Hala'ib-Dreieck

Hala'ib-Dreieck

22.4691666735.523055567Koordinaten: 22° 28′ 9″ N, 35° 31′ 23″ O

Lage des Hala'ib-Dreiecks (oben rechts) zwischen Sudan und Ägypten

Das Hala'ib-Dreieck (arabischمثلث حلائب‎ Muthallath Halāʾib, DMG Muṯallaṯ Ḥalāʾib) ist ein umstrittenes Gebiet, das von Ägypten und Sudan beansprucht wird.

Geographie

Es liegt im Süd-Osten von Ägypten am Roten Meer und umfasst eine Fläche von 20.580 Quadratkilometern. Das Landinnere ist wüst-gebirgig (höchste Erhebung etwa 1.744 Meter) und von Wadis durchzogen. Die Gebirgszüge laufen in Richtung Küste in eine sandige Ebene aus. Eine Vegetation ist entweder spärlich (Akazien und niedere Gräser) oder gar nicht vorhanden. Der 260 Kilometer lange Küstenstreifen ist von tropischen Korallenriffen und einigen vorgelagerten Inseln gesäumt. Das Gebiet liegt landschaftlich betrachtet in Nubien. 30 Kilometer vor der Grenze zum Sudan liegt 20-25 Kilometer landeinwärts der Nationalpark Gebel Elba. Die wenigen Einwohner sind größtenteils Nubier. Hauptort ist Hala'ib mit etwa 1.000 Einwohnern.

Die Bezeichnung des Gebietes als Dreieck ist eine grobe Generalisierung. Nur die längere, 290 km lange Südgrenze, die dem 22. Breitengrad folgt, ist eine gerade Linie. Während das gesamte Gebiet nördlich des 22. Breitengrads liegt, schließt sich am westlichsten Punkt ein kleineres umstrittenes Gebiet, Bir Tawil südlich des 22. Breitengrades an. Dadurch ist der westlichste Punkt des Hala'ib-Dreieck (gleichzeitig der östliche Punkt des Bir Tawil-Gebiets) eine Art Vierländereck.

Geschichte

1899 wurde die Grenze zwischen dem Anglo-Ägyptischen Sudan und Ägypten im Anglo-Ägyptischen Kondominium-Übereinkommen beim 22. Breitengrad festgelegt. Allerdings war der Zugang zum Hala'ib-Dreieck und damit die Verwaltung der dortigen Bevölkerung vom Sudan aus leichter, so dass 1902 in einem Zusatzvertrag zum ursprünglichen Abkommen vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland eine neue, nach Norden erweiterte, administrative Grenze festgelegt wurde, die das Hala'ib-Dreieck in das sudanesische Verwaltungsgebiet einbezog.

1956 erklärte Sudan gegen den Willen des damaligen ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser seine Unabhängigkeit und beanspruchte die Grenzziehung von 1902. Ägypten meldete aufgrund des Vertrages von 1899 Rechte auf das Gebiet an und bestritt die Rechtmäßigkeit der sudanesischen Grenzziehung. In einer Volksabstimmung wollte Ägypten auch die Bevölkerung des Hala'ib-Dreiecks abstimmen lassen, worauf der sudanesische Außenminister beim UNO-Sicherheitsrat klagte, welcher aber keinen Beschluss fasste. Im selben Jahr 1958 sandte Gamal Abdel Nasser Truppen in das Hala'ib-Dreieck, zog diese aber kurz darauf wieder zurück.

Das Gebiet des Hala'ib-Dreieck blieb bis 1992 unter sudanesischer Kontrolle. Im Februar 1992 gab Sudan bekannt, Erkundungsrechte für die Gewässer des Hala'ib-Dreiecks an ein kanadisches Erdölunternehmen vergeben zu haben, welche Ägypten als rechtswidrig bezeichnete. Um die Lage zu klären, wurden Verhandlungen begonnen, aber das Ölunternehmen zog sich aus dem Vertrag zurück, bis die Souveränität des Gebietes geklärt sei. Im April 1992 gab es einen Grenzzwischenfall. Zwei ägyptische Militärfahrzeuge griffen einen sudanesischen Grenzposten an, töteten zwei Polizisten und verletzten vier weitere. Präsident Hosni Mubarak bedauerte und versprach Entschädigung. Beide Seiten spielten den Zwischenfall herunter, betonten aber, keinen Quadratzentimeter Land aufgeben zu wollen.

Im Januar 2000 zog Sudan seine Truppen aus dem Hala'ib-Dreieck ab und trat damit die Kontrolle über das Gebiet an Ägypten ab. Darauf folgte eine Besetzung des Gebietes durch ägyptische Truppen.

Allerdings erklärte der Präsident Sudans Umar Hasan Ahmad al-Baschir im Zuge des Baus von ägyptischen Siedlungen im Norden des Territoriums im Jahre 2004, dass Sudan trotz des Rückzuges seiner Truppen und der ägyptischen Kontrolle über das Hala'ib-Dreieck immer noch rechtmäßig Anspruch auf das Gebiet habe.

Momentan (Stand 2006) werden die Zollposten an der nördlichen Grenze zu Ägypten von den Militärs beider Staaten gemeinsam betrieben. Die Ausreise von Sudanesen nach Ägypten und umgekehrt ist über diesen Weg jedoch nicht möglich. Es gibt eine Sonderregelung für sudanesische Händler an der nördlichen Grenzstadt Bi'r Schalatain.

Obwohl keine Beilegung im Streit um dieses Gebiet absehbar ist, gibt es bereits eine gewisse Zusammenarbeit: Das Territorium ist mit dem Mobilfunknetz beider Länder abgedeckt und als Währung gilt sowohl das sudanesische als auch das ägyptische Pfund. Seit 2005 hat das ägyptische Tourismusministerium das Hala'ib-Dreieck für den Fremdenverkehr freigegeben.

Siehe auch


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