Hans Litten

Hans Litten
Litten-Büste im Gebäude des Landgerichts Berlin

Hans Litten (* 19. Juni 1903 in Halle (Saale); † 5. Februar 1938 im KZ Dachau; vollständiger Name Hans Achim Litten) war ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Insbesondere als Gegner des NS-Regimes und Anwalt des Proletariats machte sich Hans Litten einen Namen.

Er wurde als ältester von drei Söhnen in Halle/Saale geboren, wo die Familie bis 1906 lebte. Danach zog sie nach Königsberg (Preußen).

Inhaltsverzeichnis

Frühe politische Prägung

Hans Litten wurde in einem bürgerlichen Elternhaus geboren. Der dominante Vater, Friedrich Litten, erzkonservativ und Gegner der Republik, war Jurist und Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität Königsberg, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung. Das Verhältnis Littens zum Vater war konfliktbeladen. Dessen Abwendung vom Judentum (Taufe) betrachtete er als opportunistischen Akt. Litten selbst war christlich getauft, hatte aber schon in der Schule hebräisch gelernt und sich im Abitur in dem Fach prüfen lassen. Sein Interesse für das Judentum war am Anfang eine Reaktion auf seinen Vater, führte jedoch dazu, dass er, der zum Mystizismus neigte, Jude sein wollte.

Seine politische Prägung erhielt Hans Litten wohl vorrangig von der einer schwäbischen Pastoren- und Professorenfamilie entstammenden Mutter, Irmgard Litten, geborene Wüst, die humanistischen Ideen und der Kunst gegenüber aufgeschlossen war. Aufgrund ihres Einflusses entwickelte er auch ein starkes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten.

In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst einer deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen „Schwarzer Haufen“ (SH) zu[1], die bis 1927 den liberalen deutsch-jüdischen „Wanderbund-Kameraden“ angehörte und sich 1928 auflöste.

Schon früh suchte Hans Litten die politische Auseinandersetzung. Wichtige politisch-gesellschaftliche Ereignisse, die ihn prägten, waren unter anderem die Antikriegsdemonstration vom 1. Mai 1916 in Berlin, die Verhaftung und Ermordung Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs sowie die revolutionären Ereignisse von 1918.

Aus seiner Schulzeit gibt es die Anekdote, dass er auf die Frage, ob man das Bild Paul von Hindenburgs, des „Siegers der Schlacht von Tannenberg", in der Klasse aufhängen solle, trocken meinte, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen.

Jurastudium

Zum Jura-Studium wurde Hans Litten vom Vater gedrängt. Seine eigene Meinung zur Juristerei drückt sich durch einen Eintrag in seinem Tagebuch aus:

„Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz.“

Trotzdem bestand er, der 1927 nach Berlin gezogen war und dort in einer Wohngemeinschaft mit seinem Jugendfreund Max Fürst (einem Schreiner) und dessen Freundin Margot Meisel lebte, seine Examina mit glänzenden Noten. Eine Stellung im Reichsjustizministerium lehnte er ab und ließ sich 1928 mit dem sozial engagierten, der KPD nahe stehenden Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.

Litten und die Rote Hilfe

Bereits einer seiner ersten Prozesse sollte Aufsehen erregen und zeichnete den weiteren Lebensweg von Hans Litten als „Arbeiter-Anwalt“ vor. Er vertrat Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Carl Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Bei einigen gelang ihm eine Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fielen.

Über seinen Sozietätskollegen Barbasch hatte Litten auch Kontakt zur Roten Hilfe – einer von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin gegründete Selbsthilfeorganisation, die insbesondere in Zeiten von Streik und Arbeitslosigkeit notleidende Arbeiterfamilien unterstützte. Daneben organisierte die Rote Hilfe auch Rechtsschutz und Verteidigung für Arbeiter, die wegen ihrer politischen Aktivitäten oder Überzeugungen angeklagt wurden. Bis Mitte 1929 hatte die Rote Hilfe knapp 16.000 inhaftierten Arbeitern juristischen Beistand und in weiteren 27.000 Fällen Rechtsschutz gewährt. Auch Hans Litten übernahm Mandate der Roten Hilfe.

