Holzschädlingsbekämpfung (Bau- und Werkhölzer)

Holzschädlingsbekämpfung (Bau- und Werkhölzer)

Holzschädlingsbekämpfung an Bau- und Werkhölzern dient im Vergleich zum vorbeugenden Holzschutz der Bekämpfung aktiv am Holz wirkender tierischer und pilzlicher Holzschädlinge. Die Holzschädlingsbekämpfung im Forstbereich ist ein eigenes Thema.


Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche/Normative Regelungen

Die Bekämpfung pilzlicher und tierischer Holzschädlinge ist in Deutschland im wesentlichen in der DIN 68800 Teil 4 geregelt. Im Gegensatz zu den Teilen 2 und 3 der DIN, die vorbeugende Holzschutzmaßnahmen zum Inhalt haben, ist Teil 4 nicht bauaufsichtlich eingeführt und hat somit keine Gesetzeskraft. Die Empfehlungen dieses Normteils gelten jedoch als anerkannte Regeln der Technik und sind insofern in der Regel Voraussetzung für eine fachgerechte Bekämpfungsmaßnahme. In begründeten Einzelfällen (z. B. im Bereich denkmalgeschützter Gebäude) kann es aber sinnvoll sein, ein von der Norm abweichendes Sonderverfahren anzuwenden.

Für bestimmte Schädlingsarten, insbesondere für den Echten Hausschwamm, den Hausbockkäfer oder Termiten gilt in einigen Bundesländern eine in der jeweiligen Landesbauordnung verankerte Meldepflicht.

Im Zusammenhang mit Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden oft weitere gesetzliche Regelungen berührt, z. B. das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung.

Verfahrenstechniken

Die zur Zeit in Deutschland zugelassenen Holzschädlingsbekämpfungsverfahren lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Chemische Holzschädlingsbekämpfung

Hier werden unter Verwendung nach Holzschutzmittelverzeichnis zugelassener chemischer Holzschutzmittel pilzliche und tierische Holzschädlinge bekämpft. Die chemische Bekämpfung holzzerstörender Insekten lässt sich grob in zwei Bereiche untergliedern.

  • Chemische Bekämpfung durch Behandlung der Holzoberfläche
  • Chemische Bekämpfung durch Bohrlochinjektionen

Eine normgerechte Bekämpfung von pilzlichen Schädlingen im Holz ist mit chemischen Mitteln grundsätzlich nicht möglich. Holzschutzmittel gegen Pilze sind im Holz nur vorbeugend einsetzbar. Die einzige normgerechte Maßnahme zur Bekämpfung von Pilzen im Holz besteht derzeit in der Demontage bzw. im Rückschnitt der befallenen Holzteile. (Ausnahmen sind bei denkmalpflegerisch wertvollen Bauteilen möglich.) Bei Befall durch holzzerstörende Pilze im Mauerwerk (insbesondere durch den Echten Hausschwamm) werden hingegen chemische Mittel (sogenannte "Schwammsperrmittel") eingesetzt, um den Befall einzudämmen.

Heißluftverfahren

Durch Aufheizung befallener Holzbauteile werden tierische Holzschädlinge abgetötet. Die Bekämpfung im Heißluftverfahren erfolgt im wesentlichen in zwei Anwendungstechniken:

  • an den Holzbauteilen oder der hölzernen Gesamtkonstruktion eines Gebäudes mit mobilen Gerätschaften.
  • in meist stationären feuchtegeregelten Klimakammern mit geschlossenen Luftkreisläufen. Der Einsatz zielt auf transportable Holzbauteile. Durch die genaue Steuerung der Temperatur und Feuchte können in dieser Technik auch sehr empfindliche Teile behandelt werden.

Mobile Bekämpfung an Gebäuden

Grundzüge der Verfahrenstechnik:

Mit Hochleistungslufterhitzern werden große Mengen heißer Luft (~ 12.000m³/h mit 120 °C) in den Dachstuhl geblasen. Durch kontinuierliche Umströmung aller freiliegenden Konstruktionshölzer mit heißer Luft werden diese langsam aufgeheizt.

