Innenausschuss

Innenausschuss

Der Innenausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Auch in den Parlamenten der Bundesländer gibt es jeweils einen solchen Ausschuss.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Innenausschuss belegt bei seinen Zuständigkeiten in besonderer Weise die Parallelität von Regierungs- und Parlamentsorganisation. So wie das Bundesministerium des Innern innerhalb der Bundesregierung sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes wahrnimmt, die nicht ausdrücklich einem anderen Ministerium zugewiesen sind, kümmert sich der Innenausschuss innerhalb des Bundestags ebenfalls um alle Aspekte der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Fachausschuss des Parlaments die Federführung hat.

Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst danach im Wesentlichen folgende Themen:

Oft ist der Innenausschuss aber auch bei solchen Vorgängen mitberatend tätig, die von anderen Ausschüssen hauptsächlich betreut werden. Dies trifft z. B. besonders auf Gesetzesvorhaben zu, die im Rechtsausschuss beheimatet sind. Hier gibt es - etwa bei der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung - immer wieder Überschneidungen. Hierzu gibt der Innenausschuss seine Empfehlungen an den federführenden Ausschuss.

In seinen Sitzungen lässt sich der Innenausschuss regelmäßig vom Bundesinnenministerium über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unterrichten. Ohnehin nehmen die Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnis der Erörterungen kann die Aufforderung an die Bundesregierung sein, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Anlass für eingehende Befassungen sind immer wieder die Berichte der Bundesregierung etwa zur Bundesstatistik, zur Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Behandlung der Stasi-Unterlagen, zur Beamtenversorgung, zur Arbeit des Verfassungsschutzes und nicht zuletzt zur Kriminalitätsentwicklung. Besonders gefordert ist der Innenausschuss bei aktuellen Ereignissen, die die Innere Sicherheit betreffen.

Im 16. Bundestag setzt sich der Innenausschuss aus 36 Mitgliedern zusammen, davon 13 von der SPD, 13 von CDU/CSU, 4 von der FDP, 3 von der Linkspartei und 3 von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender ist Sebastian Edathy (SPD), sein Stellvertreter ist Max Stadler (FDP).

Mitglieder in der 16. Legislaturperiode

Geschichte

Der Innenausschuss wurde erstmals in der zweiten Wahlperiode des Deutschen Bundestages als Ausschuss für Angelegenheiten der inneren Verwaltung eingerichtet. 1957 wurde er in Ausschuss für Inneres umbenannt, seit 1965 trägt er seinen heutigen Namen. Auffällig ist, dass seit 1953 der Vorsitzende des Ausschusses stets von derselben Partei, nämlich der SPD, gestellt worden ist.

Ausschussvorsitzende

Stellvertretende Ausschussvorsitzende

Weblinks


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