Herzog von Jülich

Herzog von Jülich
Blaeu, 1645
Herzogtum Jülich 1477

Das Herzogtum Jülich war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, linksrheinisch zwischen dem Herzogtum Geldern, den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie dem Fürstbistum Lüttich gelegen.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Das Herzogtum Jülich umfasste ein Gebiet von 4130 km², das sich 20 km beiderseits der Rur bzw. etwa 40 km westlich des Rheins von Tegelen im Norden bis in die Nordeifel im Süden erstreckte. Es zählte 400.000, größtenteils katholische Einwohner. Hauptstadt war Jülich.

Städte

Zum Herzogtum Jülich gehörten die Städte und Gemeinden Jülich, Düren, Münstereifel, Euskirchen, Nideggen, Bergheim, Kaster, Grevenbroich, Mönchengladbach, Dahlen, Dülken, Linnich, Randerath, Brüggen, Süchteln, Aldenhoven, Heimbach, Monschau, Wassenberg, Heinsberg, Gangelt, Geilenkirchen, Waldfeucht, Sittard, Süsteren, Sinzig und Remagen.

Geschichte

Wandel von den Grafen im Jülichgau zu den Grafen von Jülich

Anfang des 11. Jahrhundert erscheint im Jülichgau (Pagus Juliacensis) ein Grafengeschlecht mit dem Leitnamen Gerhard. Gerhard I. ist Graf im Jülichgau von 1003-1029, gefolgt von Gerhard II. (1029-1081), Gerhard III. (1081-1114), Gerhard IV. (1114-1127), Gerhard V. (1127-1138) und Gerhard VI. (1138-1142).

Gerhard III. ist erstmalig mit dem Beinamen comes de Julicho verzeichnet. Mit Wilhelm I. (1142-1176) werden aus den Grafen im Jülichgau die Grafen von Jülich. Das erste Jülicher Grafenhaus stirbt mit Wilhelm II. (1176-1207) im Mannesstamm jedoch aus. Über dessen Schwester fällt die Grafschaft an Wilhelm III. (1207-1219), Wilhelm IV. (1219-1274), Wilhelm V. (1274-1277), Walram (1277-1297) und Gerhard VII. (1297-1328).

Jülich wird Herzogtum

1328 wird Wilhelm VI. Graf von Jülich. Kaiser Ludwig der Bayer bestätigt ihn in seiner Reichsstandschaft und ernennt ihn zum erblichen Markgrafen. 1356 folgt die Ernennung zum Herzog durch Kaiser Karl IV.

Das Herzogtum wächst

Gerhard I. von Jülich-Berg, der älteste Sohn Wilhelm VI. erheiratet die Grafschaft Ravensberg sowie das Herzogtum Berg und Wilhelm II., der seinem Vater in Jülich nachfolgt, das Herzogtum Geldern.

Nach Wilhelm II. (1362-1393), Wilhelm III. (1393-1402) und Rainald (1402-1423) werden die Herzogtümer Jülich und Berg 1423 miteinander vereint. Nach Rainalds Testament fallen 3/4 des Herzogtums Jülich an Adolf, Herzog von Berg und Urenkel Herzog Wilhelms VI., sowie 1/4 an Johann, Herr von Heinsberg und Enkel des Herzogs Wilhelm VI. Auf diese Weise wird Adolf Herzog von Jülich und Berg (1423-1437) und Johann Herr von Jülich. Seit 1500 gehört das Herzogtum zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis.

Erbstreitigkeiten

Durch geschickte Heiratspolitik erfolgt 1521 der Zusammenschluss der beiden Herzogtümer mit dem Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark zu den Vereinigten Herzogtümern: Der Enkel Adolfs, Wilhelm IV., der letzte männliche Sprössling dieses Fürstenhauses, setzte seine Tochter Marie, welche an den Sohn des Herzogs von Kleve, Johann den Friedfertigen, verheiratet war, zur Erbin seiner Länder ein, obgleich der Kaiser Friedrich III. 1485 die Nachfolge in Jülich und Berg dem Herzog Albrecht von Sachsen versprochen und Kaiser Maximilian 1495 dies Versprechen erneuert hatte. Nach Wilhelms Tod 1511 folgte daher Johann der Friedfertige, sein Schwiegersohn, ungeachtet des Einspruchs Sachsens. Der Kaiser belehnte Johann, doch wurden Sachsen seine Ansprüche gewahrt. Als Johann 1521 auch in Kleve Herzog zur Herrschaft gelangt, wird Jülich und Berg mit Kleve vereinigt. Damit hat er die Vormachtstellung im niederrheinisch-westfälischen Reichskreis inne.

