Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik
Kurztitel: Stasi-Unterlagen-Gesetz
Abkürzung: StUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 252-1
Ursprüngliche Fassung vom: 20. Dezember 1991
(BGBl. I S. 2272)
Inkrafttreten am: 29. Dezember 1991
Neubekanntmachung vom: 18. Februar 2007
(BGBl. I S. 162)
Letzte Änderung durch: Art. 15 Abs. 64 G vom
5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 267)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Februar 2009
(Art. 16 Abs. 11 G vom
5. Februar 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz (amtlich: Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) wurde am 20. Dezember 1991 vom Bundestag verabschiedet und regelt die Verwendung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz: Stasi), des Geheimdienstes der DDR, die auf Initiative der Bürgerbewegung innerhalb der friedlichen Revolution von 1989 sichergestellt und dann von der Beauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) verwaltet und verarbeitet wurden.

Literatur

  • Annina Pollaczek: Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht. Am Beispiel des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. VDM-Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-8364-0788-5.
  • Johannes Weberling: Stasi-Unterlagen-Gesetz. Kommentar. Carl Heymanns, Köln, Berlin, Bonn, München 1993, ISBN 3-452-22515-1.

Weblinks


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