Hessen (Adelsgeschlecht)

Hessen (Adelsgeschlecht)

Im Haus Hessen sind alle Familienlinien des Hessischen Fürstenhauses Lothringen-Brabant (Reginare) zusammengefasst.

Großes Kurhessisches Staatswappen. Als Herzschild der (bekrönte Kur-)Hessische Löwe, um ihn gruppieren sich die vom Hessen-Kassel und z.T. auch von Hessen-Darmstadt gehaltenen Grafschaften und Neben-Fürstentümer: Großherzogtum Fulda (schwarzes Kreuz), Fürstentum Hanau (Sparren und Balken), Grafschaft Katzenelnbogen (Leopard), Fürstentum Hersfeld (rotes Patriarchenkreuz), Grafschaft Ziegenhain (Gelber Stern), Grafschaft Nidda (zwei gelbe Sterne), Fürstentum Fritzlar (gelbes Kreuz), Grafschaft Schaumburg (Nesselblatt und Nägel), Fürstentum Isenburg (zwei schwarze Balken).

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Der Name des Hauses ist vom germanischen Volksstamm der Chatten entlehnt, deren Name sich allmählich von Chatten über Hassi zu Hessen umgeformt hat.

Die vormaligen Landgrafen regierten zuletzt als Kurfürsten von Hessen in Hessen-Kassel (= Kurhessen) bis 1866 und als Großherzöge von Hessen bis 1918 in "Hessen-Darmstadt" (= Großherzogtum Hessen).

Das Haus Hessen entstammt einerseits dem Hause Brabant bzw. der Reginare und anderseits einer Seitenlinie der Ludowinger, die zuvor auch die Landgrafen von Thüringen stellten. Als Stammmutter des Hauses gilt Elisabeth von Thüringen. Die Ludowinger waren bereits 1122 durch Heirat an die hessischen Grafschaften der Gisonen gekommen, ehe sie wenig später (1131) zu Landgrafen von Thüringen erhoben wurden.

Durch die Tatkraft der Tochter Elisabeths, der Landgrafentochter Sophie, verheirateten Herzogin von Brabant (Sophie von Brabant), erlangte ihr Sohn Heinrich I. von Hessen aus der Familie der Reginare (* 24. Juni 1244; † 21. Dezember 1308 in Marburg), auch Heinrich das Kind genannt, die Stellung eines Landgrafen von Hessen. Sophie setzte nach dem Aussterben der Ludowinger im Mannesstamm im Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg (1247-1264) wieder ein eigenes hessisches, von Thüringen getrenntes Territorium für ihren Sohn durch, während Thüringen an die sächsischen Wettiner fiel.

  1. Landgraf Hermann I. von Thüringen(* 1155; † 1217)
    1. Heinrich Raspe (* 1204; † 1247), 1246 gewählter römischer (Gegen-)König ∞ Elisabeth von Brandenburg (* ?; † 1237)
    2. Konrad (* ?; † 1240), Hochmeister des Deutschen Ordens
    3. Landgraf Ludwig IV., der Heilige, von Thüringen (* 1200; † 1227) ∞ Elisabeth von Thüringen, Heilige Elisabeth, (* 1207; † 1231)
      1. Landgraf Hermann II. (* 1222; † 1241), Herr in Hessen
      2. Gertrud (* 1227; † 1297), Äbtissin in Kloster Altenberg
      3. Sophie von Brabant (* 1224; † 1275) ∞ Herzog Heinrich II. von Brabant (* ?; † 1248)
        1. Landgraf Heinrich I. von Hessen, „das Kind“ (* 1244; † 1308); Fortsetzung: Landgrafen von Hessen bis 1567

Mit Heinrich II. von Brabant beginnt die eigentliche Stammlinie des Hauses Hessen. Für die ausführliche Stammliste siehe Stammliste von Hessen.

Landgrafen von Hessen bis 1567

1292 wurde die Landgrafschaft Hessen für Landgraf Heinrich I. von Hessen von König Adolf von Nassau als Reichsfürstentum bestätigt und damit endgültig von Thüringen getrennt. Landgrafen, Markgrafen, Pfalzgrafen, Herzöge und Fürsten zählten zum Fürstenstand.

