Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl

Als Identitätsdiebstahl (auch Identitätsbetrug, Identitätsmissbrauch; engl. Identity Theft), wird die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten (der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet.

Die Bezeichnung als „Identitätsdiebstahl“ ist zwar sehr häufig, trifft aber die Sachlage nicht so gut, wie „Identitätsmissbrauch“, weil bei einem typischen Diebstahl dem Berechtigten etwas weggenommen wird, so dass er es anschließend selbst nicht mehr hat. Beim Identitätsdiebstahl kann der Berechtigte seine Identität aber weiter verwenden.

Ziel eines Identitätsdiebstahls kann es sein, einen betrügerischen Vermögensvorteil zu erreichen oder den rechtmäßigen Inhaber der Identität in Misskredit zu bringen (Rufschädigung).

Bei einem Identitätsdiebstahl wird neben dem Namen eine Reihe persönlicher Daten wie beispielsweise Geburtsdatum, Anschrift, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummern, Bankkonto- oder Kreditkartennummern genutzt, um die Feststellung der tatsächlichen eigenen Identität zu umgehen oder diese zu verfälschen. Je mehr zueinander passende Daten der Missbrauchende hat, desto sicherer wird ihm die Vorspiegelung gelingen.

Bereits erlangte Daten können zur Ermittlung weiterer Daten genutzt werden. So geriet z.B. die Versicherungswirtschaft kürzlich in Erklärungsprobleme, weil ein Fernsehsender über zufällig im Straßenverkehr ausgewählte Kfz-Kennzeichen an die Versicherungsdaten der Halter – insbesondere die vollständigen Anschriften – gelangte und der Reporter dann bei den Fahrzeughaltern an der Tür erschien. Dabei wurde in den Telefongesprächen zunächst ein Unfall behauptet, mit dem man über den Zentralruf der Autoversicherer immer an den Namen der Versicherung und die Vertragsnummer kommt. Dann wurde bei der ermittelten Versicherung mit der Vertragsnummer angerufen und z.B. behauptet, man sei gerade umgezogen und wolle nur die Richtigkeit der Anschrift prüfen. In der Regel wurde dann von der betreffenden Versicherung der Name des Halters und die Anschrift genannt – im guten Glauben, dass man mit dem Halter spreche.

Die missbräuchliche Nutzung einer fremden Identität kann für die Opfer zur Verschuldung oder – wenn kriminelle Handlungen im Namen des Opfers des Identitätsdiebstahls durchgeführt werden – zu ungerechten Strafen führen. Wird der Missbrauch aufgedeckt, so wird der Täter nicht nur für den Missbrauch selbst bestraft, sondern muss den angerichteten finanziellen Schaden tragen und die Strafen für die im Namen des Opfers begangenen Taten übernehmen.

Insbesondere im E-Commerce, beispielsweise beim Durchführen von Transaktionen über das Internet-Auktionshaus Ebay, das bisher keine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung durchführt, kann Identitätsdiebstahl erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspartner haben. Nach den Urteilen des OLG Köln vom 6. September 2002, Aktenzeichen: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14. September 2001, Aktenzeichen: 28 C 2354/01 muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer identisch mit dem angeblichen Account-Inhaber ist. Geschädigte durch Identitätsdiebstahl wehren sich nach Bekanntwerden der Straftat am effektivsten durch eine Strafanzeige (auch gegen Unbekannt) bei der örtlichen Polizei.

Illegal operierende Auskunfteien manipulieren durch Phishing, Pharming, und Spoofing die Computer der jeweiligen Zielpersonen und verschaffen sich damit zunächst die Identität (zum Beispiel Nickname in Verbindung mit einem Kennwort). Mit dieser gestohlenen Identität verschaffen sie sich dann Zugang zu Daten bei Onlineberatungen, Kontaktportalen, Internet-Auktionshäusern und anderen (Informationsdiebstahl) und vermarkten die gewonnenen Daten an „interessierte Kreise“ (Kriminelle).