Erster Mai Prozess 1929

Siehe auch: Blutmai

Im Jahr 1929 verteidigte Litten Teilnehmer einer aufgelösten Erste-Mai-Kundgebung in Berlin, bei der mehr als 30 Demonstranten getötet und Hunderte verletzt wurden. Die Arbeiter waren wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt worden. Zur Vorbereitung der Verteidigung gründete Litten zusammen mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky einen „Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge". Litten, der die Demonstration und das brutale Vorgehen von Polizisten selbst beobachtet hatte und, als er die Namen von Zeugen und Opfern notierte, zusammengeschlagen worden war, erstattete Anzeige gegen den damaligen Berliner Polizeipräsidenten Karl Friedrich Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen. In seiner Anzeige führte er aus:

„Zörgiebel ist seit vielen Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei: er weiß daher, daß die Arbeiterschaft sich das Recht zur Maidemonstration selbst im kaiserlichen Deutschland und zaristischen Rußland niemals durch ein Polizeiverbot hat nehmen lassen. Er weiß auch, daß eine sozialistisch erzogene Arbeiterschaft sich niemals dieses Recht nehmen lassen wird. Wenn also der Beschuldigte trotzdem das Demonstrationsverbot aufrecht erhielt, so wußte er, daß dennoch demonstriert werden würde. Als normalbegabter Mensch wußte aber der Beschuldigte, daß die Aufhebung des Demonstrationsverbotes keine auch nur annähernd so fürchterliche Wirkung hätte haben können, wie die gewaltsame Durchsetzung des Demonstrationsverbots sie gehabt hatte.“

Die von Litten angestrebte Anklage gegen Zörgiebel wurde von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Litten ließ jedoch nicht locker und beschuldigte Zörgiebel weiterer Morde, um ihn dazu zu bringen, ihn wegen Beleidigung zu verklagen. Zwar tat Zörgiebel Litten diesen Gefallen nicht, stattdessen verklagte er einen Arbeiter, der ihn geohrfeigt hatte. Litten übernahm dessen Verteidigung. In dem Prozess verteidigte Litten mit dem Argument, der Arbeiter hätte aus berechtigter Wut wegen der 33 Morde Zörgiebels gehandelt. Die Justiz wollte sich nicht die Blöße geben, den angebotenen Beweismitteln nachgehen zu müssen, stattdessen wurde der Beweisantrag Littens mit der Begründung abgelehnt, der 33-fache Mord Zörgiebels könne als wahr unterstellt werden, ohne dass damit die Strafbarkeit für die Ohrfeige entfalle.

Littens Prozessziel in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer der Polizeieingriffe und faschistischer Überfälle war es nicht nur, eine einzelne, isolierte Tat darzustellen und einer Bewertung zu unterziehen. Ihm ging es vielmehr um die Aufdeckung der bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei und der Verantwortlichkeit bis in die höchsten politischen Kreise. Hierbei wollte er aber keine sozialistischen Märtyrer schaffen, das heißt, er strebte Freispruch oder gegebenenfalls eine tatangemessene Bestrafung an. Dies führte mitunter zu Konflikten mit der Roten Hilfe und der KPD.

Für die Verteidigung benutzte Litten nicht nur die prozessualen Mittel, die ihm die Strafprozessordnung bot, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe. Diese wurden durch öffentliche und öffentlichkeitswirksame Zeugenvernehmungen zu Tribunalen.

Edenpalast-Prozess von 1931

Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in der Kaiser-Friedrich-Str. 24 in Berlin-Charlottenburg. Am 22. November 1930 hatte ein SA-Rollkommando das überwiegend von linken Arbeitern besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen schleppend.