Die hessische Landgrafschaft umfasste zunächst im Wesentlichen Teile des heutigen Nordhessen in Niederhessen und Oberhessen. Dabei war das mittelalterliche Oberhessen nur zu einem geringen Grad deckungsgleich mit der gleichnamigen Provinz des Großherzogtums Hessen im 19. Jahrhundert. Nicht eingeschlossen waren insbesondere die beiden Grafschaften Waldeck und Ziegenhain, der erhebliche Streubesitz des Erzbistums Mainz und die Gebiete der beiden Reichsklöster Fulda und Hersfel.

Stammliste siehe Stammliste von Hessen#Von Heinrich II. (Brabant) bis Philipp I. (Hessen)

Erbteilung 1567

Philipp von Hessen

Nach dem Tod Philipp des Großmütigen, Landgraf von Hessen, am 31. März 1567 wurde die Landgrafschaft unter seinen vier Söhnen aus der ersten Ehe geteilt. Sie bildeten nun vier eigene Linien des Hauses Hessen:

  • Hessen-Kassel umfasste etwa die Hälfte des Landes und die hessische Hauptstadt Kassel. Diese älteste Linie existiert noch heute in den Zweigen Hessen(-Kassel)-Rumpenheim und Hessen(-Kassel)-Phillipsthal-Barchfeld. Weiterhin bestehen das Haus der Fürsten von Hanau als morganatische Nachkommen des letzten regierenden Kurfürsten von Hessen-Kassel bis in die Gegenwart fort.
  • Hessen-Marburg und
  • Hessen-Rheinfels starben schon nach einer Generation aus.
  • Hessen-Darmstadt, die jüngste Linie bestand ebenfalls bis ins 20. Jahrhundert. Ihr Erbe fiel an Hessen(-Kassel)-Rumpenheim.

Diese Teilung der Landgrafschaft war mitursächlich für den geschwundenen Einfluss Hessens auf die Politik im Reich, die beiden verbliebenen Linie standen sich zudem häufig feindlich gegenüber. Die Teilung bestimmte die Geschichte Hessens bis zum 19. September 1945, als durch die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen, Nassau und der Volksstaat Hessen zum Land „Großhessen“ vereinigt wurden.

Hessen-Kassel und Nebenlinien

Bis 1866 regierten Philipps Nachkommen der älteren Kasseler Linie, zunächst als Landgrafen, und ab 1803 als Kurfürsten die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die daher auch häufig als Kurfürstentum Hessen oder kurz Kurhessen bezeichnet wird.

Landgrafschaft Hessen-Kassel

Stammlisten:

„Kurfürstentum“ Hessen-Kassel

Obwohl häufig als Kurfürstentum bezeichnet, war Hessen-Kassel bis zu seinem Ende staatsrechtlich immer eine Landgrafschaft, wenn auch der Regent seit 1803 Kurfürst war.

Die zweite und dritte Ehe des Kurfürsten Wilhelm II. und die Ehe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm waren morganatisch also ohne thronberechtigte Nachkommen.

Wilhelm II. dankte faktisch nach der Julirevolution von 1830 im Jahr 1831 zugunsten seines Sohnes, Friedrich Wilhelm ab. Dieser, 1866 durch Preußen abgesetzt, war der letzte hessische Kurfürst. Wegen seiner morganatischen Ehe ging nach seinem Tod die Landgrafenwürde sowie der Anspruch auf den kurhessischen Thron auf Friedrich aus der Nebenlinie Hessen-Rumpenheim über.

Der kurfürstliche Titel lautete: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg, Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, und Graf zu Schaumburg, etc., etc.

Siehe Stammliste von Hessen#Die Nachkommen Karls (Hessen-Kassel)

Freiherren von Cornberg

Die Freiherren von Cornberg gingen aus der außerehelichen Verbindung zwischen Landgraf Wilhelm IV. und Elisabeth Wallenstein hervor.

Rotenburger Quart

Landgraf Moritz der Gelehrte von Hessen-Kassel errichtete durch Hausvertrag vom 12. Februar 1627 und 1. September 1628 zur Ausstattung seiner Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von Nassau-Dillenburg einen teil souveränen Herrschaftsbereich, die sogenannte Rotenburger Quart. Er etablierte damit nach dem volljährig werden von Julianes Söhne erstmals die Linie Hessen-Rotenburg, Hessen-Eschwege und Hessen-Rheinfels, die zügig zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg konsolidieren.

