Heimatlose Ausländer

Heimatlose Ausländer

Heimatlose Ausländer ist eine in Deutschland verwendete Bezeichnung für Flüchtlinge des Zweiten Weltkriegs und Verschleppte des NS-Regimes, die sich nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Bundesgebiet befanden. Zu dieser Gruppe können sowohl Angehörige fremder Staatsangehörigkeiten als auch Staatenlose gehören.

Die Bezeichnung "Heimatlose Ausländer" ersetzte im Sprachgebrauch der Behörden der Bundesrepublik die in der amerikanischen und britischen Besatzungszone verwendete Bezeichnung "Displaced Persons" (DP).

Der Rechtsstatus der Heimatlosen Ausländer wurde im Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAuslG) vom 25. April 1951 geregelt.

Heimatlose Ausländer benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung und sind in den meisten Belangen den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Das gilt beispielsweise für die Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes, Berufswahl und Sozialleistungen. Der Status "Heimatloser Ausländer" wird an die Nachkommen vererbt, erlischt jedoch bei Änderung der Staatsangehörigkeit. Heimatlose Ausländer besitzen kein Wahlrecht und keinen deutschen Reisepass, können beides jederzeit durch Einbürgerung erwerben.

2001 lebten ungefähr 12.000 Heimatlose Ausländer in Deutschland, 2007 noch ungefähr 6.000.[1]

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium des Innern: Übersicht der Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland

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