Inhaltsverzeichnis

Nicknapping

Eine besondere Form des Identitätsdiebstahls stellt das Nicknapping (zusammengesetzt aus Nick, als Abkürzung für Nickname und napping in Anspielung auf Kidnapping) dar: das Auftreten im Internet unter dem Namen oder Pseudonym eines anderen Diskussionsteilnehmers oder Benutzers.

Seit das Internet auch und verstärkt im öffentlichen Rahmen genutzt wird, ist es vielfach möglich, statt seines reellen Namens einen beliebigen Namen zu verwenden. Dies gilt für Mailinglisten ebenso wie für das Usenet und Foren.

Dabei ist es möglich nicht nur erfundene, sondern explizit die Namen real existierender Personen zu verwenden, die von der Verwendung durch Dritte nicht zwingend etwas mitbekommen müssen. Bei Diskussionsplattformen, die eine Registrierung erfordern, ist es notwendig, dass die entsprechende Person entweder selbst noch keinen Account hat oder aber eine doppelte Registrierung möglich ist. Auch das Verwenden von Pseudonymen in sachlich ähnlichen Foren oder Portalen stellt eine Form des Nicknappings dar, sofern keine Unabhängigkeit der beteiligten Personen gegeben ist und das Pseudonym in der entsprechenden Themengesellschaft einer bekannten Person zugeordnet wird, also einen hohen Wiedererkennungswert hat.

Strafrechtlich ist der Missbrauch des echten Namens und der eines Nick unterschiedlich zu bewerten. Während die Verwendung eines falschen Namens in Verbindung mit weiteren Daten und Fakten zur Person immer strafbar ist, kann die Verwendung desselben Nicks in der Regel nicht verfolgt werden, da Nicks nicht geschützt sind. Rechtlich dem „bürgerlichen Namen“ gleichgestellt sind nur im Ausweis eingetragene Künstlernamen.

Accounts

Insbesondere auf Plattformen, wie zum Beispiel XING oder StudiVZ ist das Anlegen von Accounts (oder „Profilen“) unter dem Namen von Kollegen oder Kommilitonen zu einer problematischen Angelegenheit für die betroffenen Personen geworden. Da zumeist auch Fotos der Opfer verfügbar sind, können sehr realistisch wirkende Profile erstellt werden, mit Hilfe derer Falschinformationen an Dritte weitergetragen oder Informationen von Dritten in gutem Glauben erfragt werden können.

In diesem Sonderfall ist ein echter Identitätsdiebstahl denkbar, weil bei Plattformen die für dieselben Daten nur eine Registrierung erlauben, der Inhaber der Identität keinen Account mehr anlegen kann, wenn jemand missbräuchlich seine Daten zur Anlage eines Accounts verwendet hat.

USA

Die am häufigsten auftretenden Formen von Identitätsdiebstahl sind Kreditkartenbetrug, Kontenraub und Bankbetrug; in den USA sollen diese Straftaten nach einer Studie der Federal Trade Commission (FTC) im Jahr 2002 einen Schaden von insgesamt rund 37 Milliarden Dollar verursacht haben – 33 Milliarden Dollar für Geschäftskunden und knapp 4 Milliarden Dollar bei Privathaushalten.[1] Auch wurde ein Anstieg der Schadenssumme festgestellt – im Jahr 2005 belief sie sich auf rund 57 Milliarden Dollar.[2]

Identitätsdiebstahl ist eine der am stärksten zunehmenden Kriminalitätsformen in hochtechnisierten Ländern. Bei der US-amerikanischen Handelsaufsicht FTC gingen beispielsweise im Jahr 2002 insgesamt 168.000 Anzeigen sowie 380.000 Beschwerden wegen Identitätsdiebstahls ein.

Im Jahr 2007 war die kalifornische Stadt Napa mit 300 Beschwerden pro 100.000 Einwohnern die Stadt mit den meisten Beschwerden wegen Identitätsdiebstahl in den USA.

Identitätsdiebstahl als Filmthema

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. silicon.de: Identity-Diebstahl zieht weite Kreise
  2. Web spielt nur kleine Rolle bei ID-Klau

Wikimedia Foundation.

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