Hohenzollerische Lande

Hohenzollerische Lande
Preußische Provinz
Hohenzollernsche Lande
Flagge Wappen
Wappen der Provinz
Lage in Preußen
 
Bestehen 1850–1947
Provinzhauptstadt Sigmaringen
Fläche 1.142 km²
Einwohner 74.151 (1939)
Bevölkerungsdichte 64,9
Kfz-Kennzeichen I L
Entstanden aus Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen
Aufgegangen in Württemberg-Hohenzollern
Heute Teil von Baden-Württemberg
Karte
Hohenzollerische Lande 1930

Mit dem Begriff Hohenzollernsche Lande (seit dem 19. November 1928 als Hohenzollerische Lande bezeichnet) wurde der Regierungsbezirk Sigmaringen des Staates Preußen bezeichnet, der bis zur Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg bestand. Fast alle Rechte, die eine Provinz besaß (inklusive der Vertretung im Preußischen Staatsrat) waren den Hohenzollernschen Landen übertragen worden. Allein die Militärangelegenheiten wurden vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gebildet wurde der „Regierungsbezirk Sigmaringen“ im Jahre 1850, als die beiden ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an den Staat Preußen fielen. Zuvor hatten die beiden Fürsten am 7. Dezember 1849 abgedankt. Beide Herrscherhäuser hatten bereits seit 1695 bzw. 1707 Erbverträge mit Preußen, Staatsverträge aus den Jahren 1849/1850 regelten dann die Übernahme. Die preußische Besitzergreifung erfolgte am 6. April 1850 in Sigmaringen bzw. am 8. April in Hechingen. Danach wurden die beiden Fürstentümer zu einem Regierungsbezirk mit Verwaltungssitz in Sigmaringen zusammengefasst.

Die Verwaltung des Regierungsbezirks Sigmaringen war zunächst in die sieben hohenzollerischen Oberämter Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Ostrach, Sigmaringen, Trochtelfingen und Wald untergliedert. 1925 wurden die zu dieser Zeit noch bestehenden Oberamtsbezirke Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen zu den beiden neuen Landkreisen Hechingen und Sigmaringen zusammengefasst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Bestandteil der französischen Besatzungszone. Die Militärregierung vereinigte es 1946 mit dem südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg zum Land Württemberg-Hohenzollern mit Tübingen als Hauptstadt, welches 1952 im Land Baden-Württemberg aufging. Bei der Gebietsreform 1973 wurden die Grenzen Hohenzollerns endgültig verwischt; das Gebiet gehört heute im wesentlichen zu den Kreisen Sigmaringen und Zollernalbkreis, die auch nichthohenzollerische Gebiete umfassen.

Politik

Hoheitszeichen der Hohenzollernschen Lande, wie es an den Grenzen der Provinz aufgestellt war.

Regierungspräsidenten

(mit den Befugnissen eines Oberpräsidenten)

Kommunallandtag

1925: Zentrum 68,4 % – 17 Sitze | Bürgerpartei/Bauernbund 16,7 % – 4 Sitze | DDP 9,3 % – 3 Sitze
1929: Zentrum 61,3 % – 15 Sitze | Hohenzollernscher Bauernbund 15,4 % – 4 Sitze | FWV 10,7 % – 3 Sitze | SPD 8,3 % – 2 Sitze
1933: Zentrum 50,2 % – 12 Sitze | NSDAP 38,1 % – 9 Sitze | DNVP 6,0 % – 2 Sitze
An 100 % fehlende Sitze = Nicht im Provinziallandtag vertretenden Wahlvorschläge.

Bevölkerung

Im Gründungsjahr 1852 lag die Einwohnerzahl der Hohenzollernsche Lande bei 65.634. Bis 1905 hat sie sich lediglich um vier Prozent auf 68.282 erhöht.[1] 1939 war die Bevölkerungszahl auf 73.844 Einwohner gestiegen.

Literatur

  • Walter Bernhardt, Rudolf Seigel: Bibliographie der Hohenzollerischen Geschichte. (= Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns; Bd. 12). Thorbecke, Sigmaringen 1975, ISBN 3-7995-6212-5
  • Karl Theodor Zingeler, Wilhelm Friedrich Laur: Die Bau- und Kunst-Denkmäler in den Hohenzollern'schen Landen. Neff, Stuttgart 1896 (PDF auf Commons)

Einzelnachweise

  1. hgisg.geoinform.fh-mainz.de

Weblinks

Siehe auch


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