Die Rotenburger Quart (Quart = lat. Viertel) - umfasst etwa ein Viertel des Hessen-Kasseler Territoriums und blieb bis zum Heimfall an Hessen-Kassel reichsrechtlich - im Besonderen in Angelegenheiten der Außenpolitik und der Verteidigung - unter der Oberhoheit von Hessen-Kassel. Das gemeinschaftliche Erbe der Quart umfasste die Nieder-Grafschaft Katzenelnbogen mit der Festung Rheinfels, die Ämtern und Städten Rotenburg, Wanfried, Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, die Herrschaft Plesse, das Amt Gleichen, nebst einem Viertel des Landzolles.

Die in der Quart regierenden Linien spalten sich wiederholt auf und vereinigen sich im Erbgang wieder, sie werden unter dem Oberbegriff Hessen(-Rheinfels)-Rotenburg bzw. Hessen-Rotenburg zusammen gefasst. Schon in der ersten Generation hat nach Erbgang lediglich die Linie Hessen-Rheinfels-Rotenburg Bestand, die sich später nur noch Hessen-Rotenburg nennen wird. Bis zur Einführung der Primogenitur entstehen jedoch auch aus Hessen-Rotenburg wiederholt kurzlebige Nebenlinien.

Die Linie Hessen-Rotenburg erlischt 1834 im Mannesstamm, 1851 verstirbt die letzte weibliche Namensträgerin kinderlos. Damit erlischt 1834 die Rotenburger Quart und 1851 die einzige wieder römisch-katholisch gewordenen Linie im Haus Hessen.

Hessen-Rotenburg

Hessen-Rotenburg entsteht als teilsouveräne Landgrafschaft erstmals mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlangt im Erbgang die Besitzungen von Hessen-Eschwege um dann selbst schon in der ersten Generation durch den Tod des kinderlosen Landgraf Hermann von Hessen-Rotenburg (* 15. August 1607 in Kassel; † 25. März 1658 in Rotenburg) im Erbgang mit Hessen-Rheinfels zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg zu verschmelzen.

Nach einer von Hessen-Kassel genehmigten Anpassung der Erbregelungen im Hausvertrages zur Rotenburger Quart verschwindet später Rheinfels aus der Titulatur, und die Linie nennt sich fortan nur noch Hessen-Rotenburg.

Hessen-(Rheinfels)-Rotenburg

Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels erbte bereits in der ersten Generation die Teilfürstentümer Hessen-Eschwege und die namensgebende Herrschaft Hessen-Rotenburg. Er übernahm damit die gesamte Rotenburger Quart und nannte sich fortan Landgraf von Hessen-Rheinfels-Rotenburg. Seine Nachkommen nannten sich nach eine Änderung der Erbregeln in der Rotenburger Quart später nur noch Landgrafen von Hessen-Rotenburg.

Zusammen mit seiner Familie wurde Ernst 1652 römisch-katholisch. Da Ernst erster Gesamterbe der Rotenburger Quart war, sind die Linien des Hauses Hessen-Rotenburg in der Folgezeit ebenfalls römisch-katholisch.

Hessen-Eschwege

Hessen-Eschwege entstand als teil-souveräne Landgrafschaft erstmals mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlosch jedoch mit dem Tod von Landgraf Friedrich schon in der ersten Generation.

Hessen-Wanfried-(Rheinfels)

Zeitweise auch Hessen-Wanfried-Rheinfels u. a. Die Titulierungen spiegelten wechselnde Besitzverhältnisse wieder: Die Besatzungsrechte der Burg Rheinfels war 1711 durch Hessen-Kassel von Hessen-Rotenburg entzogen und 1718 Hessen-Wanfried zugesprochen worden. Das Residenzschloss in Eschwege war von 1667 bis 1713 verpfändet. 1713 wurde die Verpfändung ausgelöst und Christian von Hessen-Wanfried als Ersatz für seinen Verzicht auf die Landgrafschaft Hessen-Wanfried zugesprochen. Erst 1731, nach dem Tode seines Bruders Wilhelm von Hessen-Wanfried-(Rheinfels), wurde Christian erneut Landgraf von Hessen-Wanfried. Er verlegte nach und nach seine Residenz nach Eschwege. Die Besatzungsrechte der Burg Rheinfels wurde 1735 von Christian endgültig an Hessen-Kassel abgetreten. Mit Christians Tod 1755 fiel die Landgrafschaft Hessen-Wanfried nach 88 Jahren (von 1667 bis 1755) zurück an Hessen-Rotenburg.