1538 erfolgt auf dem Hintergrund der Erbstreitigkeiten mit Kaiser Karl V. um das Herzogtum Geldern der Beschluss des Landtages über den Ausbau Jülichs zur neuzeitlichen Landesfestung. 1543 muss Herzog Wilhelm V. nach der Niederlage in der Geldrischen Fehde den Verzicht auf Geldern erklären. Nachdem 1547 ein Stadtbrand Jülich fast vollständig zerstört, ist der Weg frei zum Wiederaufbau als herzogliche Residenz- und Festungsstadt ab 1548/49 nach idealen Plänen des Bologneser Architekten und Festungsbaukundigen Alessandro Pasqualini.

Nach dem Aussterben des Fürstenhauses mit Herzog Johann Wilhelm am 25. März 1609 machen mehrere deutsche Fürsten, besonders Sachsen, Brandenburg und Pfalz-Neuburg, auf seine Hinterlassenschaft Ansprüche geltend. Dieser Streit wird als Jülich-Klevischer Erbfolgestreit bekannt und dauert von 1609 bis 1614.

Das Haus Sachsen gründet seine Ansprüche an die Erbschaft auf ein kaiserliches Versprechen, dass Kleve, im Fall der Mannesstamm des dortigen Fürstenhauses ausstürbe, an das Haus Sachsen fallen solle. Hiergegen erheben sich die weiblichen Erben (drei Schwestern des Herzogs Johann Wilhelm und deren Nachkommen), denen Karl V. 1546 das Recht der Succession zugesprochen hat.

Die älteste der Schwestern, Marie Eleonore, war an den Herzog von Preußen, Albert Friedrich von Brandenburg, vermählt gewesen und noch vor ihrem Bruder gestorben. Sie hatte aber aus jener Ehe eine Tochter, Anna, hinterlassen, die an den Kurfürsten Johann Siegmund von Brandenburg verheiratet war und sich, dem Heiratsvertrag ihrer Mutter von 1573 gemäß, als Erbin der Ansprüche derselben betrachtet.

Die zwei anderen Schwestern waren Anna, mit dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, und Magdalena, mit dem Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken vermählt. Diese Erben stehen einmütig gegen Sachsen, machen sich aber die Erbschaft untereinander selbst wieder streitig.

Sofort nach dem Tod Johann Wilhelms ergreifen Brandenburg und Pfalz-Neuburg Besitz der Erbschaft. Im Einverständnis mit Sachsen verlangt aber der Kaiser zunächst, bis nach erfolgter Ausgleichung der Sache, Jülich, Kleve und Berg zu sequestrieren, und lässt sogleich den Erzherzog Leopold mit kaiserlichen und den Erzherzog Albrecht mit spanischen Truppen aus den Niederlanden in die Herzogtümer einrücken. Ersterer überrumpelt und besetzt im Mai 1609 Jülich.

Belagerung Jülichs 1610

Dies veranlasst Brandenburg und Pfalz-Neuburg, sich am 10. Juni 1609 durch den Dortmunder Rezess zu gemeinschaftlicher Verteidigung ihres Rechts zu verbinden. Die protestantische Union und Heinrich IV. von Frankreich sichern, um eine Festsetzung des Hauses Habsburg am Niederrhein zu verhindern, ihre Hilfe zu, und schon rücken 1610 französische und unierte Truppen in das Jülichsche ein, als der plötzliche Tod Heinrichs IV. (14. Mai) und des Hauptes der Union, des Kurfürsten Friedrich IV. (9. September), den Ausbruch eines großen Kriegs verhindert.

Bloß Jülich wird den Kaiserlichen wieder entrissen. Der Kaiser erteilt allerdings Sachsen die Belehnung, doch bleiben Brandenburg und Neuburg im faktischen Besitz der Lande. Um nun dem Erbstreit zwischen diesen ein Ende zu machen, versucht Philipp Ludwigs Sohn Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg durch eine Vermählung mit Johann Siegmunds Tochter die brandenburgischen Ansprüche mit den pfälzischen zu vereinigen. Aber der Kurfürst weigert sich und es kommt bei einer persönlichen Begegnung in Düsseldorf zu heftigen Auseinandersetzungen. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bricht nun alle Verhandlungen ab, begibt sich nach Bayern, vermählt sich mit einer Tochter des Hauptes der Liga, des Herzogs Maximilian, und wird 1613 katholisch, während Johann Siegmund zur reformierten Kirche übertritt.

Unter Wolfgang Wilhelm wurde das Herzogtum Jülich administrativ (etwa 1640er Jahre) in 43 Steuerbezirke aufgeteilt (34 Ämter und 9 Städte: Jülich, Düren, Münstereifel, Euskirchen, Bergheim, Grevenbroich, Linnich, Kaster, Randerath). Die frühere Steuermatrikel von 1626 weist 29 Ämter auf. Von den Ämtern stammten etwa 94% und von Städten etwa 6% der Steuererträge.

