Allgemeine Fachhochschulreife

Allgemeine Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. in einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen Hochschule. Sie kann an verschiedenen Schul- und Bildungseinrichtungen erworben werden. Das „Zeugnis der Fachhochschulreife” vermittelt grundsätzlich die ”allgemeine Fachhochschulreife”, während mit einer „fachgebundenen Fachhochschulreife” die Studienberechtigung auf eine bestimmte Fachrichtung einschränkt wird.

Die Fachhochschulreife ist nach der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und der fachgebundenen Hochschulreife (Fach-Abitur bzw. fachgebundenes Abitur) die dritte Form einer Hochschulzugangsberechtigung. Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife manchmal auch „Fachabitur“ genannt.

Inhaltsverzeichnis

Berechtigungen

In Hessen berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife seit dem Wintersemester 2004/2005 auch zu einem Studium eines sogenannten gestuften Studienganges, wie dem Bachelor mit darauffolgendem Master an einer Universität.[1] Seit dem Sommersemester 2008 jedoch plant der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main dieser Regelung nicht mehr gerecht zu werden und möchte Bewerbern mit Fachhochschulreife den Zutritt zur Universität verwehren. Diese Diskussion ist bisher allerdings nur flüchtig und wird sogar von dem eigenen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität kritisiert, da bisher nicht nachzuvollziehen sei, dass Studierende mit Fachhochschulreife den Anforderungen der Universität weniger gerecht wären, als Studierende mit dem Abitur.[2][3]

In einigen Bundesländern berechtigt die Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Einstieg in das letzte Jahr einer Berufsoberschule (BOS) der gleichen Richtung, wodurch innerhalb von nur einem Jahr zusätzlich das Abitur erworben werden kann.

Aufbau

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw.) oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. hessenrecht.hessen.de: Paragraph 63 des Hessischen Hochschulgesetzes: Fachhochschulreife genügt zum Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität
  2. spiegel.de: Universität Frankfurt: Bewerber mit Fachhochschulreife müssen draußen bleiben
  3. www.asta.uni-frankfurt.de: AStA verurteilt Stiftungsuniversität der Bildungsselektion

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