Hans Litten vertrat vier der insgesamt 20 verletzten Arbeiter als Vertreter der Nebenklage. In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum aufzuzeigen, dass der Terror als planmäßige Taktik der nationalsozialistischen Führung benutzt wurde, um die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik zu zerstören. Kurz zuvor hatte Adolf Hitler vor dem Leipziger Reichsgericht die Legalität der „Nationalen Revolution“ beschworen.

Das Gericht rief Adolf Hitler am 8. Mai 1931 auf Antrag Littens sowie des Verteidigers der Angeklagten in den Zeugenstand. Litten wollte zeigen, dass der Eden-Überfall von der Parteiführung organisiert und inhaltlich mitgetragen wurde, dass es sich bei der NSDAP also nicht um eine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei handelte. Im Lauf der Vernehmung konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit einer Schrift des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Goebbels, mit dem Titel „Der Nazi-Sozi“. In dieser Schrift wurde gefordert, dass das Parlament auseinandergejagt werden solle, um die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“.

Hitler war durch die Fragen von Litten blamiert und in die Enge getrieben. Er schrie Litten mit hochrotem Kopf an

„Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“

Hitler

Die Blamage im Edenpalast-Prozess und die Gefahr für die nationalsozialistische Bewegung durch den Rechtsanwalt hat Hitler nie vergessen. Noch Jahre später durfte der Name Litten in seiner Gegenwart nicht erwähnt werden.

Felsenecke-Prozess 1932

Einen seiner letzten großen Prozesse begann Litten am 11. November 1932 mit folgenden Worten, die seine politische Grundanschauung besonders deutlich belegen und die Justiz der Weimarer Republik als „Klassenjustiz“ beschreiben:

„Der Satz von Karl Marx, daß das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, daß die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozeß, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpaßt. Der Felsenecke-Prozeß, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichtsverfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felsenecke-Prozeß auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.“

Bereits vor diesem Felsenecke-Prozess, in dem Hans Litten vom Gericht als Verteidiger und Nebenklägervertreter abgelehnt wurde, weil er eine „hemmungslose parteipolitische Propaganda im Prozeß entfaltet [und] den Gerichtssaal zum Tummelplatz politischer Leidenschaften“ gemacht habe, hatte Litten einen von der Rote Hilfe gestellten Begleitschutz. Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab:

„Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hier bleiben.“

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten

Kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 wurde Hans Litten in der Nacht des Reichstagsbrandes früh morgens am 28. Februar 1933 in „Schutzhaft“ genommen. Neben ihm wurden unter anderem auch die kommunistischen Reichstagsabgeordneten Fritz Emmerich, Ottomar Geschke, Willi Kasper, Ernst Schöller und Walter Stoecker, der Schriftsteller Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn, Carl von Ossietzky, bürgerliche Intellektuelle, wie Erich Baron und Felix Rosenheim, und auch Littens Kollegen Ludwig Barbasch und Prof. Felix Halle verhaftet.

Litten wurde zunächst nach Spandau verbracht. Zahlreiche Versuche, insbesondere seitens seiner Mutter, aber auch ausländischer Juristen, wie dem britischen Labour Lord Allen of Hurtwood und der „Europäischen Konferenz für Recht und Freiheit“ (die unter Beteiligung von Delegierten aus acht Staaten im November 1937 in Paris stattgefunden hatte), Littens Freilassung zu erreichen, waren vergeblich.

Weitere Stationen seiner fünfjährigen Inhaftierung waren das KZ Sonnenburg und das Zuchthaus Brandenburg, wo er und der Anarchist Erich Mühsam gemeinsam gefoltert wurden. Im Februar 1934 wurde Litten in das „Moorlager" Esterwegen im Emsland und wenige Monate später ins KZ Lichtenburg verlegt. Im Sommer 1937 kam Litten nach Buchenwald und im Oktober 1937 schließlich nach Dachau, wo er unter anderem seinen besten Freund Alfred Grünebaum kennenlernte. Dort erlitt er eine Stress-Psychose und wurde am 5. Februar 1938 von Alfred Grünebaum erhängt in der Toilette gefunden. Es ist eindeutig festgestellt worden, dass Litten in Dachau durch Suizid starb.

