebung > Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern (Abgerufen am 19. Oktober 2008.)
  36. Verband der Automobilindustrie, Jahresbericht 2006 (Abgerufen am 19. Oktober 2008.)
  37. ADAC-Crashtest
  38. Vorfahrt für „Vision Zero“ (Abgerufen am 21. Oktober 2008)
  39. ADAC Crashtest
  40. WDR Crashtest
  41. Vor allen Schulen gilt künftig Tempo 30. In: Der Tagesspiegel. Berlin. 15. Juli 2008. (Abgerufen am 19. Oktober 2008.)
  42. ADAC Statistik (Abgerufen am 19. Januar 2009)
  43. Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle, Unfallentwicklung im Straßenverkehr 2009
  44. Österreichische Nationalbibliothek, ALEX

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