Grenzzeichen

Grenzzeichen
Signal Ra 12/So 12, Grenzzeichen

Das Grenzzeichen ist ein Eisenbahnsignal und kennzeichnet die Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf. Das jeweils andere Gleis darf nur befahren werden, wenn das besetzte Gleis grenzzeichenfrei ist. Der Bediener des Stellwerks stellt dies im Rahmen der Fahrwegprüfung fest, bevor er eine Zugfahrt durch das Auffahrtstellen eines Signals zulässt. Er berücksichtigt dabei auch, dass sich ein zuvor eingefahrener Zug nach dem Anhalten durch das Entspannen der Pufferfedern noch etwas „strecken“ kann und dabei das zuvor frei gefahrene Grenzzeichen wieder übersetzt. In Gleisen, die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt. Die Isoliergrenze der Gleisstromkreise beziehungsweise die Achszähler ist dazu nicht unmittelbar am Grenzzeichen, sondern mindestens sechs Meter dahinter installiert.

Die genaue Position des Grenzzeichens wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung und Radius bestimmt. Da das Grenzzeichen nur für den Rangierbetrieb von Bedeutung ist, wird der Mindestgleisabstand für Rangiergeschwindigkeiten betrachtet und steht daher in der Regel bei Normalspurbahnen bei einem Gleisabstand von 3,50 Meter. Bei Drei- und Vierschienengleisen können mehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, vorhanden sein.

Länderspezifische Varianten

Hemmschuhständer als Grenzzeichen (Deutschland)

In Deutschland ist das Grenzzeichen meist ein kleiner Pflock aus Beton oder Holz, mit einer darauf befestigten rot-weiß von oben nach unten gestreiften Metall- oder Keramikhaube oder auch nur als Holzpflock oder Profileisen mit rot-weißem Farbanstrich im Schotter zwischen den beiden Gleisen aufgestellt, die in der Weiche oder Kreuzung zusammenlaufen. Alternativ kann auch je ein Grenzzeichen jeweils neben der inneren Schiene der beiden zusammenlaufenden Gleise angebracht sein. Da die Bestimmungen der jeweils geltenden Signalordnungen nur "ein rot-weißes Zeichen" vorschreiben, ist die Form aber nicht festgelegt, es kommt nur auf die Farbgebung an. Außer der meist üblichen Metall- oder Keramikhaube können daher andere Formen vorkommen. Es gehört zu den Rangiersignalen und trägt in den westlichen Bundesländern die Bezeichnung Ra 12, in den östlichen Bundesländern die Bezeichnung So 12

In der Schweiz ist das Grenzzeichen wie in Deutschland als Pflock mit Haube aufgebaut, allerdings in rot und nicht rot-weiß gestreift. Die gelbe Version ist das Ende oder Anfang einer Gleisfreimeldeeinrichtung. Wenn das Grenzzeichen auf dem Boden aufgemalt wird, ist es ein längliches Rechteck, das je zwei weiße und rote diagonal angeordnete Flächen besitzt.

In anderen Länder ist es ein schwarz-weiß gestreiften Balken oder Stein (Österreich, Ungarn), oder sogar nur ein weißer Balken (Italien).

Bei Straßenbahnen ist es meist ein quer zur Fahrrichtung aufgemalter Strich.


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