Die letzte Ruhe fand er auf dem Friedhof Pankow III.

Ehrungen

Gedenktafel für Hans Litten am Berliner Landgericht

Zu Ehren Littens wurde in Berlin am 10. Mai 1951 die Neue Friedrichstraße in Littenstraße umbenannt. An ihr liegen das Landgericht Berlin und Amtsgericht Berlin-Mitte. Am Landgericht wurde zusätzlich eine Gedenktafel für Litten installiert und im Gerichtsgebäude eine Büste aufgestellt.

Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwaltskammer Berlin haben ihren Hauptsitz in der Littenstraße 9, Hans-Litten-Haus genannt.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VdJ) hat ihren alle zwei Jahre verliehenen Preis für demokratisches Engagement nach Hans Litten benannt.[2]

„Die Tradition, der sich Hans Litten verpflichtet hatte, ist auch die Tradition, der sich die VDJ verpflichtet fühlt.“

Prof. Dr. Norman Paech (Hamburg)

Literatur

  • Knut Bergbauer u.a.: Denkmalsfigur. Biographische Annäherung an Hans Litten 1903 - 1938. Wallstein, Göttingen 2008, ISBN 3-8353-0268-X
  • Gerhard Baatz: Zum 100. Geburtstag von Hans Litten. NJW, 2003, S. 1784.
  • Gerhard Baatz: Hans Litten. BRAK-Mitteilungen 2001, S. 11.
  • Carlheinz von Brück: Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb. Union, Berlin 1975.
  • Heinz Düx: Anwalt gegen Naziterror. In: Streitbare Juristen, Nomos, Baden-Baden 1988.
  • Max Fürst: Gefilte Fisch. Eine Jugend in Königsberg. Carl Hanser, München 1973.
    • dsb.: Talisman Scheherezade. Carl Hanser, München 1976
  • Benjamin Carter Hett: Crossing Hitler. The Man Who Put the Nazis on the Witness Stand. Oxford UP, Oxford 2008. ISBN 0-19-536988-2
  • Justizministerium des Landes NRW (Hg.): Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe deutscher Juristen. Recklinghausen 2004.
  • Irmgard Litten: Die Hölle sieht dich an. Ed. Nouvelles Internat., Paris 1940[3]
  • Irmgard Litten: A Mother Fights Hitler. George Allen and Unwin Ltd., London 1940 (mit Vorwort des Erzbischofs von York)
  • Irmgard Litten: Eine Mutter kämpft. Rudolstadt 1947
    • Neuausgabe: Eine Mutter kämpft gegen Hitler. Dt. Anwaltverlag, Bonn 2000
  • Maren Witthoeft: Hans Litten. Zs. Kritische Justiz 1998, S. 405
  • Cord Brügmann: Unvergessener Anwalt. AnwBl 1998, S. 75 (PDF-Datei; 721 kB)
  • Gerhard Jungfer: Hans Litten zum 100. Geburtstag. BRAK-Mitteilungen 2003, S. 161 (PDF-Datei; 514 kB)

Filme

  • The Man Who Crossed Hitler (BBC, 2011) [4]

Einzelnachweise

  1. Der Name bezieht sich auf den deutschen Bauernkrieg und das in der Jugendbewegung beliebte Lied Wir sind des Geyers schwarzer Haufen
  2. Hans-Litten-Preis
  3. Das Buch erschien auch in den USA (Alliance Book Corporation, 1940), in Mexiko (Edicione Minerva, 1941) (Kelly and Welsh Ltd. 1940); nach Renate Wall: Verbrannt, verboten, vergessen. Kleines Lexikon deutschsprachiger Schriftstellerinnen 1933 bis 1945. Köln 1988, sowie dem Vorwort zur dt. Ausgabe von 1947
  4. The Man Who Crossed Hitler – introduction , BBC

Weblinks

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