Siehe

Hessen-Philippsthal und Hessen-Philippsthal-Barchfeld

1685 wurde von Philipp, dem dritten Sohn des Landgrafen Wilhelm VI. und der Prinzessin Hedwig Sophie von Brandenburg, die Linie Hessen-Philippsthal gegründet, aus der später auch die Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld hervorging.

Hessen-Philippsthal-Barchfeld ist eine der beiden noch heute bestehenden Linien des Hauses Hessen.

Prinzen von Ardeck

Die Prinzen von Ardeck sind aus der Ehe zwischen Wilhelm von Hessen-Philippsthal-Barchfeld und Prinzessin Marie von Hanau hervorgegangen.

Fürsten von Hessenstein

Die Fürsten von Hessenstein entstammen einer außerehelichen Beziehung zwischen König Friedrich I. von Schweden und Hedwig Ulrika Gräfin von Taube.

Hessen-Kassel-Rumpenheim und Hessen Rumpenheim

Ab 1875 tritt die Hessen-Kasseler Nebenlinie Hessen-Rumpenheim an Stelle von Hessen-Kassel, der ältesten Linie im Haus Hessen, und ist als Hessen-Kassel oder Hessen-Kassel-Rumpenheim anzusprechen. Neben der Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld ist Hessen-Kassel(-Rumpenheim) eine der beiden heute noch bestehenden Linien des Hauses Hessen.

1875, nach dem Tod des letzten hessischen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, geht der Familienfideikommiss an Hessen-Rumpenheim. Die Kinder des Kurfürsten aus der morganatischen Ehe mit Gertrude Lehmann sind nach dem hessischen Hausgesetz hinsichtlich des Fideikommissvermögens nicht nachfolgefähig, die Nebenlinie Hessen-Rumpenheim wird ab diesem Zeitpunkt als Hessen-Kassel(-Rumpenheim) angesprochen.

Am 26. Januar 1997 erlosch mit dem Tod der Prinzessin Margaret auch die Linie Hessen-Darmstadt. Deren Erbe fiel ebenfalls an die Rumpenheimer. Nach 500 Jahren der Trennung war damit die für lange Zeit hessische und deutsche Geschichte mitbestimmende Trennung der beiden Hauptlinien des Hauses Hessen ( in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt) beendet.

Friedrich Karl von Hessen-Kassel-Rumpenheim (1868-1940) war als Väinö I. 1918 zum König von Finnland gewählt worden, ohne das Amt vor der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg aber noch antreten zu können.

Siehe

Freiherren von Heimrod

Die Freiherrn von Heimrod sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen-Kassel mit Charlotte Christine Buissine (*1749).

Freiherren von Haynau

Die Freiherrn von Haynau sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen Kassel mit Rosa Dorothea Ritter, Baronin Lindenthal. Siehe Stammliste von Hessen#Freiherren von Haynau

Grafen von Hessenstein

Die Grafen von Hessenstein sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. mit Karoline von Schlotheim. Siehe Stammliste von Hessen#Grafen von Hessenstein

Fürsten von Hanau

Die Nachkommen Friedrich Wilhelms I., des letzten regierenden Kurfürsten von Kurhessen, entstammten einer nicht durch das Hausgesetz legitimierten morganatischen Ehe, sie konstituierten das heute noch bestehende Haus Hanau und tragen den Namen Fürsten von Hanau und zu Horowitz, Grafen von Schaumburg. Siehe auch: Fürsten von Hanau. Die Familie gehört zur heute noch bestehenden Althessischen Ritterschaft.

Hessen-Marburg

Hessen-Marburg entstand aus der Erbteilung nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen und wurde seinem zweiten Sohn, Ludwig IV. von Hessen Marburg (* 1537; † 1604), zugeteilt. Da er keine Nachkommen hatte, fiel sein Erbteil nach seinem Tod an die Familien seiner Brüder zurück.

Hessen-Rheinfels

Hessen-Rheinfels (ältere Linie) entstand aus der Erbteilung nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen und wurde seinem dritten Sohn, Philipp d. Jüngeren (* 1541; † 1583), zugeteilt. Da er keine Nachkommen hatte, fiel sein Erbteil nach seinem Tod an die Familien seiner Brüder zurück.

