- Helena Curtens
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Helena Mechthildis Curtens (* 1722 in Gerresheim; † 19. August 1738 in Gerresheim) wurde im Alter von 14 Jahren im letzten Hexenprozess am Niederrhein in Deutschland verhaftet und knapp zwei Jahre später zum Tode verurteilt.
Gerüchte um von dem 14-jährigen Mädchen beobachtete Geistererscheinungen führten zu seiner Verhaftung. Schon vor ihrer Verhaftung beschuldigte Curtens auch die Nachbarin Agnes Olmans († ebenfalls am 19. August 1738) der Buhlschaft mit dem Schwarzen, also des geschlechtlichen Verkehrs mit dem Teufel. Während das Mädchen auch sich selbst beschuldigte, stritt Agnes Olmans alle Vorwürfe ab und war bereit sich einer Hexenprobe durch Eintauchen ins Wasser zu unterziehen. Doch das Gericht lehnte ab, da deren Anwendung laut Gerichtsordnung nicht mehr gestattet war.
Curtens wurde am 19. August 1738 gemeinsam mit Agnes Olmans, die Mutter dreier Töchter war, durch Verbrennung hingerichtet.
Seit 1989 erinnert im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim das Kunstwerk „Gerresheimer Hexenstein“[1] an die beiden Frauen.
Literatur
- Clemens-Peter Bösken: Ehrenrettung für Richter Schwarz: der Prozeß gegen Agnes Olmans und Helene Curtens aus Juristensicht. In: Rund um d. Quadenhof (Düsseldorf-Gerresheim) 46 (1995)
Weblinks
- Helena Curtens im Portal Rheinische Geschichte
- historicum.net: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung: Hexenverfolgungen in Düsseldorf
- Neueste Forschungsergebnisse
Einzelnachweise
- ↑ Standort des Gerresheimer Hexensteins bei WikiMapia. Abgerufen am 21. Mai 2011.
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