Greencard (Deutschland)

Greencard (Deutschland)

Die so genannte Greencard war in Deutschland die Kurzbezeichnung für das zwischen 2000 und Ende 2004 bestehende „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“. Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT), die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und nicht aus der Schweiz stammten, erhielten im Rahmen der Greencard eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis, die an bestimmte Bedingungen geknüpft war. Über die Greencard kamen in diesem Zeitraum 17.931 IT-Experten nach Deutschland.

Das „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ lief Ende 2004 aus und wurde durch ein neues Zuwanderungsgesetz ersetzt, das es IT-Fachkräften weiterhin privilegiert ermöglichte, nach Deutschland einzuwandern.

Die Greencard trat in Deutschland am 1. August 2000 als „Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV)“ in Kraft. Mit dem „Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs“ wollte die rot-grüne Regierung Schröders durch die Rekrutierung von Fachkräften, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (nicht aus der Schweiz) stammten, kurzfristig den Bedarf an Experten aus dem Bereich der Informationstechnik (IT) decken.

Die begriffliche Anlehnung an die US-amerikanische Greencard ist dabei irreführend, da die deutsche Greencard in folgenden Punkten eingeschränkt war:

  • Erstens erlaubte die deutsche Greencard Aufenthaltserlaubnisse nur für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Zudem wurde die Rekrutierungsperiode auf zunächst drei Jahre festgesetzt. Die Regelung sollte also nach insgesamt acht Jahren auslaufen; Die Rekrutierungsperiode wurde allerdings um 17 Monate bis zum 31. Dezember 2004 verlängert, um die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes zu überbrücken.
  • Zweitens wurde die Zielgruppe sehr genau definiert. Die Greencards wurden nur an Fachkräfte der IT-Branche vergeben, die entweder einen entsprechenden Hochschulabschluss vorweisen konnten oder mindestens 50.000 Euro verdienten.
  • Drittens war die Zahl der auszustellenden Greencards auf zunächst 10.000 begrenzt; Nach einem Jahr wurde diese Zahl – wie geplant – auf 20.000 erhöht.

Die Greencard wurde in der deutschen Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Vertreter der Wirtschaft begrüßten die Regelung, Jürgen Rüttgers (CDU) dagegen versuchte, sie mit einer Postkartenaktion zu bekämpfen und ist Urheber des Mottos „Kinder statt Inder“.

Bewertungen des Erfolges der Greencard lassen sich nur schwer vornehmen, da sie vom Zusammenbruch der New Economy und des Neuen Marktes überschattet wurde. Die meisten der mit der Greencard nach Deutschland gekommenen Experten waren entweder Informatiker/innen oder Elektroingenieure/innen, nach Nationalitäten kamen die meisten aus Indien, auch Osteuropäer und Äthiopier waren oft vertreten. Ein Großteil fand in Stuttgart, München oder Frankfurt am Main einen Arbeitsplatz, nach Nord -und Ostdeutschland gingen sehr wenige. Inzwischen sind viele bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt.

Mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes wurde die Greencard-Regelung in die Beschäftigungsverordnung aufgenommen, so dass die gesonderte "Greencard-Verordnung" überflüssig wurde. Seitdem besteht die Möglichkeit, IT-Fachkräfte bei Bedarf im Ausland anzuwerben, ohne dass eine zahlenmäßige Begrenzung von Kontingenten besteht. Allerdings muss die Beschäftigung zu branchenüblichen Gehältern im Rahmen eines in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfolgen. Seit dem 1. Januar 2009 wurde diese Regelung auf alle akademischen Berufe ausgeweitet.

Literatur

  • Franziska Schreyer: Zwischen Privileg und Prekarität: Green-Card-MigrantInnen in Deutschland. Aus: Fantomas Nr. 6 vom Winter 04/05

Weblinks

Siehe auch

  • Blue Card (EU)

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