Hessen-Darmstadt und Nebenlinien

Im südlichen Teil des heutigen Hessen und einem Teil des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz regierte die Linie Hessen-Darmstadt von 1567 bis 1918, zunächst als Landgrafen, ab 1806 als Großherzöge von Hessen.

Landgrafschaft Hessen-Darmstadt

Siehe

Großherzogtum Hessen-Darmstadt

Titel: Großherzog (seit 1806) von Hessen und bei Rhein, souveräner Landgraf zu Hessen, Herzog in Westphalen und Engern, Pfalzgraf bei Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg, Graf zu Arnsberg und des heiligen römischen Reichs Vorfechter zwischen Rhein und Weser, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen, etc.

Siehe Stammliste von Hessen#Die Nachkommen Ernst Ludwigs (Hessen-Darmstadt)

Hessen-Butzbach

Von 1609 bis 1643 regierte Landgraf Philipp III. von Hessen-Butzbach in einem Teilterritorium der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Er verstarb ohne männliche Nachkommen. Nach seinem Tod erlosch die Linie Hessen-Butzbach bereits wieder. Das Erbe fiel an Hessen-Darmstadt zurück.

Hessen-Homburg

Die Landgrafen von Hessen-Homburg sind eine Nebenlinie des Hauses Hessen-Darmstadt, die von 1622 bis 1866 in Hessen-Homburg regiert. Siehe Stammliste von Hessen#Von Friedrich I. (Hessen-Homburg) an

Hessen-Bingenheim

Von 1648-1681 spaltete sich die Linie Hessen-Bingenheim von Hessen-Homburg ab. Der zweite Landgraf von Hessen-Homburg Wilhelm Christoph lebte bevorzugt im umgebauten ehemaligen Kloster Bingenheim und wurde Landgraf zu Bingenheim genannt.

Hessen-Braubach

Landgraf Johann von Hessen-Braubach (* 1609; † 1651) war ein nachgeborener Sohn Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt. Er verstarb kinderlos, so dass sein Teilterritorium an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zurück fiel.

Hessen-Itter

Georg (III.) von Hessen-Itter und Vöhl (* 1632; † 1676) war ein nachgeborener Sohn von Landgraf Georg II. (* 1605; † 1661) und Prinzessin Sophie von Sachsen (* 1609; † 1671). Da er ohne männlichen Erben verstarb, endet mit ihm auch schon die Linie Hessen-Itter.

Battenberg – Mountbatten – Mountbatten-Windsor

Durch die morganatische Ehe des Landgrafen Alexander von Hessen-Darmstadt (* 1823; † 1888) mit Julia von Hauke (* 1825; † 1895), später von ihrem Schwager zur Prinzessin von Battenberg erhoben, entstand 1858 das Haus Battenberg, dessen englische Linie 1917 in „Mountbatten“ umbenannt wurde. Die hiervon über eine weibliche Linie abstammenden Mitglieder der britischen Königsfamilie nennen sich Mountbatten-Windsor.

Siehe Stammliste des Hauses Battenberg

Grafen von Diez

Die Grafen von Diez sind die nicht ebenbürtigen Nachkommen aus der zweiten, bigamistischen Ehe Philipps des Großmütigen mit Margarethe von der Saale. Siehe Stammliste von Hessen#Grafen von Diez

Titulaturen und Namen

Die ältere Linie Hessen-Kassel führte bis zum Tode des letzten regierenden Kurfürsten Friedrich Wilhelm im Jahr 1875 folgenden Titel:

Von Gottes Gnaden

Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen,

Großherzog von Fulda,

Fürst zu Hersfeld,

Fürst zu Hanau,

Fürst zu Fritzlar,

Fürst zu Isenburg,

Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelnbogen),

Graf zu Diez (Dietz),

Graf zu Ziegenhain,

Graf zu Nidda,

Graf zu Schaumburg,

etc., etc.

Friedrich Wilhelms morganatische Nachkommen aus seiner Ehe mit Gertrude von Hanau führen noch heute den Namen

Prinz von Hanau Graf von Schaumburg.

Heutiger Name

Erbberechtigt im Hinblick auf den Familienfideikommiss war 1875 für Hessen-Kassel der heute noch bestehende Zweig Hessen(-Kassel)-Rumpenheim, nicht aber die Prinzen und Prinzessinnen von Hanau.

