Gouvernementale Gewalt

Gouvernementale Gewalt

Gubernative steht als Fachterminus für die Regierung eines Staates, wenn deren Handlungsspielraum als Teil der Exekutive im Rahmen der Gewaltenteilung angesprochen wird.

Mit der Gewaltenteilung soll der Einfluss einer Staatsgewalt auf die anderen begrenzt werden. In modernen Demokratien existieren dabei die drei Staatsorgane Legislative (Parlament), Exekutive (ausführende oder vollziehende Gewalt, gemeint ist die Verwaltung einschließlich Regierung) und Judikative (Gerichte). Der Begriff Gubernative kommt zur Anwendung, wenn es darum geht, die Verantwortlichkeiten innerhalb der organisatorischen Einheit Exekutive genauer zu untersuchen und voneinander abzugrenzen. Er kann beispielsweise im Staatsrecht und im Verwaltungsrecht eine Rolle spielen.

Die Exekutive, als die Regierung und die Verwaltung im weitesten Sinne, kann einerseits in die Gubernative, die Regierung, und andererseits in die Verwaltung im engeren Sinne aufgeteilt werden. Der Begriff der Gubernative steht insofern im Gegensatz zum Begriff der Administrative. Der Regierung werden in diesem Zusammenhang gubernative Entscheidungen, also politisches Handeln zugesprochen, während die nachgeordnete Öffentliche Verwaltung lediglich für die administrative Ausführung zuständig ist. Insbesondere erlässt die Regierung regelmäßig Rechtsverordnungen, also Gesetze im materiellen Sinn, und steht so der Legislative näher als die Administrative. Dass die Regierung durch das volksgewählte Parlament direkt gewählt wird, dass sie von ihm fortwährend abhängig bleibt und dass sie der Verwaltung für den Gesetzesvollzug in Grenzen politische Vorgaben machen kann, rechtfertigt es, sie als Gubernative von der Administrative zu unterscheiden.[1] Statt von gubernativer ist auch von gouvernementaler Gewalt die Rede.[2]

Verbreitung des Begriffs

In der Politikwissenschaft, aus der der Begriff stammt, gebraucht ihn nur eine Minderheit. Neben Gubernative im engeren Sinn, verstanden als Regierung, findet Gubernative dort auch im weiteren Sinn Verwendung, d. h. unter Einschluss der obersten Ebene der Ministerialbürokratie.

In Rechtswissenschaft und Rechtsprechung (etwa in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts[3]) findet der Begriff ebenfalls Verwendung, jedoch überwiegt der Gebrauch des (weniger differenzierten) Begriffs der Regierung. Auch in der amerikanischen Literatur ist die Unterscheidung im hier beschriebenen Sinn geläufig, wenn auch weniger gebräuchlich als hierzulande.[4]

Literatur

  • Armin von Bogdandy: Gubernative Rechtsetzung: eine Neubestimmung der Rechtsetzung und des Regierungssystems unter dem Grundgesetz in der Perspektive gemeineuropäischer Dogmatik, Mohr-Siebeck, Tübingen 2000. ISBN 978-3-16-147171-1
  • Philipp Dann: The Gubernative in Presidential and Parliamentary Systems. Comparing Organizational Structures of Federal Governments in the USA and Germany. Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Kohlhammer, Stuttgart, ZaöRV 1/2006, S. 1-40.
  • Wolfgang Hoffmann-Riem, Eigenständigkeit der Verwaltung, in: ders./Eberhard Schmidt-Aßmann/Andreas Voßkuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts Bd. I, C.H. Beck, München, 2006, § 10 Rn. 47 ff. (Regierung als Staatsleitung).
  • Siegfried Jutzi: Parlamentarisches Fragerecht und gubernative Meinungsbildungspflicht, in: ZParl 34 (2003), S. 478-482.
  • Hanno Kube: Auf dem Weg zu einer faktisch autonomen Gubernative? Ein Zwischenruf zu politischem Strukturwandel und modernen Medien, in: ZParl 34 (2003), S. 583-595.
  • Klaus Lüderssen: Europäisierung des Strafrechts und gubernative Rechtssetzung. Goltdammers Archiv für Strafrecht, Hüthig, Heidelberg. GA 2/2003, S. 71-84.