Bei einer Temperatur ab 55 °C im Holzinneren beginnt die Abtötung der darin befindlichen Larven und Eier. Nach 60 Minuten ist durch die hohe Zeittoleranz die Abtötung in jedem Fall erfolgt. Die Wirkungsweise der thermischen Verfahren besteht darin, dass durch ausreichend hohe Temperaturen im gesamten Holzquerschnitt die darin befindlichen Insekten durch Eiweißgerinnung in allen Stadien (Eier, Larven, Puppen, Käfer) abgetötet werden. Durch regelmäßige Kontrolle der Luft- und Holzkerntemperaturen durch Messfühler wird die Abtötung kontrolliert. Die Beheizung lässt sich bei entsprechender Planung und Sondertechnik auch in schwer zugänglichen oder abgeschirmten Bereichen einsetzen (z. B. ausgebaute Dachschrägen, Abstellungen, Deckenhohlräume oder ähnliches). Erfahrungsgemäß sind als Beheizungszeit für einen durchschnittlichen Dachstuhl ca. 6 bis 14 Stunden notwendig.

Durch dieses Verfahren lässt sich in den durchheizten Hölzern ohne Einbringung von chemischen Wirkstoffen eine 100 prozentige sofortige Abtötung aller Holzschädlinge erreichen. Der Erfolg der Maßnahme hängt von einer gewissenhaften Planung, einer fachgerechten handwerklichen Ausführung und den damit verbundenen Qualitätssicherungsmaßnahmen ab. Mit den Bekämpfungsmaßnahmen sind nur Fachfirmen mit entsprechender Sachkunde (z. B. Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau) zu betrauen, die über einschlägige Kenntnisse, nachweisbare Erfahrungen und die erforderliche Technik verfügen (siehe jeweilige Landesbauordnungen, DIN 68 800 Teil 4 sowie VOB).

Die thermischen Verfahren bieten keinen vorbeugenden Schutz gegen einen Neubefall durch holzzerstörende Insekten.

Dichtigkeit:

Der zu behandelnde Raum selbst muss keine vollständige Dichtigkeit besitzen, da ständig Heißluft zugeführt wird, die dann der nachströmenden Heißluft Platz machen muss. Allerdings ist ein unkontrolliertes Entweichen der zugeführten Heißluft über größere Öffnungen wie z. B. Fenster, Türöffnungen etc. nicht sinnvoll. Vielmehr sollte die Luft gezielt an den tiefsten Punkten des Raumes entweichen (z. B. Traufe des Daches)

Temperaturen:

Das Objekt bedarf der besonderen Überprüfung hinsichtlich der Hitzeverträglichkeit. Die Luft-Temperatur sollte im zu behandelnden Raum langfristig 120 °C nicht überschreiten. Die Austrittsöffnung des Zuleitungsrohres ist mindestens in einem Meter Entfernung von leicht entflammbaren Stoffen (Baustoffklasse B3 nach DIN 4102 Teil 1; Papier, Pappe und dgl.) zu halten. Bei Vorhandensein hitzeempfindlicher Bauteile (Kunststoffe, elektronische Bauteile etc.) innerhalb der zu beheizenden Räume sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Stationäre Anlagen

Die stationäre Anlagen nutzen das gleiche Anwendungsprinzip. Zur Behandlung dienen entsprechend konstruierte Kammern in denen vor allem transportable Teile behandelt werden. In einem geschlossenen Kreislauf wird elektronisch gesteuert die Luft entsprechend temperiert und befeuchtet.

Begasung

Es gibt zwei Gruppen von Gasen, die angewendet werden:

  • Gase, deren Anwendung wegen ihrer hohen Toxizität (Giftigkeit) den Nachweis einer besonderen Befähigung des Anwenders erfordert.
  • Gase, die überwiegend erstickend wirken und keiner Anwendungsbeschränkung unterliegen.

Durch Begasung befallener Hölzer werden in Gebäuden oder in Kammern (z. B. Containerbegasung) tierische Holzschädlinge abgetötet.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) (Hrsg.): Holzschutzmittelverzeichnis. Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung - Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen - Auflistung der Bläueschutzmitel nach VDL-Richtlinie. 55. Auflage 2007, 271 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert, Erich Schmidt Verlag Berlin ISBN: 978-3-503-10029-3
  • Jochen Müller: Holzschutz im Hochbau. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-8167-6647-1
  • Diether Grosser: Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge. München 1984
  • Hans Peter Sutter: Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen. Verlag Paul Haupt, Bern Stuttgart Wien 2002, ISBN 3-2580-6443-1
  • G. Becker: Untersuchungen über die Ernährungsphysiologie der Hausbockkäferlarven. 1941, Z. vergl. Physiologie, 29/3, 315-388
  • W. Behrenz, G. Technau: Untersuchungen zur Immunisierung des Holzes durch Heißluftbehandlung. 1956
  • DIN, DGfH (Hrsg.): Holzschutz. Baulich - chemisch - bekämpfend. Erläuterungen zur DIN 68800 Teil 2,-3,-4. Beuth Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-410-13959-1

Weblinks

Allgemein

Bekämpfung


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