Auch im Haus Hessen wurde aufgrund der Bestimmung des Adelsgesetzes vom 23. Juni 1920 eine Namenswahl vorgenommen, man wählte den Namen:

Prinz und Landgraf von Hessen

Geübte Praxis in der Familie ist es, dass nur der Chef des Hauses auch unter der Bezeichnung "Landgraf von Hessen" öffentlich auftritt oder als solcher unterzeichnet. Zurzeit ist Moritz von Hessen(-Kassel)-Rumpenheim Chef des Hauses.

Zusammenführung der Hauptlinien Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt

1968 verstarb mit Ludwig Hermann Alexander Chlodwig Prinz von Hessen und bei Rhein der letzte männliche Vertreter der Linie Hessen-Darmstadt – den früheren Großherzöge von Hessen und bei Rhein. 1997 verstarb mit Ludwigs Witwe Margareth die letzte lebende Person der Linie Hessen-Darmstadt und beschloss diese damit.

Moritz von Hessen(-Kassel)-Rumpenheim erbte als Adoptivsohn und brachte auch die Hinterlassenschaft der Linie Hessen-Darmstadt in die Hessische Hausstiftung ein. In der Person von Moritz von Hessen(-Kassel)-Rumpenheim sind damit die beiden seit 1567 getrennten Linien des Hauses Hessen wieder vereinigt, die 500-jährige Teilung des Hauses Hessen ist damit beendet.

Sekundärbezeichnungen

Angaben wie Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt sind, streng genommen, nicht die korrekten Namen, sondern Sekundärbezeichnungen, um die einzelnen Linien des Gesamthauses besser von einander unterscheiden zu können. Sie wurden von der Familie selbst nie gebraucht.

Linien des Hauses Hessen nach 1918

Nach 1918 bestanden neben den Hauptlinien Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel mit seinen Zweigen Hessen-Rumpenheim und Hessen-Philippsthal-Barchfeld noch das Haus Hanau und das Haus Battenberg.

Oberhäupter des Hauses Hessen-Darmstadt:

Ludwig war kinderlos und adoptierte Moritz aus der Hessen-Kassel (s.u.), womit beide Linien wieder zusammenfielen.

Oberhäupter des Hauses Hessen-Kassel(-Rumpenheim):

  • 1918-1925: Alexander Friedrich (1863-1945), verzichtete aufgrund seiner Sehbehinderung 1925 zugunsten seines jüngeren Bruders:
  • 1925-1940: Friedrich Karl (1868-1940)
  • 1940-1980: Philipp (1896-1980) (seit 1968 auch für Hessen-Darmstadt)
  • seit 1980: Moritz Prinz und Landgraf von Hessen (* 1926)

Oberhäupter des Hauses Hessen-Philippsthal-Barchfeld:

  • 1918-1925: Ernst Landgraf von Hessen-Philippsthal (1846-1925) (kinderlos, Nachfolger wurde sein Cousin:)
  • 1925-1954: Chlodwig Landgraf von Hessen-Philippsthal-Barchfeld (1876-1954)
  • seit 1954: Wilhelm Prinz und Landgraf von Hessen (* 1933)

Weiter haben das fürstliche Haus Hanau, entstanden aus der Hauptlinie Hessen-Kassel und das Haus Battenberg, entstanden aus der Linie Hessen-Darmstadt, bis heute Bestand.

Weitere legitime Nachkommen des Hauses Hessen leben seit dem 2. Weltkrieg in Österreich.

Hessische Hausstiftung und Althessische Ritterschaft

Das Erbe der Hessischen Landgrafen, Kurfürsten und Großherzöge wird heute durch die Hessische Hausstiftung gepflegt, die 1928 als Kurhessische Hausstiftung gegründet wurde.

Das Museum der Stiftung hat seinen Sitz im Schloss Fasanerie bei Eichenzell in der Nähe von Fulda. Der Stiftungsvorsitz liegt heute bei Donatus Erbprinz von Hessen, Chef des Hauses ist sein Vater Moritz von Hessen.

Die Landgrafen von Hessen gehörten weiter der Althessischen Ritterschaft seit deren Gründung an. Diese ist heute eine Stiftung mit Sitz im ehemaligen Kloster Kaufungen bei Kassel.

Literatur

  • Eckhart G. Franz, Das Haus Hessen, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018919-0
  • Detlev Schwennicke, Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte europäischer Staaten, NF Bd. 3, Tafel 250ff.

Siehe auch

Weblinks


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