Geschäftsbetrieb

Geschäftsbetrieb

Unter einem Handelsgewerbe versteht man einen Gewerbebetrieb, der unter Berücksichtigung kaufmännischen und/oder technischen Wissens betrieben wird, um mit ihm Gewinne zu erzielen. Er ist planmäßig auf Dauer angelegt, wird selbstständig geführt und bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Über die Definition des Begriffs hinaus stellt das Gesetz damit die „widerlegbare“ Vermutung auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Kein Handelsgewerbe sind Kleingewerbe, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Tätigkeit freier Berufe (vgl. § 1 Abs. 2 HGB bzw. 15 Abs. 2 EStG).

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