Hörfunkwerbung

Hörfunkwerbung

Unter Radiowerbung (auch Hörfunkwerbung) versteht man die Ausstrahlung von Werbung in einem Hörfunksender.

Die üblichste Darstellungsform ist der produzierte Werbespot oder eine Nennung durch den Moderator, auch "Live-Reader" genannt.

Für private Radiosender ist Radiowerbung die wichtigste Finanzierungsquelle. Einige öffentlich-rechtliche Radiosender strahlen ebenfalls Radiowerbung aus, um neben den von der GEZ erhobenen Rundfunkgebühren weitere Einnahmen zu erzielen.

Am 6. September 1980 stimmte der Verwaltungsrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) der Einführung von Radiowerbung zum 1. Januar 1981 zu.

2003 erreichte Radiowerbung mit 5,3 % Anteil an den Bruttowerbeaufwendungen für die klassischen Medien den niedrigsten Wert seit 1975 (Quelle: Nielsen Media Research). Im Jahr 2004 zog dieser Wert mit 5,6% wieder leicht an, 2005 wurden bis September 6,3% erreicht - was, sofern der Trend anhält, der höchste Wert seit 1995 wäre.

Auch die Netto-Werbeumsätze sind seit Jahren stark rückläufig. Sie betrugen nach Angaben des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) im Jahr 2000 732,9 Mio Euro, im Jahr 2001 678,0 Mio Euro und im Jahr 2002 nur noch 595,1 Mio Euro. 2003 erreichten sie mit 579,2 Mio Euro einen vorläufigen Tiefstand und zogen 2004 mit 619,4 Mio Euro wieder um ca. 7% an.

Die wichtigsten Vermarkter für Radiowerbung sind die Firmen Radio Marketing Service (RMS) und die ARD Werbung Sales & Services GmbH (ARD-Werbung). Während die RMS nur private Radiosender vermarktet, vermarktet die ARD-Werbung alle öffentlich-rechtlichen Radiosender, die Radiowerbung ausstrahlen, sowie ebenfalls einige private Radiosender.

Nach Angaben von funkwerbung.de kostet die Produktion eines Radiowerbespots 2006 im bundesweiten Durchschnitt zwischen 443 Euro für die lokale Ausstrahlung und 1053 Euro für die bundesweite Ausstrahlung.

Siehe auch

Historisches Werbefunkarchiv

Weblinks


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