Hasdrubal-Vertrag

Hasdrubal-Vertrag

Der Ebro-Vertrag war ein Vertrag zwischen dem Karthager Hasdrubal und dem Römischen Reich im Vorfeld des Zweiten Punischen Krieges.

Der Vertrag wurde irgendwann zwischen 227 v. Chr. und 225 v. Chr. abgeschlossen (also weit vor Kriegsausbruch 218 v. Chr.), doch wann genau, ist in der Forschung umstritten. Des Öfteren wird das Jahr 226 v. Chr. in der Literatur zitiert.

Der Vertrag besagt, dass die Grenze zwischen dem römischen und dem karthagischen Einflussbereich in Iberien der "Iber" darstellen soll und dass Hasdrubal diesen nicht mit Waffen überschreiten solle. Über die Frage, wo der Iber denn nun genau lag, eine eventuell vorhandene Sagunt-Klausel, die Ratifikation des Vertrages durch Karthago, die genauen Kriegsursachen und Kriegsanlässe sind sich die Historiker uneinig.

Dieser Vertrag ist ein grundlegender Streitpunkt in der Erforschung um die Anlässe des Zweiten Punischen Krieges.

In einigen antiken Quellen wird der Vertrag auch als Hasdrubal-Vertrag wiedergegeben, da er zwischen Hasdrubal und römischen Gesandten abgeschlossen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Die Frage der Lage des Ebro

Die Forscher sind sich uneinig, wo der Ebro damals genau lag bzw. welcher Fluss in Iberien unter dem Iber-Fluss der antiken Quellen zu verstehen ist. Die Lage zu wissen, ist jedoch wichtig im Hinblick auf die Sagunt-Klausel und die Frage, ob Sagunt nördlich des Iber lag (was die Klausel überflüssig machen würde), welcher dann überschritten hätte werden müssen um Sagunt zu belagern, oder ob Sagunt südlich lag und deshalb eine eigene Klausel aufgesetzt wurde. Gegen die These von Sagunt als einer nördlich des in den Quellen Iber genannten Flusses spricht, dass es bei Polybios heißt, nach Hannibals Sieg über die Vakkäer habe es niemand mehr auf dieser Seite des Iber (also südlich) außer Sagunt gewagt, gegen die Karthager aufzutreten (Historien 3, 14, 9). Auch gewinnt man aus den meisten antiken Quellen den Eindruck, Hannibal habe den Iber/Ebro zum ersten Mal nach der Zerstörung von Sagunt überschritten.

Die Sagunt-Klausel

Diese Klausel ist sehr umstritten, denn sie wird, ebenso wie die Überschreitung des Ebro, von den Römern als Kriegsanlass gewertet. Laut den Römern war Sagunt ein Bundesgenosse der Römer und durfte von den Karthagern nicht angegriffen werden. Die Besetzung durch Hannibal im Jahr 219 v. Chr. war somit ein Vertragsbruch. Laut den Quellen haben die Römer jedoch lange gewartet, ehe sie Sagunt zu Hilfe kamen, was den Anschein erweckt, dass es doch kein Bundesgenosse war. Die Karthager haben den Ebro-Vertrag möglicherweise nicht rechtmäßig anerkannt und somit galten für sie die Regelungen des Lutatius-Vertrags von 241 v. Chr. (Livius 21,18). Damals war Sagunt kein Bundesgenosse. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Regelungen des Lutatiusfriedens auch für neue Bundesgenossen des Römischen Reiches galten.
Polybios erwähnt in seinen Ausführungen zum Ebro-Vertrag keine Sagunt-Klausel, führt sie jedoch später an, als es um die Frage der Kriegsschuld geht. Es ist möglich, dass diese Klausel eine Erfindung war, um die Kriegsschuld von den Römern zu weisen. Eine andere These besagt, dass die Saguntiner einen Bundesgenossen der Karthager angriffen, dem Beistand geleistet wurde. Sollte dies so gewesen sein, wurde der Angriff der Römer in ihrer Geschichtsschreibung nicht erwähnt (nur der Kriegsgewinner durfte Geschichtsschreibungen vornehmen), das Zögern ihrerseits würde auch erklärbar, da Sagunt einen Angriffskrieg geführt hätte. Diese These findet jedoch in antiken Quellen keinen Rückhalt.

Die Frage der Ratifikation

Verhandelte Hasdrubal als eigenständiger Herrscher im iberischen Raum (ohne die Zustimmung der Karthager) mit den römischen Gesandten? War es ein Feldherrenvertrag, der nicht in Karthago ratifiziert werden musste oder wurde er unter Anwesenheit karthagischer Ratsherren (Repräsentanten des karthagischen Staates, welche eine Kontrollfunktion hatten) abgeschlossen und musste somit nicht ratifiziert werden? Die Frage der Ratifikation oder des eigenmächtigen Abschlusses des Vertrags ist deshalb wichtig, weil Karthago laut Livius den Vertrag nicht ratifiziert hatte und diesen deshalb als ungültig ansah, was natürlich beinhaltet, dass die Karthager keinen Vertragsbruch begangen hatten und somit nicht am Kriegsausbruch schuldig waren.

Ursachen und Anlässe des Zweiten Punischen Krieges

Es ist fraglich, welche Details der Überlieferung stimmen. Jedoch ergibt jede andere Interpretation einen anderen Kriegsgrund. Wahrscheinlich spielt der Ebro-Vertrag hier wirklich die entscheidende Rolle. Jedoch ist es möglich, dass beide Parteien einen Krieg suchten und der Gewinner (Rom) später die Geschichtsschreibung weiterführte und die Kriegsschuld natürlich auf Karthago schob. Es ist denkbar, dass Karthago sich für die Demütigung des verlorenen Ersten Punischen Krieges und den Folgen daraus, den kürzlichen Verlust Sardiniens und der damit verbundenen Zahlung zu rächen suchte und mit Hilfe der in Iberien gewonnenen Geldmittel sich für den Krieg vorbereitete.

Literatur

Quellen

Sekundärliteratur

  • Jakob Seibert: Hannibal, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1993, ISBN 3805318006

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