Einzelnachweise

  1. W. Hoffmann-Riem, Eigenständigkeit der Verwaltung, in: ders./Schmidt-Aßmann/Voßkuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts Bd. I, C.H. Beck, München 2006, § 10 Rn. 47 m.w.N.; C. Möllers, Gewaltengliederung. Legitimation und Dogmatik im nationalen und internationalen Rechtsvergleich, Tübingen 2005 (Ius Publicum 141), ISBN 3-16-148670-6, S. 439.
  2. Beide Begriffe bei Bodo Pieroth: Die Kompetenz des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten zur Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium, in: Festschrift für Knut Ipsen zum 65. Geburtstag, München 2000, S. 755 (758).
  3. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. März 2004, Az. 2 BvK 1/01, Rn 58.
  4. C. Möllers, Gewaltengliederung. Legitimation und Dogmatik im nationalen und internationalen Rechtsvergleich, Tübingen 2005 (Ius Publicum 141), ISBN 3-16-148670-6, S. 134 und S. 119 Fn. 140, dort mit Verweis auf Frank Goodnow, Politics and Administration: A Study in Government, 1900.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Éthique militaire — L éthique militaire est un ensemble de pratiques et de discours visant à guider les forces armées et leurs membres afin qu ils agissent de façon conforme à des valeurs et à des normes, et à préciser au regard de l’ensemble de la citoyenneté ces… …   Wikipédia en Français

  • Algerĭen — (hierzu Karte »Algerien, Marokko und Tunis«), franz. Kolonie an der Nordküste von Afrika, zwischen Marokko und Tunis, dem Mittelmeer und der Sahara. Während die östliche und westliche Grenze gegen Tunis und Marokko auf eine gewisse Strecke… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Cyberkrieg — ist zum einen die kriegerische Auseinandersetzung im und um den virtuellen Raum, den Cyberspace, mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik. Cyberkrieg bezeichnet zum anderen die hochtechnisierten Formen des Krieges im… …   Deutsch Wikipedia

  • Action Francaise — Die Action française ist eine extremistische politische Gruppierung in Frankreich, die 1898 unter dem Eindruck der Dreyfus Affäre entstanden ist. Charles Maurras Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Krise und Niederg …   Deutsch Wikipedia

  • Action Française — Die Action française ist eine extremistische politische Gruppierung in Frankreich, die 1898 unter dem Eindruck der Dreyfus Affäre entstanden ist. Charles Maurras Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Krise und Niederg …   Deutsch Wikipedia

  • Action française — Die Action française ist eine extremistische politische Gruppierung in Frankreich, die 1898 unter dem Eindruck der Dreyfus Affäre entstanden ist. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Krise und Niedergang 2 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

  • Agamben — Giorgio Agamben (* 22. April 1942 in Rom) ist ein italienischer Philosoph. Er lehrt an der Università IUAV di Venezia. Inhaltsverzeichnis 1 Werdegang 2 Internationale Wirkung 3 Marx und Heidegger 4 Warburgs Bildatlas …   Deutsch Wikipedia

  • Giorgio Agamben — (* 22. April 1942 in Rom) ist ein italienischer Philosoph und Essayist. Er lehrt an der Universität di Venezia,[1] an der European Graduate School in Saas Fee und am Collège International de Philosophie in Paris.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Werdegang …   Deutsch Wikipedia

  • Gustav Stresemann — « Stresemann » redirige ici. Pour l ornithologue, voir Erwin Stresemann. Gustav Stresemann …   Wikipédia en Français

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”