Die Aufteilung des Herzogtums

Spanische und holländische Truppen rücken nun gleichzeitig ins Land, die spanischen für die Pfalz, die holländischen für Brandenburg. Da aber die Furcht vor einem allgemeinen Krieg überwiegt wird am 12. November 1614 ein Vertrag zu Xanten über eine geteilte Verwaltung mit Vorbehalt des Kondominats vermittelt. Der Pfalzgraf erhält Jülich und Berg, der Kurfürst von Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein. Doch bleiben die fremden Truppen im Lande; die Holländer halten die klevischen Festungen bis 1672 besetzt. Erst am 9. September 1666 schließt der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm einen Erbvergleich auf Grund des Status quo, nach welchem ersterer Kleve und die Grafschaften Mark und Ravensberg, der Pfalzgraf Jülich und Berg behalten und nach dem Aussterben des Mannesstamms der einen Linie die andere erben sollte.

Neuzeit

Maximaler französischer Ausbauplan von Jülich

Dieser letzteren Bestimmung wegen spielt die jüliche Erbfolgefrage noch einmal im 18. Jahrhundert in den europäischen Verträgen eine Rolle, als die Linie Pfalz-Neuburg dem Aussterben nahe ist und Preußen sich wenigstens die Nachfolge in Berg durch die Verträge Friedrich Wilhelms I. mit Karl VI. zu Wusterhausen (1726) und Berlin (1728) sichern will. Österreich erkennt dieses gegen die Garantie der Pragmatischen Sanktion an, verspricht aber gleichwohl in einem geheimen Vertrag 1738 der Linie Pfalz-Sulzbach die Succession in beiden Herzogtümern. Als Friedrich II. Schlesien gewinnt, verzichtete er auf seine Ansprüche, und Jülich fällt daher 1742 an die pfalz-sulzbachische Linie, die später zu der Kurpfalz auch die bayrischen Lande erhält. So bleibt das Herzogtum Jülich im Besitz der Kurfürsten von Pfalz-Bayern, bis der Lüneviller Friede 1801 es an Frankreich abgibt, welches schon seit 1794 das Herzogtum besetzt hält.

Durch den Wiener Kongress erhält Preußen 1815 das Herzogtum mit Ausnahme kleinerer Gebietsteile, die zur niederländischen Provinz Limburg kommen, und bezieht es in die Preußische Verwaltungsgliederung ein. Der größte Teil gehört zum Regierungsbezirk Aachen der Provinz Großherzogtum Niederrhein, der Ostteil zur Provinz Jülich-Kleve-Berg (beide Provinzen am 22. Juni 1822 aufgelöst und zur Rheinprovinz vereinigt).

Wappen

Der Jülicher Löwe, in Gold ein schwarzer Löwe, rot bezungt und rot bewehrt, ist Motiv des Wappens vieler Städte und Gemeinden im Gebiet des ehemaligen Herzogtums. (vgl. Stadler, K.: Deutsche Wappen - Bundesrepublik Deutschland. Angelsachsen Verlag, o.O., 1964-1971, 8 Bde.; Steimel, R.: Rheinische Städtewappen. Ihre Herleitung aus Länderwappen und Siegeln. Köln 1948; Vries, H. de: Wapens van de Nederlanden. Amsterdam 1995. - Hierin ist insbesondere das Wappen der Provinz Gelderland mit Bezug zu Jülich interessant; hier auch Nennung des „Jülicher Löwen“ („Leeuw van Gulik“). - Vroomen, R.J.P.M.: Wapengekletter in Zuid Limburg. In: Jaarboek Limburg van Mook tot Eijsden, o.O. 1983, S.124-131.) Beispiele:

Herrscher von Jülich

Haus Jülich, Grafen

- zunächst Grafen im Jülichgau, seit 1081 Grafen von Jülich -

  • 1003-1029 Gerhard I.
  • 1029-1081 Gerhard II.
  • 1081-1114 Gerhard III.
  • 1114-1127 Gerhard IV.
  • 1127-1138 Gerhard V.
  • 1138-1142 Gerhard VI.
  • 1142-1176 Wilhelm I.
  • 1176-1207 Wilhelm II.

Haus Jülich-Heimbach, Grafen

Haus Jülich-Heimbach, Herzöge

- 1393 bis 1423 in Personalunion mit Geldern, seit 1423 mit Berg, seit 1437 auch Ravensberg -

Haus Mark, Herzöge

- seit 1521 als Herrscher von Jülich-Kleve-Berg -

Haus Wittelsbach, Herzöge

- in Personalunion mit Berg und Pfalz-Neuburg, seit 1685 auch Kurpfalz, seit 1777 auch Bayern -

Haus Hohenzollern, Herzöge

- Nach dem Erwerb des Rheinlandes durch Preußen nahm der preußische König den Titel eines Herzogs von Jülich an, er blieb bis zur Abdankung des Hauses Hohenzollern 1918 mit dem preußischen Königtum und später dem deutschen Kaisertitel verbunden.

Siehe auch

Literatur

  • Ulrike Tornow: Die Verwaltung der jülich-bergischen Landsteuern während der Regierungszeit des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm (1609-1653), Bonn 1974.

Weblinks


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